
Blue64
Dabei seit: 20.08.2003
Beiträge: 1456
Klara, als Eltern bin ich verpflichtet, mein Kind soweit zu begleiten, dass er ab 18 begreift, dass er nun selbstverantwortlich ist. Denn das Gesetz wird ihm jetzt auch keine Milde walten lassen, nur weil er halt "noch nicht so weit ist"! Und niemand wird ihm den Führerschein verwehren, aufgrund der Tatsache, dass "das die Volljährigkeit zu früh für ihn kam"!
Und da gäbe es noch eine Menge anderer Beispiele.
Dass er junge Mann Probleme hat, ist offensichtlich - aber nur mit viel Liebe wird er die wohl nicht in den Griff kriegen. Und ihn als Eltern mal für eine gewisse Zeit ausserhalb des Elterhauses das Leben lernen lassen heisst nicht, ihn nicht mehr zu lieben - unter Umständen sogar eher das Gegenteil!
Und da gäbe es noch eine Menge anderer Beispiele.
Dass er junge Mann Probleme hat, ist offensichtlich - aber nur mit viel Liebe wird er die wohl nicht in den Griff kriegen. Und ihn als Eltern mal für eine gewisse Zeit ausserhalb des Elterhauses das Leben lernen lassen heisst nicht, ihn nicht mehr zu lieben - unter Umständen sogar eher das Gegenteil!
Ich denke, also bin ich hier falsch !