@ sonnenregenschein
Ich kann Dir nur den Rat geben, sehr vorsichtig zu sein mit Äusserungen gegen Dritte wegen Gefährdung ihrer Kinder. Anzeige kannst Du sowieso nicht stellen, da dies ein Offizialdelikt ist - Hast Du Deine Aussage einmal deponiert, muss die Behörde von Amteswegen dem nachgehen. Kann Deine Aussage nicht bewiesen werden, musst Du mit einer Zivilklage der gemeldeten Person, jenachdem sogar mit einer Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung, Bezichtigung einer Straftat oder Irreführung der Rechtspflege rechnen. Jenachdem wie pfiffig der Anwalt von denen ist.
Ich rede da aus Erfahrung - Liebe Nachbarn hatten auch mal die Idee zu finden, meine Kinder seien gefährdet und dies der Vormundschaftsbehörde gemeldet. Das hat die neben einem Eintrag im Strafregister wegen Bezichtigung einer Straftat auch noch eine Stange Geld gekostet. Allerdings hatte ich damals einen guten Anwalt. Also, Vorsicht ist angesagt.
Neid ist die aufrichtigste Form von Anerkennung