Ohrstecker: Vater fragen?

tralla
ThemenerstellerIn
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Iich bin getrennt und habe die alleinige obhut der kinder. Mein sohn hat sich nun zum geburtstag mit dem gotti einen ohrstecker schiessen lassen. Der vater meint nun, wir hätten ihn fragen sollen. Wie seht ihr das? Oder wie ist das rechtlich? Finde nirgends einen hinweis...
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
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Obhut oder elterliche Sorge?

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
ibex
Dabei seit: 11.07.2012
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Wie alt ist dein Sohn und wie lange wünscht er sich das schon?

Für mich müsste so ein Wunsch schon so gefestigt sein, dass ich mich sowieso wundern würde, dass der Vater nicht davon schon erfahren hätte und wenn er dann absolut dagegen wäre dies nicht auch schon proaktiv kommuniziert hätte.
tralla
ThemenerstellerIn
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Obhut wie gesagt, die elterliche sorge haben wir gemeinsam.
Er ist 13, der konkrete wunsch war ca. 2 wochen alt, wir hatten aber früher schon darüber gesprochen. Und nein, solche dinge bekommt der vater halt jetzt nicht mehr unbedingt mit....
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
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Die Obhut umfasst Dinge des täglichen Lebens, die elterliche Sorge jene allgemeiner, prinzipieller Natur.

Das Ohrstechen würde ICH in letzterem ansiedel, zumal es sich um die körperliche Unversehrtheit des Kindes handelt. (Streng genommen stellt es sogar Körperverletzug dar).

Da ihr die elterliche Sorge gemeinsam innehabt, wäre es korrekt gewesen, auch den Vater zu fragen.



Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
ibex
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Ich denke mit 13 könnte er das prinzipiell selber entscheiden, aber bei mir müsste ein solcher Wunsch sicherlich länger als zwei Wochen reifen, dann würde auch ein getrennt lebender Vater das mit bekommen und ja ich verstehe mit diesen Daten durchaus, dass er sauer ist.
Universum
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Er ist 13, und hätte das sogar ohne jemanden zu fragen mit seinem Taschengeld bezahlen und ausführen lassen können. Ist ja weder Alk noch Zigi...

Versprich nichts, wenn Du glücklich bist.
Antworte nicht, wenn Du wütend bist
und triff keine Entscheidungen wenn Du traurig bist.

Autor unbekannt.
tralla
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Danke für eure antworten.

Ich dachte, dass das entweder in seiner, bestimmt aber in meiner entscheidungskompetenz liegt. Bin schlicht nicht auf die idee gekommen, das mit ihm zu besprechen, es gibt viel dringenderes.....Korrekter wäre es wohl gewesen.

Betr. Körperverletzung: ist ja nicht bleibend und leicht rückgängig zu machen, finde ich etwas übertrieben.

ibex
Dabei seit: 11.07.2012
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Es geht auch nicht unbedingt nur um ein problemloses Stechen, sondern um die Abschätzung und damit das mittragen der Risiken, die auch wenn sehr selten, eben trotzdem vorhanden sind, Google bring da einige sehr unappetitliche Bilder icon_wink.gif

Wie gesagt, nach zwei Wochen wäre ich auch prinzipiell noch dagegen gewesen, da man eine solch weitreichende Entscheidung nicht einfach so aus einer Laune heraus macht. Allein die erzieherische Wertevermittlung wäre mir in diesem Punkt schon allein wichtig genug gewesen wäre.
ibex
Dabei seit: 11.07.2012
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"tralla" schrieb:

Betr. Körperverletzung: ist ja nicht bleibend und leicht rückgängig zu machen, finde ich etwas übertrieben.


Also du meinst man dürfe auch jedem die Knochen brechen und solange diese wieder zusammenwachsen ist das keine Körperverletzung?

Mir sind das von früher noch einige Diskussionen in Erinnerung, wo man beim Stichwort "Klappsen" absolut keine "Minimalgrenze" setzt und dass selbst eine Geste wie ein Klapps schon ein ausgewachsener Klapps sein soll.

Will damit keine weitere Grundsatzdiskussion darüber anfachen, nur aufzeigen, dass bei verschiedenen Dingen, je nach Sichtweise eben ganz andere Massstäbe gelten und man bei eigenen Entscheidungen auch etwas darüber nachdenken sollte, wie es bei gemeinsamen Sorgerecht der andere Teil sehen könnte.