Vater stellt sich stur bzgl. Unterhalt

MissSommer
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.03.2014
Beiträge: 7
Hallo Zusammen

Ich bin zwar kein Elternteil, aber ich bin beim Googlen auf dieses Forum gestossen, scheint mir sehr ehrlich zu sein.

Meine Situation ist folgende: ich bin 24, wohne alleine, meine Eltern sind geschieden, mit 18 habe ich die Matura gemacht, danach gearbeitet, um erste Berufserfahrungen zu sammeln und etwas Geld zu verdienen, ausserdem brauchte ich erst einmal eine Pause vom Schulbank drücken. Nach diesem Zwischenjahr habe ich 3 Jahre Psychologie studiert, leider habe ich im letzten Semester eine Prüfung vermasselt und konnte somit das Studium nicht abschliessen. banghead.gif
Danach musste natürlich schnellstmöglich ein Plan her. Etwas Kurzes, Grundständiges. Zudem wird für meinen Zielberuf oft bereits Erfahrung verlangt. Nun mache ich die 2-jährige Handelsschule (die mir meine Grosseltern finanzieren) inkl. Praktikum. Mein Ziel danach: In Deutschland endlich das zu studieren, worauf ich hingearbeitet habe.

Was die Finanzielle Situation betrifft: Ich verdiene den durschnittlichen Praktikumslohn, womit ich natürlich nicht leben kann. Mit einem kleinen Nebenjob verdiene ich mir ausserdem noch etwas dazu (was im Moment aber eher schwer ist, da ich 2x die Woche abends noch Schule habe und die Abschlussprüfungen bevorstehen). Mein Vater hat mir bis jetzt nicht die gesetzlichen 17% Unterhalt gezahlt (tatsächlich gab's 350-500.- pro Monat), manchmal gab's auch Verzögerungen, aber da letzlich eigentlich fast immer alles geklappt hat, habe ich nie etwas gesagt. Ausserdem hatte er mir (leider nur mündlich) zugesichert, dass er mich während dem Studium weiterhin unterstützen würde, sogut es ihm möglich sei. Da er von der Scheidung her auch immer noch Schulden hatte, wollte ich da ja auch nicht dumm tun. Immerhin hat ja meine Mutter mich finanziell immer sehr gut unterstützt, was mir aber eigentlich auch nicht so recht ist.
Jetzt hat mein Vater keine Schulden mehr und von heute auf morgen beschlossen, dass er mir nach dem Abschluss im Sommer keinen weiteren Unterhalt mehr bezahlen wird und ich mich an seine Anwältin wenden soll, wenn ich was dagegen hätte... icon_eek.gif

Es stand aber nie zur Debatte , dass ich kein Studium mache (das war klar, seit ich mich entscheiden musste ob Gymnasium oder nicht, also 8. Klasse)! Und da die Ausbildung zur Kauffrau keineswegs meine Berufswahl, sondern Mittel zum Zweck war, zählt ein darauffolgendes Studium doch noch als Erstausbildung? Und während diesem müsste mein Vater mir eigentlich weiterhin zahlen, oder? Ich rede ja nicht von 800-1'000 Franken! Da das Leben in Deutschland günstiger ist, würden 300 ja absolut reichen, aber er stellt sich absolut bockig und will nicht einmal persönlich darüber reden und eine angemessene Lösung suchen! 😢
Ich habe mich auf Google etwas zu informieren versucht und auch rumgefragt, aber die Meinungen gehen da leider etwas auseinander.

Über eure Meinungen und Wissensweitergabe würde ich mich also sehr freuen.

Liebe Grüsse
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Warum schliesst du dein 1. Studium nicht ab? Jetzt bist du ja schon bei deiner 2. Ausbildung. Warum noch ein weiteres Studium? Mein Mann ist auch arbeiten gegangen als er sein Ingenieurstudium gemacht hat. Ich finde irgendwann muss man auch mal auf eigenen Füssen stehen lernen. Das tut dir nur gut.
Hier in der Schweiz machen ganz viele ihr Studium auf dem 2. Bildungsweg und Arbeiten nebenbei und/oder müssen noch eine Familie unterstützen. Es gibt immer Wege MissSommer, mach ihn und zwar selbstständig.




„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
lirumlarum122
Dabei seit: 18.09.2013
Beiträge: 184
Wenn du eine Ausbildung fertig abgeschlossen hast, muss er dir keinen Unterhalt mehr bezahlen, egal ob es ein Berufs- oder Studienabschluss ist. Du hast die Möglichkeit, deinen eigenen Unterhalt zu verdienen. Werd erwachsen!
Wirbelsturm
Dabei seit: 10.08.2013
Beiträge: 317
Und da die Ausbildung zur Kauffrau keineswegs meine Berufswahl, sondern Mittel zum Zweck war, zählt ein darauffolgendes Studium doch noch als Erstausbildung?

Sorry aber Die Ausbildung zur Kauffrau ist eine Ausbildung und kein Mittel zum Zweck und da steht Dir meines Wissens kein Unterhalt mehr zu.


Mir egal ob ich in den Himmel oder in die Hölle komme, ich hab auf beiden Seiten Freunde.

Menschen glauben oft der Mehrheit und nicht der Wahrheit.

Einige Menschen sind nicht Dumm, die haben einfach nur Pech beim Nachdenken
leycro
Dabei seit: 05.06.2005
Beiträge: 914
Eine abgeschlossene Ausbildung ist was es ist. Egal,ob dies dein Traumjob ist. Dein Vater muss danach keinen Unterhalt mehr zahlen.
Ansonsten bin ich voll und ganz goodies Meinung
kaye
Dabei seit: 25.11.2009
Beiträge: 963
ich nehme an, dass MissSommer das erste Studium nicht fortsetzen kann, weil sie durch das zweimalige Nichtbestehen einer Prüfung von diesem Studiengang ausgeschlossen wurde.
Ansonsten bin ich mit den anderen einverstanden: die Erstausbildung ist im Sommer fertig, die Unterhaltspflicht beendet. Dass sie schon immer studieren wollte, spielt keine Rolle.
MissSommer
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.03.2014
Beiträge: 7
kaye, das ist absolut korrekt. Beim Durchrasseln einer Prüfung wird man schweizweit von diesem Studiengang ausgeschlossen.

Ansonsten würde ich gerne noch anmerken, dass in Art. 277 ZGB ausdrücklich von einer "angemessenen Ausbildung" die Rede ist, Art. 302 Abs 2 ZBG besagt ausserdem, dass die Eltern dem Kind nicht nur eine Erste, sondern "eine angemessene, seinen Fähigkeiten und Neigungen sowei möglich entsprechende allgemeine und berufliche Ausbildung zu verschaffen" haben. Weitere Ausführungen am Rechtsinstitut besagen: "Ein Lehrabschluss darf mithin nicht als angemessene Ausbildung qualifiziert werden, wenn er im Rahmen eines Ausbildungskonzepts nur eine erste Etappe darstellt, die nicht zu selbstfinanzierten Vertiefuns- und Weiterbildung befähigt". Mit meinem Abschluss, den ich im Sommer erhalte, werde ich mir Anfangs das Studium und das Leben in Deutschland nicht alleine finanzieren können. Die vllt 300.- sind entscheidend dafür, welche Schule ich besuchen kann und wo.
Im heutigen Berufsleben ist es immer schwieriger, ohne Studium einen guten Anschluss zu finden...

Ausserdem ist es ja nicht so, dass ich nicht arbeite. Ich habe immer neben dem Studium gearbeitet und verdient, nur leider ist das ohne Abschluss (den ich derzeit ja noch nicht habe) eher schwierig. Echt, ihr stellt mich so hin, als ob ich meinem Vater auf der Tasche liegen WOLLE!
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
MissSommer: an deiner Stelle würde ich die Energie dahingehend aufwenden, endlich selber für deinen Unterhalt aufzukommen!
In deinem Alter hatte ich eine abgeschlossene Ausbildung, ein Haus, war verheiratet und erwartete unser erstes Kind.
Meine Eltern sind nicht mal während meiner Erstausbildung für meinen Unterhalt oder sonst was aufgekommen, ich habe damals in Zürich von 600.- im Monat gelebt (Wohnkosten bereits abgezogen).

Versprich nichts, wenn Du glücklich bist.
Antworte nicht, wenn Du wütend bist
und triff keine Entscheidungen wenn Du traurig bist.

Autor unbekannt.
MissSommer
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.03.2014
Beiträge: 7
ihr seid ja lustig. es interessiert heute niemanden mehr, wie es 1970 war...
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
Ja liebe MissSommer: dann bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als den Rat deines Vaters anzunehmen und sich an seine Anwältin zu wenden. Die wird dir bestimmt die "Knöpfe eintun" wie es Anno 2014 läufticon_lol.gif

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und triff keine Entscheidungen wenn Du traurig bist.

Autor unbekannt.