Unterhaltspflicht für Erstausbildung / Studium

Paxxie
Dabei seit: 04.01.2002
Beiträge: 594
"Harald6164" schrieb:

@jeruscha

das ist der Betrag den sie haben will. Auf großem Fuß ist wohl der richtige Ausdruck.


Harald, dass das in England so viel kostet, können wir uns leicht vorstellen!

Womit wir Mühe haben, ist deine Behauptung, dass das anscheinend weniger kostet als in der Schweiz zu studieren!
Harald6164
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.09.2012
Beiträge: 10
Hi,

ich bin euch dankbar, vor allem auch über die Gesetzestexte und eure eigenen Geschichten. Das zeigt mir, das ich nicht so ganz alleine stehe mit dem Problem.

Meine Tochter studiert vor allem auch in England, weil ihre Noten zu schlecht waren um in der Schweiz angenommen zu werden. So hat sie sich eine private Schule in England ausgesucht. Für mich war das ja auch in Ordnung und ich habe zugestimmt. Ich will ja auch das sie eine gute Ausbildung für ihr weiteres Leben bekommt.

Meine Tochter will jetzt nur noch über ihren Anwalt mit mir reden. Leider hat dieser noch keinen Kontakt mit mir aufgenommen. Darauf warte ich jetzt....

Ich habe nur Angst, dass ihr "nicht" zugemutet werden kann, zu arbeiten. Sie sagt ja das ihr Studium und Arbeit zu viel ist, weil sie ist ja psychisch krank....

Was soll man da machen?


Muss ich meine Ersparnisse für meine Rente ausgeben für die Ausbildung? Was sagt da das Gesetz?


[Dieser Beitrag wurde 2mal bearbeitet, zuletzt am 05.10.2012 um 17:28.]
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
sie wird sich in diesem fall bei der iv melden müssen.

dann wird diese sehen, ob sie in einem geschützten rahmen eine ausbildung machen kann oder nicht. falls nicht, kriegt sie eine rente und zusammen mit ergänzungsleistungen deckt das ihr existenzminimum. damit erlischt aber auch (zumindest vorübergehend) ihr anspruch auf unterhalt von dir.

falls sie in einem geschützten rahmen ihre ausbildung machen kann, wird die iv die kosten dafür übernehmen. du und ihre mutter seid dann für den normalen unterhalt verantwortlich, wobei man sich da ebenfalls aufs existenzminimum beschränken wird.

wird ihr antrag abgelehnt, dann wird deine tochter sich wohl beim sozialamt melden müssen. in diesem fall kommt je nach deinem einkommen und deinen sonstigen verpflichtungen die verwandtenunterstützungspflicht zu tragen. die wird aber auch nicht höher sein, als das existenzminimum.

ps: ich spreche nicht vom betreibungsrechtlichen existenzminimum sondern dem erweiterten existenzminimum gemäss skos richtlinien.
Gelöschter Benutzer
schau mal bei:
http://www.budgetberatung.ch/Studierende.124.0.html

Da hat es eine gute Beispiel-Auflistung aller Kosten (mit auswärtigem Wohnen). Die Beratungsstelle nennt - in der Schweiz - 1700.- bis max. 2550.- pro Monat als Richtwert.

Das heisst, deine Tochter hat zwar einen eher hohen Anspruch (wobei sie die Privatschule ebenfalls bezahlen muss davon? -dann müsste man wissen, wie hoch da die Kosten sind), aber keinen absolut "unrealistischen".

Ich kann mich erinnern, dass ich (und das ist eine geraume Weile her, also die Inflation nicht eingerechnet) einen ähnlichen Betrag (während 3.5 Jahren) von meinen Eltern fürs Studium/auswärtiges Wohnen erhielt. Daneben habe ich noch zusätzlich gearbeitet, einfach weil ich es gerne tat. Das Geld reicht immer sehr gut, ich hatte zu Ende des Studiums sogar etwas auf der Seite. Meine Eltern haben mir das Studium gerne finanziert (es war für sie aber auch gut möglich), und das rechne ich ihnen immer noch sehr hoch an. Es war aber auch klar, dass ich in nützlicher Frist (ohne Verzögerung) studiere und abschliesse.

In eurem Fall würde vielleicht ein Vertrag helfen? Dass du sagst, du zahlst ihr ein (oder zwei) Jahre, und falls sie danach nicht abschliesst/die anstehenden Prüfungen besteht, fällt die Zahlung weg oder wird gekürzt. Wenn sie einen Anwalt nimmt oder nahm, generiert das natürlich ja auch wieder Kosten...-oder ihr macht beide einen/mehrere Termine beim Anwalt und legt in einer Art anwaltlichen Mediation den genau von dir zu bezahlenden Betrag fest?

Alles Gute!
Gelöschter Benutzer
.....ähm, die Teuerung nicht eingerechnet...sollte das natürlich heissen...