Schutzalter
Im Strafgesetzbuch sind auch die sexuellen Beziehungen geregelt. In der Schweiz gilt das Schutzalter 16. Man geht davon aus, dass Kinder unter 16 Jahren noch nicht reif genug sind, über ihre sexuellen Beziehungen ganz allein zu bestimmen. Deshalb will man sie davor schützen, dass sie von Erwachsenen ausgenützt werden.
(A) Jeder Erwachsene, der mit einem Kind unter 16 Jahren sexuelle Handlungen vornimmt, macht sich strafbar. Er darf das Kind auch nicht dazu verleiten, sich vor ihm nackt auszuziehen und zu onanieren oder mit anderen Kindern Sex zu machen. Ebensowenig darf er dem Kind seine Geschlechtsteile zeigen und vor ihm onanieren oder mit jemand anderem Sex machen.
(B) Jede Erwachsene, die einem Kind unter 16 Jahren Sexfilme oder -magazine zeigt oder sie ihm zugänglich macht, wird bestraft.
(C) Sex ist ebenfalls verboten, wenn eine Jugendliche unter 18 Jahren zu einem Erwachsenen in einem Abhängigkeitsverhältnis steht, d.h. wenn sie z.B. seine Schülerin, Lehrtochter oder Angestellte ist. Dieses Gesetz will verhindern, dass die Macht, die der Erwachsene durch seine höhere Stellung hat, ausgenützt wird.
(D) Sexuelle Handlungen zwischen zwei Menschen sind nicht verboten, wenn ihr Altersunterschied nicht grösser als drei Jahre ist. Das heisst mit anderen Worten: Mit allen Menschen, die nicht mehr als drei Jahre älter oder jünger sind als du, darfst du sexuelle Erfahrungen machen - ganz egal, wie alt du bist.
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