@Spargel_2 - Ja, ich glaube du hast es auf den Punkt gebracht. Meine Exfrau sagt sich grundsätzlich wenn im Scheidungsurteil steht 'die Kinder auf seine eigenen Kosten zu sich zu nehmen' dann heisst das, dass ich die Kinder vor ihrer Haustüre abhole. Weshalb sich dann noch unnötig bemühen?
@second2 - Danke für deine Ratschläge. Leider ist es bei mir nicht anders als bei den meisten geschiedenen Eltern. Diskussionen sind schwierig oder unmöglich. Und so kommen leider keine vernünftigen Lösungen zu Stande.
@ibex - Begleitung wäre eine Idee, würde die Kinder aber nicht selbständiger machen.
@nico33 - Leider ist es so, ich denke wie bei manchen geschiedenen Eltern. Danke für deine Hinweise. Meine Exfrau sagt sich grundsätzlich, dass wenn im Scheidungsurteil steht 'die Kinder auf eigene Kosten zu sich nehmen', ich die Kinder vor ihrer Türe abholen muss. Weshalb auch nur das geringste freiwillig machen. Sie erachtet es schon als sehr grosszügig, mir die Kinder per Auto an den drei Minuten entfernten S-Bahnhof zu bringen.
Das kinderfreie Wochenende ist meiner Exfrau ein Heiligtum, dass unter keinen Umständen auch nur um eine Minute gekürzt werden darf. Als ich vor drei Wochen unvorhergesehen (ich hatte ihr dies 3 Stunden vor Ankunft mitgeteilt) eine Stunde früher da war, musste ich exakt eine Stunde warten, bis meine Exfrau vom Bootsausflug vom Zürichsee zurückkam und die Kinder abholte. Es genügt ihr nicht, dass ich jedes Kinderwochenende 15 Stunden unterwegs bin, da kann ich gerne auch noch eine zusätzliche Stunde warten bis Madame die Kinder abholen kommt. Soviel zur Wertschätzung und zur Kooperation…
@Ria - Ja, leider sind die Kinder die Leidtragenden in dieser Angelegenheit.
@KlaraM - Vielen Dank für deine Erfahrungen und deinen Rat. Deine Idee mit der kürzeren Zugstrecke könnte ich meiner Exfrau nochmals vorschlagen. Ich glaube allerdings nicht, dass sie sich umstimmen lässt.
Die Meinung der Kinder wird durch meine Exfrau noch wesentlich beeinflusst. Ohne sich mit mir abzusprechen hat meine Exfrau die Kinder betr. dem Zugfahren 'aufgeklärt'. Wenn also Mami sagt, dass es wegen bösen Mitreisenden im Zug gefährlich ist, dann ist es so. Die Kinder wissen, dass ich eine gegenteilige Meinung vertrete und sind dadurch in einen Loyalitätskonflikt geraten. D.h. die Kinder dürfen es sich nicht zutrauen, alleine mit dem Zug zu fahren ohne sich quasi gegen das Mami zu wenden.
@fraulein - Mit deiner Argumentation bin ich einverstanden und hatte nie vor, die Beiträge ohne einen erneuten Gerichtsentscheid zu kürzen.
Denkst du denn nicht, dass ich ein Minimum an Kooperation von meiner Exfrau erwarten könnte, ohne dass sie dies als 'emotionale Erpressung' auffasst? Ihr Einsatz wäre die Zeit, die Kinder auf den Zug zu bringen. Dies würde schlussendlich auch den Kindern zugute kommen. Fahrspesen würde ich zusätzlich zu den Unterhaltszahlungen übernehmen. Wäre es nicht angemessen, wenn jeder der Eltern etwa gleich viel Zeit für das Holen und Bringen aufwenden würde obschon dies nicht explizit in einem Gerichtsurteil steht?