Unterhaltspflicht für Erstausbildung / Studium

Harald6164
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.09.2012
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ja Pippilangstrumpf, da hast du Recht.

Leider macht sie unser Verhältnis zueinander kaputt. Ich will damit sagen, dass sie nach ihrer Ausbildung dann nichts mehr von mir zu erwarten hat.

Harald6164
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.09.2012
Beiträge: 10
Aber wie sieht es den aus mit Studierenden, die wegen Krankheit ein Jahr verlieren? Hat da jemand Erfahrungen? Wenn meine Tochter ein weiteres Jahr nicht abschließen kann, weil sie "krank" ist!

Wie lange muss ich dann für ihr Studium aufkommen?
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Wie kann sie denn studieren wenn sie krank ist? Das geht für mich nicht auf. Was will sie nach diesen 2 Jahren machen? Weiter krank machen oder ist sie dann wieder gesund um ihren Beruf den sie lernt auszuüben?


„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
tjatja
Dabei seit: 06.12.2008
Beiträge: 329
ich würde mich bei einer fachstelle informieren!
zb www.beratungsdienste-aargau.ch

irgendwie sagt mir etwas in der erinnerung, dass es jeweils hiess, dass die ausbildung in "nützlicher" frist absolviert werden muss. ein kollege von uns studierte bis 38 und ich glaube nicht, dass die eltern da noch zahlen mussten.

aber eben, egal wie auch immer, ich würde eine fachstelle anfragen. dein fall ist schon etwas verzwickt!

unser jüngster möchte übrigens nach amerika um sein gymi abzuschliessen und dann zu studieren. er meint, zu 80 prozent sei dies auch so, dass er es machen werde. auf die rückfrage, welche 20 prozent ihn denn daran hindern würden, meinte er "s mami"! dies nur so nebenbei icon_smile.gif
warum
Dabei seit: 27.01.2012
Beiträge: 183
Zahlen musst du laut Gesetz, bis sie die Ausbildung abgeschlossen hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgend ein Richter in einer Krankheit ein Selbstverschulden sieht.

2500 kann sehr viel oder zu viel zu wenig sein. Was muss sie damit alles bezahlen? Auch das Schulgeld? Vor Gericht ist ausschlaggebend, wie viel du verdienst. Du kannst beispielsweise nicht selber in Saus und Braus leben und deine Tochter am Hungertuch nagen lassen. Ebensowenig kann deine Tochter eine Luxuswohnung mieten, wenn du selbst nur ein Arbeiter mit einer kleinen Mietwohnung bist.

Die Eltern schulden dem Kind den ihren eigenen Verhältnissen angemessenen Unterhalt (Art. 302 Abs. 1 ZGB). Unterhaltsbeiträge müssen einerseits den Bedürfnissen des Kindes, andererseits der Lebensstellung und der Leistungsfähigkeit der Eltern entsprechen (Art. 285 Abs. 1 ZGB)
Boenu
Dabei seit: 04.11.2003
Beiträge: 1330
Oh je, das ist eine sehr mühsame Angelegenheit...

Deine Tochter will nicht genau sagen, was alles kostet. OK. Aber dann würde ich auch nicht einfach irgendeinen Betrag überweisen. Sondern sie soll jeweils die Rechnungen der Schule, Wohnungsmiete usw. Dir schicken und dann überweist Du diese Beträge direkt! Alle fixen Kosten werden so geregelt. Sie will nicht? Dann gibt es auch kein Geld. Klar musst Du Ihr dann noch etwas zusätzlich überweisen für Lebensmittel, für Kleidung, öffentliche Verkehrsmittel. Aber Du kannst dann besser abschätzen, wie viel realistisch ist um einigermassen gut zu leben, aber ohne dass es für Prada Handtaschen usw. reichen muss. Wenn ihr das "Standard-Leben" nicht reicht, kann sie ja Geld dazu verdienen, oder!

Ich war nach meiner Lehre als Au Pair in England. Meine Eltern meinten dazu nur, Du willst nach England, gut, aber dann bezahl es auch selber! Habe die Flüge mit dem Lehrlingsgeld bezahlt und dann in England nebst der Au Pair Stelle noch andere Jobs angenommen, wie bügeln für andere Leute, Auto waschen, zusätzliche Babysitting-Jobs und es ist gegangen so, es hat mir nicht "geschadet", sondern ich habe gesehen, doch, es geht, ich kann für mich selber sorgen!

Hoffe es findet sich eine Lösung mit Deiner Tochter. Sie scheint richtig eine "Grenze" zu suchen, bis hierher und nicht weiter.

Alles Gute!
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
warum

Deine Auführungen treffen für das unmündige Kind zu, beim mündigen hingegen nur bedingt und eingeschränkt.
Der TE schreibt, dass seine Tochter noch zwei Jahre zu studieren hätte, was mich annehmen lässt, dass sie volljährig ist.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
kamira
Dabei seit: 04.04.2012
Beiträge: 83
Soviel ich weiss, muss ein volljähriges Kind die Eltern um Unterstützung anfragen. Danach wird ein Budget erstellt, aufgrund dessen wird bestimmt, was dem Kind finanziell fehlt. Das müssen die Eltern bezahlen, soweit es ihnen zumutbar ist.

Lass deine Tochter klagen, Harald!
Wir hatten einen ähnlichen Fall in unserem Bekanntenkreis. Die Tochter hat geklagt und hat verloren. Die Beziehung zwischen Vater und Tochter ist übrigens besser denn je icon_smile.gif
Harald6164
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.09.2012
Beiträge: 10
Vielen Dank euch allen für eure Antworten!

Meine Tochter ist halt ein schwieriger Fall, und ich hoffe, dass das Gericht ihr die Grenzen zeigt! Sie hatte sich sogar schon in den Kopf gesetzt "Rente" zu beantragen! Das sagt ja alles.


Boenu
Dabei seit: 04.11.2003
Beiträge: 1330
@Harald6164
Du hast ja nichts zu befürchten vom Gericht, falls es dazu kommt. Du willst ja Deine Tochter unterstützen, einfach in einem vernünftigen Rahmen was Kostenhöhe und Zeit angeht und eben, dass mit "offenen Karten" gespielt wird, dass man etwas genauer weiss, was wieviel kostet. Und das ist ja nicht zu viel verlangt!
Aber lass Dich von ihr nicht manipulieren, selbst wenn sie "droht" mit einem weiteren "nervlichen Zusammenbruch". Entweder Ihr regelt zu zweit das mit den Finanzen so, dass es auch für Dich stimmt mit Budget usw. oder sonst soll sie halt klagen. Behandle sie so, als ob sie ganz gesund wäre, nur so kann sie auch gesund werden. Das klingt vielleicht blöd, aber es ist so. Solange Du vielleicht Dinge machst, weil sie ev. nervlich nicht belastbar ist (z.B. doch noch schnell 2000 Franken überweisen), dann lohnt es sich ja total weiterhin "krank" zu sein!
Es wird schon, einfach eine klare Linie beibehalten, fair aber für beide bitte, so braucht es von Deiner Seite etwas Nerven, aber es kommt schon gut!