Lehrlingslohn

erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
@ Barbabottine:

deine Aussage stimmt nicht ganz. Wenn der Lernende noch daheim wohnt und die wirtschaftlichen Bedingungen es zulassen, so erhält er KEINE Prämienverbilligung.

Also, jeder muss zuerst die Richtlinien seines Kantons lesen, verstehen und ev. auch nachfragen.

Mein Sohn zum Beispiel:
Er wohnt nicht mehr bei uns, ist Wochenaufenthaltern. Wenn er 50% seines Unterhaltes selbst verdient und eben mind. 50% für sich selbst aufkommen würde, so könnte er Prämienverbilligung beantragen. Er müsste dies mit Bank und Postcheckkonto ausweisen. Also, überweisen wir ihm Geld, so erhält er nichts. Kann er keinen Verdienst nachweisen, ist auch nichts mit der Prämienverbilligung... da wir ihn dann unterstützen müssen, da sein Studium noch unter Erstausbildung läuft.

Also, es wird streng überprüft, wie die wirtschaftlichen Verhältnisse sind.

Daher, die Bedingungen lesen und ev. nachfragen.
Barbabottine
Dabei seit: 02.06.2010
Beiträge: 1387
Das stimmt, entschuldige. Aber lieber den Antrag einmal zuviel einreichen, als einmal zu wenig. Mich hat das unheimlich entlastet.

An it harm none do what ye will
fraulein
Dabei seit: 26.10.2003
Beiträge: 1583
Ich hab meinen Sohn, der ja noch daheim lebt, einfach wieder beim Antrag für die Prämienverbilligung draufgesetzt und bekam so ohne Probleme das Geld. Und da ich ja praktisch noch seine Arztrechnungen bezahle und einen Teil der KK, behalte ich das Geld auch icon_smile.gif

Partner, 4 Kinder mit teilweise Schwiegerkindern, aktuell 2 Enkel :-)
Stricken, Lesen und immer wieder an meinem Lieblingsplatz sitzen und den Bäumen zuhören.
fraulein
Dabei seit: 26.10.2003
Beiträge: 1583
Persönlich bin ich auch dafür, dass es ein "Zwangssparen" gibt, dafür nix daheim abgeben. Entscheidend ist für mich schon auch, was für ein Lohn jemand heimbringt.

Meine Tochter wird im 3. Lehrjahr nur etwa 500 oder 550 BRUTTO verdienen, mein Sohn hatte im 3. Lehrjahr das Doppelte. Im 4. wird er als Grundlohn rund 1200.-- haben. Bei ihm überlege ich mir jetzt, ob er daheim noch was abgeben muss. Muss da auch mal über die Bücher.

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;o)tja
Dabei seit: 11.02.2007
Beiträge: 3402
erna - unser sohn hat den antrag zugestellt bekommen, hätte ihn also einreichen dürfen. doch da sein vater ihn schon in seiner steuererklärung 2009 angegeben hatte, wurde nichts daraus!

unser junior bezahlt sein auswärts essen, seine kleider, sein bahnticket, seine natelrechnung, seinen ausgang, seine kk...eigentlich alles was er für sich so braucht. er hat aber auch einen superguten lehrlingslohn!

von mir kriegt er zb zum geburi eine gutscheinkarte von der migros mit fr 100 drauf, dann kann er da essen wenn er berufsschule hat und wenn sie leer ist, dann bringt das chrischtchindli ;o) eine auffrischung!

fürs essen zuhause gibt er nichts ab! er verdient es sich mit pc-support!

maul halten, land gewinnen, sicherheitabstand!
Smile79
Dabei seit: 07.04.2009
Beiträge: 2397
Ich musste nichts abgeben, d.h. unterkunft wurde von meinen Eltern übernommen sowie Krankenkasse.

Kleider/Schulmaterial/Essen/Telefon und Autoprüfung, eigentlich alles andere habe ich selbst bezahlt.

Ich glaub, werde es so auch bei meinen Kindern machen.

p.s. mit 20 Haben wir unsere Spaarbüchlein bekommen - ich habe alles in kurzer Zeit (Auslandaufenthalt - Anzahlung Auto) verprasst - mein Bruder hat den Betrag weiter Aufgebaut *Smile*