Unterhaltspflicht für Erstausbildung / Studium

taraxacum
Dabei seit: 27.01.2004
Beiträge: 1317
@Harald

Deine Tochter ist krank, dadurch wurde ein Ausfall generiert. Versuch zu anerkennen, dass eine psychische Krankheit genaus so eine Krankheit ist wie eine physische. Verurteilung und Beschuldigung hilft niemandem weiter.

Ich könnte mir vorstellen (an deiner Stelle):

"Liebe Tochter, es ist nicht deine Schuld, dass du krank geworden bist. Gerne unterstütze ich die, dass du dein Studium erfolgreich abschliessen kannst. Damit ich weiss, wie ich mein Geld einteilen muss, ist es für mich zwingend notwendig, dass ich Anhaltspunkte habe, welche Kosten bis zum Abschluss des Studium auf mich zukommen.
Aus diesem Grund kommen wir nicht drumherum uns zusammen zu setzen und gemeinsam eine Aufstellung auszuarbeiten. Aufgrund dieser Aufstellung möchte ich mit dir zusammen diskutieren, welchen Teil du zum Gelingen beiträgst."
Sollte sich die Tochter weiterhin weigern, die Kosten transparent zu machen, würde ich lediglich das Schulgeld bezahlen - direkt an die Schule. Für den Lebensunterhalt bist du nämlich nur bedingt verpflichtet.

Wisse immer was du sagst, aber sage nicht immer, was du weisst.
jeruscha
Dabei seit: 30.12.2003
Beiträge: 1196
Ich habe zwei Töchter, welche in der Schweiz studieren, eine lebt zuhause, die andere wohnte zuerst am Studienort in einer WG, jetzt hat sie mit ihrem Freund eine Wohnung gemietet.
Glaub mir, das Leben/Studium keiner der beiden kommt auf 2500.-Fr pro Monat zu stehen! Soviel zum Thema studieren in England sei billiger.
Wobei sie von Beginn weg wussten, dass sie ihr Studium über Stipendien und Arbeit finanzieren müssen, da wir sie nicht finanzieren können. Zudem haben beide sowohl rechtzeitig gelernt mit Geld umzugehen als auch dass das Leben aus Geben und Nehmen besteht und nicht nur aus fordern.
Paxxie
Dabei seit: 04.01.2002
Beiträge: 594
"jeruscha" schrieb:

Ich habe zwei Töchter, welche in der Schweiz studieren, eine lebt zuhause, die andere wohnte zuerst am Studienort in einer WG, jetzt hat sie mit ihrem Freund eine Wohnung gemietet.
Glaub mir, das Leben/Studium keiner der beiden kommt auf 2500.-Fr pro Monat zu stehen! Soviel zum Thema studieren in England sei billiger.



Richtig, das hat mich ja auch SEHR erstaunt, ich habe ja auch einen Sohn, der studiert...
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
@ paxxie und jeruscha

nun, in england sind der lebensunterhalt, das wohnen und die stipendiengebühren so viiiiiel billiger, von den reisekosten mal abgesehen icon_wink.gif
Harald6164
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.09.2012
Beiträge: 10
@taraxacum

Ich weiß sehr wohl das eine psychische Krankheit auch eine Krankheit ist, und das sie nichts dafür kann. Wie gesagt ist auch ihre Mutter krank und zu 50% schwerbehindert. Deshalb auch von meiner Tochter der Gedanke "Rente" zu beantragen. Sie sieht es ja nicht anders.

Sie hat sich inzwischen einen Anwalt genommen. Und: ich hab eine Aufstellung ihrer Kosten bekommen. Ich bin ja bereit ihre Ausbildung zu bezahlen!

Nun will sie, das ich ihr Hobby finanziere. Da soll sie ruhig Klage einreichen. Es ist für sie ganz gut, wenn ihr ein Richter ihre Grenzen zeigt.

Ich habe bei der Erziehung sehr viel verpasst, da die Kinder bei ihrer Mutter leben. Durch meinen Beruf bin ich ständig unterwegs und kann die Kinder nicht so oft sehen.

Die Lebenshaltungskosten sind in England wirklich geringer als in der Schweiz. Die Reisekosten würden sich auch in Grenzen halten, wenn sie frühzeitig einen Flug buchen würde. :p

goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Sie weiss gar nicht was sie an dir hat, welcher Vater ist so ausserordentlich Grosszügig. Ich hoffe sie schätz das eines Tages und kann den erlenten Beruf trotz Krankheit auch ausüben.

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
jeruscha
Dabei seit: 30.12.2003
Beiträge: 1196
@Harald

wenn die Lebenshaltungskosten in England tatsächlich günstiger sind, wie erklärst du dir dann, dass deine Tocher 2500.-Fr/Monat braucht, wenn meine Töchter für ihr Studium hier in der Schweiz viel weniger brauchen? Ich werde den Verdacht nicht los, dass das Studium in England doch teurer ist oder dass deine Tochter auf ganz schön grossem Fuss lebt.
nase
Dabei seit: 08.07.2008
Beiträge: 1350
Meine Tochter war vor ein paar Wochen in der Berufsberatung. Da es momentan ihr grösster Wunsch ist, einmal in England zu studieren oder sogar auszuwandern, hat sie sich unter anderem über genau das informiert. Ihr wurde gesagt, dass ein Studium in England sehr teuer sei und auch Arbeit zu finden nicht einfach.

es chunnt scho so wies muess..
Harald6164
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.09.2012
Beiträge: 10
@jeruscha

das ist der Betrag den sie haben will. Auf großem Fuß ist wohl der richtige Ausdruck.
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
Wir haben alle vier Kinder in weiterführenden Ausbildungen (Erstausbildung beendet und nun aufbauend auf Erstausbildung Studium)... das heisst, neue Budgets erstellen, Gespräche führen und ende des Monats... leere Kassen😉

I. Vorkurs, suchte sich eine Praktikumsstelle, dies um seine Kosten teilweise selber zu decken... Neubeurteilung an Weihnachten und da ev. auf 50% gekürzt.

II. Vollzeitberufsmatura, danach BWL Studium. Hat sich einen kleinen Nebenjob gesucht, Taschengeld aufbessern. Von uns erhält er minimal Ansätze gemäss Budgetberatung Schweiz.

III. BWL Student im 1. Jahr. Er hat auch einen Nebenjob und trägt so seinen Teil dazu bei.

IV. Er hat seit seinem zweiten Studiumjahr einen Job und finanzierte sich so seine ExtraWünsche. Anfangs Januar geht er für 6 bis 7 Monate nach Stockholm. Da wird er sich als Touristenführer bewerben oder gibt Nachilfe Deutsch. Er hat von anderen Studenten Tipps und Ideen erhalten (die schon da waren)... und er setzt die natürlich um.

Bei Budgetberatung Schweiz findest du diesen Hinweis, also die Bestätigung, dass deine Tochter sich ev. auch beteiligen ... oder ihr Hobby aufgeben/reduzieren muss:

ZGB Art. 276 (Auszug aus dem Zivilgesetzbuch)
1 Die Eltern haben für den Unterhalt des Kindes aufzukommen, inbegriffen die Kosten von Erziehung, Ausbildung und Kindesschutzmassnahmen.
3 Die Eltern sind von der Unterhaltspflicht in dem Mass befreit, als dem Kinde zugemutet werden kann, den Unterhalt aus seinem Arbeitserwerb oder andern Mitteln zu bestreiten.
ZGB Art. 277
1 Die Unterhaltspflicht der Eltern dauert bis zur Mündigkeit des Kindes.
2 Hat es dann noch keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für seinen Unterhalt aufzukommen, bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann