Kinder fahren alleine Zug: Verantwortungslos?

*Fanta*
Dabei seit: 22.01.2006
Beiträge: 981
"Spargel_2" schrieb:

Ich denke, das Problem liegt darin, dass es deine Frau schlicht ankackt, jeden 2. Sonntag die Kinder von Zürich nach Arth-Goldau zu fahren.


@we_papi
warum muss denn deine Frau die Kinder immer nach Arth-Goldau fahren?
der Zug Zürich-Bellinzona fährt ja direkt ohne umsteigen
*Fanta*
Dabei seit: 22.01.2006
Beiträge: 981
"ibex" schrieb:

Vorteil einer Begleitung (sofern es immer die Selbe ist) mit deinem Junior-Billett auf den Namen der Begleitung reisen die Kinder gratis womit sich der Preis unter dem Strich (1 volles statt zwei halbe) gleich bleibt, kommt nur noch die Rückreise dazu oder du findest jemand der das als Win-Win sieht und so auch zu einem schönen Wochenende im Tessin kommt.


@ibex
die Juniorkarte ist nur gültig für Eltern und/oder Grosseltern (Junior oder Enkel Karte)

*Fanta*
Dabei seit: 22.01.2006
Beiträge: 981
"we_papi" schrieb:

@Fanta: Ja, du hast Recht, der Unterhalt hat grundsätzlich nichts mit dem Holen und Bringen zu tun. Dank meinen hohen Unterhaltszahlungen muss meine Exfrau keinen zusätzlichen Verdienst erwirtschaften, bzw. müsste auch keinen Teilzeitjob machen. Sie könnte es sich also 'leisten' etwas von ihrer Zeit für das Bringen oder Holen der Kinder aufzuwenden. Die Fahrspesen gingen zu meinen Lasten. Hätte diese Bereitschaft meiner Frau nicht auch etwas mit Wertschätzung zu tun?

Zum Holen und Bringen: Meine Exfrau könnte es rein theoretisch genauso machen wie ich: Gleichentags hin- und zurückfahren, d.h. am Freitagnachmittag und Sonntagnachmittag jeweils 7:30h Zugfahren, total 15h pro Wochenende.



dann lass halt den Unterhalt neu berechnen und zahle ihr dann soviel wie du musst

KlaraM
Dabei seit: 01.03.2013
Beiträge: 1770
Auch wenn die Kinder klar in der Lage sind, die Strecke Zürich-Bellinzona allein zu bewältigen, wollen sie das im Moment nicht. Das ist der springende Punkt. Den würde ich akzeptieren und die Mutter ganz aus der Geschichte raushalten, sei es nun wegen dem Unterhalt oder der Begleitung bis ins Tessin. Einfach dem Frieden und damit den Mädchen zuliebe.

Im Moment hast du keine andere Wahl: die Mädchen wollen noch nicht. Also machst du doch einfach weiter wie bisher. Die Hälfte der Zugfahrt ist Teil des Papa-Wochenendes (und du kannst bereits die Gesellschaft deiner Töchter geniessen) und für den Rest nimmst du dir etwas zum Arbeiten mit. Den Mädchen sagst du, wenn sie soweit sind, die Strecke mal selber fahren zu wollen (z. Bsp. als Versuch einmal am Sonntagabend die Rückfahrt), dann sollen sie dir das sagen. Du traust ihnen das auf jeden Fall zu. Und dann einfach abwarten. Das ist doch eine Frage von Monaten, bis die Grosse sich sowieso nicht mehr begleiten oder abholen lassen will. Dein Anliegen ist zwar verständlich, aber den Aufwand und den möglichen Ärger einfach nicht wert.

Weitermachen und abwarten. Und sieh es mal von der positiven Seite: Deine Töchter geniessen offenbar die gemeinsame Zugfahrt.
we_papi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 24.06.2015
Beiträge: 4
@Spargel_2 - Ja, ich glaube du hast es auf den Punkt gebracht. Meine Exfrau sagt sich grundsätzlich wenn im Scheidungsurteil steht 'die Kinder auf seine eigenen Kosten zu sich zu nehmen' dann heisst das, dass ich die Kinder vor ihrer Haustüre abhole. Weshalb sich dann noch unnötig bemühen?

@second2 - Danke für deine Ratschläge. Leider ist es bei mir nicht anders als bei den meisten geschiedenen Eltern. Diskussionen sind schwierig oder unmöglich. Und so kommen leider keine vernünftigen Lösungen zu Stande.

@ibex - Begleitung wäre eine Idee, würde die Kinder aber nicht selbständiger machen.

@nico33 - Leider ist es so, ich denke wie bei manchen geschiedenen Eltern. Danke für deine Hinweise. Meine Exfrau sagt sich grundsätzlich, dass wenn im Scheidungsurteil steht 'die Kinder auf eigene Kosten zu sich nehmen', ich die Kinder vor ihrer Türe abholen muss. Weshalb auch nur das geringste freiwillig machen. Sie erachtet es schon als sehr grosszügig, mir die Kinder per Auto an den drei Minuten entfernten S-Bahnhof zu bringen.

Das kinderfreie Wochenende ist meiner Exfrau ein Heiligtum, dass unter keinen Umständen auch nur um eine Minute gekürzt werden darf. Als ich vor drei Wochen unvorhergesehen (ich hatte ihr dies 3 Stunden vor Ankunft mitgeteilt) eine Stunde früher da war, musste ich exakt eine Stunde warten, bis meine Exfrau vom Bootsausflug vom Zürichsee zurückkam und die Kinder abholte. Es genügt ihr nicht, dass ich jedes Kinderwochenende 15 Stunden unterwegs bin, da kann ich gerne auch noch eine zusätzliche Stunde warten bis Madame die Kinder abholen kommt. Soviel zur Wertschätzung und zur Kooperation…

@Ria - Ja, leider sind die Kinder die Leidtragenden in dieser Angelegenheit.

@KlaraM - Vielen Dank für deine Erfahrungen und deinen Rat. Deine Idee mit der kürzeren Zugstrecke könnte ich meiner Exfrau nochmals vorschlagen. Ich glaube allerdings nicht, dass sie sich umstimmen lässt.

Die Meinung der Kinder wird durch meine Exfrau noch wesentlich beeinflusst. Ohne sich mit mir abzusprechen hat meine Exfrau die Kinder betr. dem Zugfahren 'aufgeklärt'. Wenn also Mami sagt, dass es wegen bösen Mitreisenden im Zug gefährlich ist, dann ist es so. Die Kinder wissen, dass ich eine gegenteilige Meinung vertrete und sind dadurch in einen Loyalitätskonflikt geraten. D.h. die Kinder dürfen es sich nicht zutrauen, alleine mit dem Zug zu fahren ohne sich quasi gegen das Mami zu wenden.

@fraulein - Mit deiner Argumentation bin ich einverstanden und hatte nie vor, die Beiträge ohne einen erneuten Gerichtsentscheid zu kürzen.

Denkst du denn nicht, dass ich ein Minimum an Kooperation von meiner Exfrau erwarten könnte, ohne dass sie dies als 'emotionale Erpressung' auffasst? Ihr Einsatz wäre die Zeit, die Kinder auf den Zug zu bringen. Dies würde schlussendlich auch den Kindern zugute kommen. Fahrspesen würde ich zusätzlich zu den Unterhaltszahlungen übernehmen. Wäre es nicht angemessen, wenn jeder der Eltern etwa gleich viel Zeit für das Holen und Bringen aufwenden würde obschon dies nicht explizit in einem Gerichtsurteil steht?
robine1
Dabei seit: 23.08.2012
Beiträge: 225
darf ich raten? du hast deine Frau verlassen? nicht sie dich...

Es wird sich nichts ändern.. solange deine Frau die Kinder negativ beeinflusst, hast du keine Chance.
Mein Sohn ist mit 9 Jahren schon alleine Zug gefahren. Allerdings hatte er ein Handy dabei und ich habe ihm das zugetraut. Sogar mit Umsteigen.
Die Kinder von meinem Partner (von der Mutter ähnlich beeinflusst wie deine Kinder) fahren mit 14 Jahren noch kein ÖV. Papi holt und bringt ja immer so nett.. und die Mutter traut den Kindern überhaupt nix zu. Da hast du als "Wochenend-Papi" leider zu wenig Einfluss.
Zumal deine Frau eben nicht kooperativ sein will (können könnte sie ev. schon, aber sie will Dir schlichtweg das Leben schwer machen, daher meine Frage ob Du sie verlassen hast.. )
Da wirst du einen schwierigen Stand haben. Kann ich aus Erfahrung sagen. Bei meinem Partner ist es so, dass er sie verlassen hat, und sie sich zum Ziel gesetzt hat, ihm das Leben so schwer wie möglich zu machen.. Die ganze Situation hört sich bei dir ähnlich an. Schade, dass es so selten vernünftig geht.
FireStorm
Dabei seit: 13.04.2015
Beiträge: 13
Ich bin selbst bereits mit 8 Jahren alleine Zug gefahren, weil ich sonst keine andere Möglichkeit hatte in die Schule zu kommen... auch an den Wochenenden bin ich in dem Alter öfters mit meiner kleinen Schwester mehrere Stunden im Zug gesessen, damit wir unsere Großeltern besuchen konnten und unsere Eltern hielten uns damals durchaus für alt genug, um alleine fahren zu können. Das sich deine Ex-Frau deswegen quer stellt, hat bestimmt andere Gründe und ich denke auch, dass sie dir wahrscheinlich damit eins auswischen möchte... ich würde dir ja raten, dass ihr euch mal in Ruhe an einen Tisch setzt und das zuerst alleine und dann mit euren Kindern zusammen besprecht! Vielleicht ergibt sich so ja eine sinnvolle Lösung, mit der auch beide Parteien einverstanden sind
fraulein
Dabei seit: 26.10.2003
Beiträge: 1583
@we_papi
Wertschätzung ist was gegenseitiges. Deine Wut kann ich verstehen, aber deine Ex als "Madame" zu betiteln ist auch nicht besonders wert-schätzend.

Kann man irgendwas erwarten? Nein, kann man nicht. Sich erhoffen, über Dinge diskutieren, akzeptieren, die Zeit arbeiten lassen etc. Da gibt es vieles. Erwarten nicht, weil das ja auch wieder eine Forderung ist. Und das bei euch ja so eine gegenseitige Sache zu sein.

Vor allem: wenn man etwas freiwillig in einem Urteil unterschreibt, sollte man sich nachher nicht beklagen, wenn darauf gepocht wird. Zumal von Anfang an die Distanz klar war (oder hat sich die erst im nachhinein geändert ?)

Dann wäre die Idee einer Abänderungsklage durchaus was sinnvolles.

Die Begleitung für die Kinder hätte hier ja nur bedingt mit mehr Selbständigkeit zu tun (die kommt auch von alleine.. smile), sondern wäre ja die Entlastung für dich. Aber mir scheint, die akzeptierst du partout nur von deiner Ex.

Im übrigen: für eine Frau ist es nicht schlecht, wenn sie Teilzeit arbeiten kann, denn irgendwann wird sie wieder ganz arbeiten müssen.

@robine
Wer wen verlassen hat, ist sekundär. Mein Ex hatte uns verlassen, dennoch hatte er sich in manchen Dingen so verhalten wie die Ex von we_papi. Das ist mehr Charaktersache. und hat sich bei uns tatsächlich irgendwann ausgewachsen icon_smile.gif



Partner, 4 Kinder mit teilweise Schwiegerkindern, aktuell 2 Enkel :-)
Stricken, Lesen und immer wieder an meinem Lieblingsplatz sitzen und den Bäumen zuhören.
lirumlarum122
Dabei seit: 18.09.2013
Beiträge: 184
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum ein Vater so weit von seinen Kindern wegzieht. Für die Kinder ist diese Reiserei doch eine Riesenzumutung. Wenn sie so richtig im Teenie-Alter sind, werden sie sich weigern, und dann ist sicher auch wieder die Mutter schuld.
taraxacum
Dabei seit: 27.01.2004
Beiträge: 1317
Es gibt auch organisierte Reisebegleitungen.....z.B.

http://www.compagna-reisebegleitung.ch

Vielleicht wäre das einen Möglichkeit, zumindest für einen Weg?

Wisse immer was du sagst, aber sage nicht immer, was du weisst.