specialAgent
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 09.11.2014
Beiträge: 3
Ich habe eine erwachsene Tochter (22) die in der Schweiz wohnt. Ich wohne allerdings im Ausland.
July 2012 fragte mich meine Tochter ob Ich Sie für ein Matura Abschluss unterstützen würde. Zu diesem Zeitpunkt war Sie bereits Mündig.
Ich stimmte zu und Sie machte mir einen montatsbudget von fast 3000 CHF. Ich stimmte allerdings mit viel , viel Vorbehalt zu einen vorläufigen unterhalt von 1800 CHF da mein Sohn noch bei seine mutter wohnte Und Ich nicht für Ihn zahlen musste. Ich machte allerdings Meiner Tochter klar dies würde ändern sobald Ihr Bruder von zuhause auszieht und einen unterhalt meinerseits einfordert.
Meine Tochter sollte Ihr Matura in Aug. 2013 abschließen und somit war das hohe unterhalt Zahlung mit einer absehbare zeit tragbar.
Leider ohne Zustimmung meinerseits stellte meine Tochter mich im Aug. 2013 vor der Tatsache Sie würde Ihr Matura Prüfung nicht antreten sondern ein weiteres Jahr ( Aug. 2014 ) verlängern. Ich war geschockt , nicht einverstanden , und habe mir gedacht Noch ein weiteres Jahr könnte Ich Durchhalten.
Jetz kamm die Prüfung Aug. 2014 und Sie hat die Prüfung zwar gemacht aber nicht bestanden. ( Beide Jahre mit einen Pensum von 12-14 Stunden / Woche von wiederholten Stoff ! )
Zu weiteren Ärgernis meinerseits ht Sie sich 2 Hunde zugelegt , ist daher Raucher , und fordert Das Ich für eine Wohnung mit Garten Bürgschaft ablege. Sie hat schließlich 2 Hunde und kann sich keinen Zimmer zumuten.
--------
Mittlerweile ist mein Sohn von zuhause ausgezogen und bekommt 800 CHF / montat unterhalt von mir ( Er ist 18 Jahre Alt ) da er noch seine Grund schule ( 11 Jahrgang ) verlängert.
Ich habe meine Tochter den unterhalt von 1800 CHF bis auf 800 CHF reduziert und somit befinde mich mit eine Schweizer Unterhaltsklage konfrontiert.
Ist ein Schweizer Gericht überhaupt für mich als nicht Schweizer ( nicht in der Schweiz angemeldet) zuständig ? ..... Ist mir sehr rätselhaft wir die Schweiz über Auslandsbürger bestimmen kann ???.
Bin Ich verpflichtet für meine Tochter überhaupt auszukommen da Sie mich als erwachsene person um Unterstützung gebeten hat , und dazu mittlerweile denn 4. Anlauf zu matura macht? .... Dazu muss Ich sagen das Sie seit Aug. 2012 nur 12-14 Stunden die Woche hat , und ab jetzt nur noch 10 Stunden in der Woche.
Ich fühle mich total verarscht ..... Erwachsene Tochter , raucht etwa 400 CHF im Monat Zigaretten , unterhält 2 Hunde , hat nur 10 Stunden (25%) pro Woche für Stoff das Sie schon 3.mal wiederholt hatte, will eine Wohnung mit garten , und hat zum 3. mal Ihr matura nicht gemacht.
Irgendwann Ist schuss ... egal was Das Schweizer gesetzt Mir aufbrummt!!!
Meine Tochter hat einen Anwalt genommen und er will zum schlichtungstermin dabei sein. Für mich hat dies eher eine klagevorbereitungs Termin , und kein schlichtungsgeeicht Termin..
PS: Meine Muttersprache ist Englisch , und somit entschuldige Ich mich für die vielen Schreibfehler.
Ich habe das folgende gehört :-
1. Unterhaltspflicht ist nur fällig wenn der ausbildungsplan während der Unmündigkeit festgelegt wird.
2. Noten , Leistungspflicht, anmeldungsinformation mussen Eltern vorgelegt werden. Es Kann nicht unendlich die erstausbildung hinausgezögert oder verlängert ( Schon gar nicht 4 mal eine Matura angegangen werden )
3. Ein Mündiges Kind muss mindestens 20% selbsterwerb bringen. Bei 25% Schulstunden ist dieses einiges nach oben zu korrigieren.
4. Kindergeld, Unterhaltspflicht der mutter , selbst erwerbtätikeiten , etc sind vom Unterhaltspflicht des Vaters abgezogen. bzw mindert denn Eigenbedarf des Kindes.
5. Ein Schweizer Gericht ist nicht zuständig für die Festlegung des Unterhalts von fremdbürgern, sondern Das erwachsene kind muss im Ausland Ihr anliegen bzw Klage einreichen.
[Dieser Beitrag wurde 4mal bearbeitet, zuletzt am 09.11.2014 um 19:00.]
July 2012 fragte mich meine Tochter ob Ich Sie für ein Matura Abschluss unterstützen würde. Zu diesem Zeitpunkt war Sie bereits Mündig.
Ich stimmte zu und Sie machte mir einen montatsbudget von fast 3000 CHF. Ich stimmte allerdings mit viel , viel Vorbehalt zu einen vorläufigen unterhalt von 1800 CHF da mein Sohn noch bei seine mutter wohnte Und Ich nicht für Ihn zahlen musste. Ich machte allerdings Meiner Tochter klar dies würde ändern sobald Ihr Bruder von zuhause auszieht und einen unterhalt meinerseits einfordert.
Meine Tochter sollte Ihr Matura in Aug. 2013 abschließen und somit war das hohe unterhalt Zahlung mit einer absehbare zeit tragbar.
Leider ohne Zustimmung meinerseits stellte meine Tochter mich im Aug. 2013 vor der Tatsache Sie würde Ihr Matura Prüfung nicht antreten sondern ein weiteres Jahr ( Aug. 2014 ) verlängern. Ich war geschockt , nicht einverstanden , und habe mir gedacht Noch ein weiteres Jahr könnte Ich Durchhalten.
Jetz kamm die Prüfung Aug. 2014 und Sie hat die Prüfung zwar gemacht aber nicht bestanden. ( Beide Jahre mit einen Pensum von 12-14 Stunden / Woche von wiederholten Stoff ! )
Zu weiteren Ärgernis meinerseits ht Sie sich 2 Hunde zugelegt , ist daher Raucher , und fordert Das Ich für eine Wohnung mit Garten Bürgschaft ablege. Sie hat schließlich 2 Hunde und kann sich keinen Zimmer zumuten.
--------
Mittlerweile ist mein Sohn von zuhause ausgezogen und bekommt 800 CHF / montat unterhalt von mir ( Er ist 18 Jahre Alt ) da er noch seine Grund schule ( 11 Jahrgang ) verlängert.
Ich habe meine Tochter den unterhalt von 1800 CHF bis auf 800 CHF reduziert und somit befinde mich mit eine Schweizer Unterhaltsklage konfrontiert.
Ist ein Schweizer Gericht überhaupt für mich als nicht Schweizer ( nicht in der Schweiz angemeldet) zuständig ? ..... Ist mir sehr rätselhaft wir die Schweiz über Auslandsbürger bestimmen kann ???.
Bin Ich verpflichtet für meine Tochter überhaupt auszukommen da Sie mich als erwachsene person um Unterstützung gebeten hat , und dazu mittlerweile denn 4. Anlauf zu matura macht? .... Dazu muss Ich sagen das Sie seit Aug. 2012 nur 12-14 Stunden die Woche hat , und ab jetzt nur noch 10 Stunden in der Woche.
Ich fühle mich total verarscht ..... Erwachsene Tochter , raucht etwa 400 CHF im Monat Zigaretten , unterhält 2 Hunde , hat nur 10 Stunden (25%) pro Woche für Stoff das Sie schon 3.mal wiederholt hatte, will eine Wohnung mit garten , und hat zum 3. mal Ihr matura nicht gemacht.
Irgendwann Ist schuss ... egal was Das Schweizer gesetzt Mir aufbrummt!!!
Meine Tochter hat einen Anwalt genommen und er will zum schlichtungstermin dabei sein. Für mich hat dies eher eine klagevorbereitungs Termin , und kein schlichtungsgeeicht Termin..
PS: Meine Muttersprache ist Englisch , und somit entschuldige Ich mich für die vielen Schreibfehler.
Ich habe das folgende gehört :-
1. Unterhaltspflicht ist nur fällig wenn der ausbildungsplan während der Unmündigkeit festgelegt wird.
2. Noten , Leistungspflicht, anmeldungsinformation mussen Eltern vorgelegt werden. Es Kann nicht unendlich die erstausbildung hinausgezögert oder verlängert ( Schon gar nicht 4 mal eine Matura angegangen werden )
3. Ein Mündiges Kind muss mindestens 20% selbsterwerb bringen. Bei 25% Schulstunden ist dieses einiges nach oben zu korrigieren.
4. Kindergeld, Unterhaltspflicht der mutter , selbst erwerbtätikeiten , etc sind vom Unterhaltspflicht des Vaters abgezogen. bzw mindert denn Eigenbedarf des Kindes.
5. Ein Schweizer Gericht ist nicht zuständig für die Festlegung des Unterhalts von fremdbürgern, sondern Das erwachsene kind muss im Ausland Ihr anliegen bzw Klage einreichen.
[Dieser Beitrag wurde 4mal bearbeitet, zuletzt am 09.11.2014 um 19:00.]