Tochter (14 j.) zieht mit 18 Jährigem los

Madruna
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 25.04.2011
Beiträge: 382
Ja, Goldifsch, genau, so habe ich noch gar nicht gedacht, wegen der Internetbekanntschaft alleine treffen.
Dabei haben wir auch schon über solche Situationen gesproche, dass auch schon ein viel älterer Mann erschienen ist.

Mir wird immer banger, in welcher vollumfäglichen Situation ich mich befinde mit meiner Tochter.

Trotzdem allen danke für den Austausch
Gelöschter Benutzer
ich denke, das müssten dann wohl die eltern der minderjährigen zur anzeige bringen.
Madruna
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 25.04.2011
Beiträge: 382
Danke memem icon_smile.gif
eleni
Dabei seit: 02.06.2004
Beiträge: 1380
zur Zeit würde ich mich auf die Probleme fokussieren, die auch bestehen:
- warum lügt deine Tochter? - was ist, wenn der Mann doch was anderes will als sie (Schutzalter, Verhütung)? - wo finden die Treffen statt?
Die Treffen zu limitieren, bevor sie ihn überhaupt 2x gesehen hat und schulischen Einbruch zu befürchten, finde ich noch verfrüht - und erklärt ev. auch die Lügen deiner Tochter.
Berneta
Dabei seit: 04.07.2002
Beiträge: 30
Ich bin gleicher Meinung wie Anita O.. Versuchen zu vertrauen und etwas zurückdenken wies war als man 14 war....

Jeden Tag nehemen wie er kommt
Madruna
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 25.04.2011
Beiträge: 382
@eleni: Danke, das ist ein guter Ansatz. Es ist nur so schwierig, mich in diese Situation einzulassen.
a
@Anita O.: Du hast Recht, mit einem Gleichaltrigen kann die Schule auch in den Hintergrund rutschen. Nur würde ich da nicht gleich damit rechnen, dass Verhütung doch bald ein Thema ist.
LadyM
Dabei seit: 14.03.2009
Beiträge: 523
Unsere 15 1/2 - jährige Tochter hat seit einem halben Jahr einen 18-jährigen Freund. Vom Gesetz her sind sie in der Toleranzgrenze, da der Unterschied nicht mehr als 3 Jahre betragen darf, wenn ein Teil noch nicht 16 Jahre alt ist. Es hilft nur, wenn Du offen mit ihr sprichst, denn je mehr Vertrauen vorhanden ist, desto weniger läuft "hintenrum". Es gibt auch Leute, die ein Problem damit haben, wenn er hier übernachtet, aber meine Tochter ist für ihr Alter sehr reif und ich vertraue ihr. Ich habe einfach festgestellt, dass je mehr man dagegen halten will, desto schlimmer wird es. Versuche das Vertrauensverhältnis wieder aufzubauen, denn Lügen sind hier sehr gefährlich. Und wie schon erwähnt: 18 ist nicht gleich 18. icon_eek.gif) Wäre er ein Draufgängertyp, so hätte ich wohl auch mehr Angst gehabt. icon_eek.gif)

pluto,
wo kein Kläger kein Richter, aber eben, gesetzlich ist es so, dass sexuelle Handlungen unter 14 offiziell nicht erlaubt sind und dann eben unter Vorbehalt.

The Show must go on....
Madruna
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 25.04.2011
Beiträge: 382
Wenn meine Tochter könnte, würde sie ihn jeden Abend treffen. Würdet ihr denn das so erlauben? Völlige Freiheit?

Heute kommt sie zum Beispiel um halb sechs nach Hause, hat noch Aufgaben. Ich habe es ihr für morgen erlaubt, da hat sie mehr Zeit für sich (Klavier, etc) und die Aufgaben vorher.
LadyM
Dabei seit: 14.03.2009
Beiträge: 523
Schutzalter

Im Strafgesetzbuch sind auch die sexuellen Beziehungen geregelt. In der Schweiz gilt das Schutzalter 16. Man geht davon aus, dass Kinder unter 16 Jahren noch nicht reif genug sind, über ihre sexuellen Beziehungen ganz allein zu bestimmen. Deshalb will man sie davor schützen, dass sie von Erwachsenen ausgenützt werden.

(A) Jeder Erwachsene, der mit einem Kind unter 16 Jahren sexuelle Handlungen vornimmt, macht sich strafbar. Er darf das Kind auch nicht dazu verleiten, sich vor ihm nackt auszuziehen und zu onanieren oder mit anderen Kindern Sex zu machen. Ebensowenig darf er dem Kind seine Geschlechtsteile zeigen und vor ihm onanieren oder mit jemand anderem Sex machen.

(B) Jede Erwachsene, die einem Kind unter 16 Jahren Sexfilme oder -magazine zeigt oder sie ihm zugänglich macht, wird bestraft.

(C) Sex ist ebenfalls verboten, wenn eine Jugendliche unter 18 Jahren zu einem Erwachsenen in einem Abhängigkeitsverhältnis steht, d.h. wenn sie z.B. seine Schülerin, Lehrtochter oder Angestellte ist. Dieses Gesetz will verhindern, dass die Macht, die der Erwachsene durch seine höhere Stellung hat, ausgenützt wird.

(D) Sexuelle Handlungen zwischen zwei Menschen sind nicht verboten, wenn ihr Altersunterschied nicht grösser als drei Jahre ist. Das heisst mit anderen Worten: Mit allen Menschen, die nicht mehr als drei Jahre älter oder jünger sind als du, darfst du sexuelle Erfahrungen machen - ganz egal, wie alt du bist.
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The Show must go on....
Gelöschter Benutzer
nein, das würde ich nicht erlauben. ihr klarmachen, dass sie jetzt andere ziele hat die prioritär sind. berufswahl z.b. ich würde ihr aufzeigen, dass sie jetzt gas geben muss, wenn sie sich ein gutes fundament für später legen will. vielleicht ist sie ja vernünftig und kann das argument nachvollziehen. ich würde nicht auf zusehen abwarten, bis sich das ganze dann in den schulnoten niederschlägt. schliesslich seid ihr für sie auch finanziell verantwortlich bis sie ihre erste ausbildung abgeschlossen hat.