Unterhaltspflicht für Erstausbildung / Studium

Harald6164
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.09.2012
Beiträge: 10
Guten Tag zusammen,
ich hab hier schon einiges gelesen, zwecks Unterhaltspflicht für erwachsene Kinder...
Mein Fall liegt so:
Meine Tochter macht ein Studium in England. Dort hat sie nebenbei auch gearbeitet um sich ihr Taschengeld aufzubessern. Durch Probleme bei diesem Arbeitsplatz wurde sie psychisch krank und konnte deshalb ihre Prüfung nicht machen. Jetzt will sie das Jahr wiederholen, ist aber immer noch in Therapie in der Schweiz. Das heißt, sie will 2 mal im Monat in die Schweiz fliegen. Die Kosten dafür soll ich natürlich auch tragen! Sie ist der Meinung, das sie ihr eigen verdientes Geld nicht für die Ausbildung ausgeben muss. Davon kauft sie lieber Taschen von Prada oder andere teure Sachen.

Sie hat noch 2 Jahre Studium vor sich. Um die Kosten zu wissen, wollte ich von ihr eine Aufstellung ihrer Ausgaben. Das macht sie aber nicht, sondern verlangt von mir monatlich 2500 CHF.
Ich habe ihr den Vorschlag gemacht, dass sie mir ein Teil der Unterhaltskosten zurückbezahlt, wenn sie nach der Ausbildung selbst mal eine Arbeitsstelle hat. Das will sie aber nicht und sie besteht auf ihr Recht, das ich alles bezahlen muss. Desweiteren sagt sie immer, das sie krank ist und nicht dazuverdienen kann.

Nun will sie vor Gericht klagen... ???

Hat jemand Erfahrung gemacht, oder weiß wie es läuft, wenn das Kind krank wird?
LG
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
wieso kann sie nicht in der ch studieren?

bzw. wieso kann sie sich nicht einen therapeuten in england suchen?

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 22.09.2012 um 14:18.]
cucuseli
Dabei seit: 12.03.2005
Beiträge: 687
Sie kann doch Stipendien beantragen.


[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 22.09.2012 um 14:33.]

Geniesse dein Leben jeden Tag
Balaine
Dabei seit: 13.03.2002
Beiträge: 1475
Dann lass sie vor Gericht klagen.

ich bin ein Star, holt mich hier raus!
fisi
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Beiträge: 4066
Art 256/3 ZGB:

Die Eltern sind von der Unterhaltspflicht in dem Mass befreit, als dem Kinde zugemutet werden kann, den Unterhalt aus seinem Arbeitserwerb oder andern Mitteln zu bestreiten.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Harald6164
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.09.2012
Beiträge: 10
@pipilangstrumpf

Das Studium in England ist einfach günstiger als in der Schweiz. Ausserdem macht sie Auslandserfahrung. Deshalb haben wir uns damals dafür entschieden.
Einen Therapeuten zu finden, ist auch in England sehr schwer. Sie ist da aber auch sehr Dickköpfig. Sie sagt sie hat sich an den Therapeuten gewöhnt und vertraut ihm und will keinen anderen.

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 23.09.2012 um 09:46.]
Harald6164
ThemenerstellerIn
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Beiträge: 10
@cucuseli

Stipendien bekommt sie keine, weil ich zu viel Geld verdiene.

Sie weiß das, und sagt immer wieder, ich hätte genug Geld und soll gefälligst alles bezahlen. Das ist ja auch kein Thema, für die Ausbildung. Nur macht sie jetzt auf "krank", oder ist wirklich krank? Ich hab Angst, das sich dadurch die Studienzeit hinauszögert. Jedes Jahr kostet ein Vermögen icon_frown.gif.

Auch ihre Mutter ist psychisch krank. Da hat sie wahrscheinlich viel gelernt...

Ich wollte eine Aufstellung der Kosten, die sie mir nicht gibt. Dann hätte ich ihr das Geld für die nächsten 2 Jahre gegeben und damit endlich Ruhe gehabt.

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 23.09.2012 um 09:59.]
warum
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Beiträge: 183
Du bist so reich, dass sie keine Stipendien kriegt? Das nenne ich Jammern auf hohem Niveau...

Was hat sie denn von dir gelernt?
Harald6164
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.09.2012
Beiträge: 10
Das heißt noch lange nicht, das sie mein Geld dazu benutzen kann. Das hat sie von mir nicht gelernt. Ich bin ein sehr sparsamer Mensch. Das kommt wohl eher von ihrer Mutter, von der sie alles bekommt was sie will.

Ich bin seit 13 Jahren von meiner Frau getrennt. Wir haben 3 Kinder, die alle ihre Ausbildung bekommen sollen! So ist es für mich ein schwerer Kampf, den Kindern beizubringen das man nicht alles in den Schoss gelegt bekommt. Auch ich muss für mein Geld hart arbeiten !
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
nun harald, ich höre von deiner tochter nur "ich will"

sie will in england studieren, will aber einen therapeuten in der schweiz

sie will studieren, aber nicht arbeiten (notabene, das wäre in der schweiz in den semesterferien auch der jungen dame zuzumuten...) gemäss einer studie, die mir so nicht mehr weiter geläufig ist, arbeiten im übrigen heute über 70 % der studenten, um das studium oder zumindest taschengeld (welches dann nicht mehr in den lebensbedarf eingerechnet werden muss) zu verdienen.

ein richter wird den betrag, den sie selber verdient, auf jeden fall vom lebensbedarf abziehen.

ich schliesse mich mücke an... lass sie klagen. überweise ihr jeden monat einen betrag, der gemäss budget normal erscheint, und lasse sie klagen.