
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
@ Barbabottine:
deine Aussage stimmt nicht ganz. Wenn der Lernende noch daheim wohnt und die wirtschaftlichen Bedingungen es zulassen, so erhält er KEINE Prämienverbilligung.
Also, jeder muss zuerst die Richtlinien seines Kantons lesen, verstehen und ev. auch nachfragen.
Mein Sohn zum Beispiel:
Er wohnt nicht mehr bei uns, ist Wochenaufenthaltern. Wenn er 50% seines Unterhaltes selbst verdient und eben mind. 50% für sich selbst aufkommen würde, so könnte er Prämienverbilligung beantragen. Er müsste dies mit Bank und Postcheckkonto ausweisen. Also, überweisen wir ihm Geld, so erhält er nichts. Kann er keinen Verdienst nachweisen, ist auch nichts mit der Prämienverbilligung... da wir ihn dann unterstützen müssen, da sein Studium noch unter Erstausbildung läuft.
Also, es wird streng überprüft, wie die wirtschaftlichen Verhältnisse sind.
Daher, die Bedingungen lesen und ev. nachfragen.
deine Aussage stimmt nicht ganz. Wenn der Lernende noch daheim wohnt und die wirtschaftlichen Bedingungen es zulassen, so erhält er KEINE Prämienverbilligung.
Also, jeder muss zuerst die Richtlinien seines Kantons lesen, verstehen und ev. auch nachfragen.
Mein Sohn zum Beispiel:
Er wohnt nicht mehr bei uns, ist Wochenaufenthaltern. Wenn er 50% seines Unterhaltes selbst verdient und eben mind. 50% für sich selbst aufkommen würde, so könnte er Prämienverbilligung beantragen. Er müsste dies mit Bank und Postcheckkonto ausweisen. Also, überweisen wir ihm Geld, so erhält er nichts. Kann er keinen Verdienst nachweisen, ist auch nichts mit der Prämienverbilligung... da wir ihn dann unterstützen müssen, da sein Studium noch unter Erstausbildung läuft.
Also, es wird streng überprüft, wie die wirtschaftlichen Verhältnisse sind.
Daher, die Bedingungen lesen und ev. nachfragen.