Sozialamt/Vormundschaftsbehörde

sonnenregenschein
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 24.01.2011
Beiträge: 33
Ist hier jemand der an einem der beiden Orte arbeitet ? Ich habe eine Frage wie das abläuft, wenn man eine Anzeige wegen Gefährdung macht/machen will. Wie muss man da vorgehen? Wie geht das von sich? Vielen Dank
Gelöschter Benutzer
http://kinderschutz.ch/cms/de/node/17

Wenn du diese Seite herunterscrollst, kommst Du zum Kapitel "Was tun, wenn ... "

Dort ist recht gut beschrieben, welche Ueberlegungen und Handlungen wichtig und möglich sind.
sonnenregenschein
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 24.01.2011
Beiträge: 33
Vielen DAnk. Hat jemand erfahrung damit ?
Gelöschter Benutzer
Ja - ich. Wie lautet Deine Frage genau?
sonnenregenschein
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 24.01.2011
Beiträge: 33
Ich schick dir ne pn! ist das ok ?
Gelöschter Benutzer
ja.
wolfgang
Dabei seit: 07.11.2008
Beiträge: 2034
@ sonnenregenschein

Ich kann Dir nur den Rat geben, sehr vorsichtig zu sein mit Äusserungen gegen Dritte wegen Gefährdung ihrer Kinder. Anzeige kannst Du sowieso nicht stellen, da dies ein Offizialdelikt ist - Hast Du Deine Aussage einmal deponiert, muss die Behörde von Amteswegen dem nachgehen. Kann Deine Aussage nicht bewiesen werden, musst Du mit einer Zivilklage der gemeldeten Person, jenachdem sogar mit einer Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung, Bezichtigung einer Straftat oder Irreführung der Rechtspflege rechnen. Jenachdem wie pfiffig der Anwalt von denen ist.

Ich rede da aus Erfahrung - Liebe Nachbarn hatten auch mal die Idee zu finden, meine Kinder seien gefährdet und dies der Vormundschaftsbehörde gemeldet. Das hat die neben einem Eintrag im Strafregister wegen Bezichtigung einer Straftat auch noch eine Stange Geld gekostet. Allerdings hatte ich damals einen guten Anwalt. Also, Vorsicht ist angesagt.

Neid ist die aufrichtigste Form von Anerkennung
Gelöschter Benutzer
ich bin der meinung, dass man solche meldungen anonym machen kann.
ich finde es sehr gut, gibt es leute mit zivilcourage die nicht einfach nur wegschauen. lieber einmal zu viel als zuwenig hinschauen. wer nichts zu verstecken hat, kann sich gerne überprüfen lassen.
wolfgang
Dabei seit: 07.11.2008
Beiträge: 2034
@ *Goldfisch*

Klar, überprüfen lassen... Aber als "zu Überprüfender" habe ich das Recht, den Grund der Überprüfung zu wissen. Ist der Grund an den Haaren herbei gezogen, ist das unter Umständen eine Straftat. Das ist auch nicht schön...

Neid ist die aufrichtigste Form von Anerkennung
Gelöschter Benutzer
wolfgang, ich nehm jetzt mal an, dass als grund angegeben wird, das eine gefährdungsmeldung eingegangen sei. das muss reichen. was heisst an den haaren herangezogen? einfach so wird wohl niemand eine meldung machen.