naomi68
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 24.11.2008
Beiträge: 55
Unsere Tochter, 14j. wurde beim Klauen erwischt, ihre Clique hat sich für jeden eine Mutprobe ausgedacht.
Das war vor 2 Monaten, wir haben darüber gesprochen, es hatte Konsequenzen, sie musste sich schriftlich und persönlich entschuldigen, es ist sozusagen erledigt, sie wir das nie mehr tun.
Der Deliktbetrag war 6.15 Fr., sie bekam jetzt eine Busse vom Jugendrichteramt von 50.ooFr. die sie natürlich selber bezahlt.
Nun steht unten am Brief
- ad acta Jugendanwaltschaft
Heisst das nun, dass sie im Strafregister registriert ist, also eine Akte hat?
Oder heisst das, es wurde sozusagen ad acta gelegt, also erledigt ( ohne eintrag ins Strafregister) ?
Kann mir das jemand beantworten?
Vielen Dank!
Das war vor 2 Monaten, wir haben darüber gesprochen, es hatte Konsequenzen, sie musste sich schriftlich und persönlich entschuldigen, es ist sozusagen erledigt, sie wir das nie mehr tun.
Der Deliktbetrag war 6.15 Fr., sie bekam jetzt eine Busse vom Jugendrichteramt von 50.ooFr. die sie natürlich selber bezahlt.
Nun steht unten am Brief
- ad acta Jugendanwaltschaft
Heisst das nun, dass sie im Strafregister registriert ist, also eine Akte hat?
Oder heisst das, es wurde sozusagen ad acta gelegt, also erledigt ( ohne eintrag ins Strafregister) ?
Kann mir das jemand beantworten?
Vielen Dank!