Vater stellt sich stur bzgl. Unterhalt

*Fanta*
Dabei seit: 22.01.2006
Beiträge: 981
"Universum" schrieb:

Bei der TE geht es um 350.- bis 500.- Unterhalt im Monat den sie von ihrem Vater ertrotzen will. Meiner Meinung nach ist es zumutbar, einen Job nebst dem Studium anzunehmen um dieses Geld dazuzuverdienen. Und damit wäre sie in guter Gesellschaft mit vielen Gymnasiasten, Studenten, sich nach einer Berufslehre Weiterbildende etc.
Sagt ja überhaupt niemand, dass ein Studium ein Zuckerschlecken wäre. Aber: EINSATZ bring Erfolg!


kenne jemanden die war seinerzeit praktisch nur Tochter von Beruficon_rolleyes.gif

während dem Studium hatte sie nie einen Job, aber wohnte mit dem Freund zusammen, das Geld dafür kam dann halt von ihm und von ihren Eltern, sie war jeweils auch auf diversen grossen Reisen (Kanada, Australien, Madagaskar usw.) eben immer mit "fremdem Geld"
KlaraM
Dabei seit: 01.03.2013
Beiträge: 1770
@Fanta

Machen das nicht alle unsere Kinder, dass sie bis zum Abschluss ihrer Ausbildung vom Geld der Eltern leben und auch in die Ferien gehen? Ob nun 8, 15 oder 25 Jahre alt? Klar kann man irgendwann erwarten, dass sie ihren Teil beisteuern, aber arbeiten während dem Studium empfiehlt sich nicht immer und ist teilweise auch gar nicht möglich. Ausserdem kommt es doch auch darauf an, wie die Eltern finanziell dastehen.

Wichtig finde ich bei einem solchen Fall, wie du ihn beschreibst, weniger, was sie sich im Studium alles leisten konnte dank grosszügigen Eltern, sondern ob sie ihr Studium abgeschlossen und was sie aus ihrem Leben gemacht hat. Grosse Reisen während des Studiums schliessen nicht aus, dass man sich zu einem tollen Menschen entwickelt. icon_biggrin.gif
hanni6
Dabei seit: 25.03.2004
Beiträge: 669
Genau. Und irgendwann muss man halt akzeptieren, dass das Leben ungerecht ist.
Manya
Dabei seit: 30.05.2002
Beiträge: 1707
Boah, Ihr seid ja nett!

Seid Ihr Euch da auch sicher, was die juriristische Seite betrifft?

Ich habe gehört, dass man davon ausgeht, dass ein Kind von Akademikern ebenfalls studiert. Daher wäre dann die "angemessene Ausbildung" ein Studium, auch wenn dieses nicht auf direktem Weg angesteuert wird.
Natürlich muss der Vater kein Zweit- und Drittstudium finanzieren, wohl aber eine Lehre mit anschliessendem Studium.
Hier ist die Reihenfolge ja eine andere, aber durchaus diskussionswürdig.
Ich denke ganz so einfach wir Ihr es hier darstellt, ist es nicht.
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 998
Manya
sie macht diese Ausbildung, weil sie bereits ein Studium vergeigt hat, bezw eine anscheinend wichtige Prüfung vergeigt hat und deswegen von der uni geflogen ist. und von daher ist dann schon die frage, ob ein Studium die angemessene Ausbildung für sie ist.
und so wie es sich anhört, verdient der vater nicht gerade sehr viel, was vermuten lässt, das er nicht unbedingt ein uni abschluss hat. dazu kommt, das die kinder nicht zwingend, die gleiche schulische Laufbahn machen, wie die Eltern.
Manya
Dabei seit: 30.05.2002
Beiträge: 1707
Ich hab das schon verstandenicon_wink.gif

Sie schreibt, sie habe die Handelsschule gemacht, um auf Umwegen doch noch ihre Wunschausbildung zu erreichen. Und genau das wäre der juristische Streitpunkt in diesem Fall. Denn die Erstausbildung ist eben nicht so definiert, wir das hier alle meinen.

KlaraM
Dabei seit: 01.03.2013
Beiträge: 1770
Stimmt schon, es geht um die Lebensplanung. Aber meines Wissen gibt es auch eine Altersbeschränkung. Da stellt sich dann einfach die Frage, ob es den Aufwand und den Konflikt wert ist. Das braucht nämlich auch Zeit und Energie.
Ich würde es auf jeden Fall im Guten versuchen und mich sonst damit abfinden.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
http://www.alimente.ch/pdf/Unterhalt-und_Volljaehrigkeit.pdf

und

http://www.gerichte.lu.ch/kindesunterhalt_vortrag_roelli.pdf

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 09.03.2014 um 19:29.]

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
kaye
Dabei seit: 25.11.2009
Beiträge: 963
nun habe ich fisi's links gelesen. Also eine Altersbeschränkung gibt es definitiv nicht. Und es geht im Einzelfall um die Angemessenheit und die Zumutbarkeit…. also können wir wohl keinen gültigen Schluss finden. Die Erstausbildung kann durchaus weiter gefasst sein als nur bis zum ersten Abschluss, aber es muss schon zusammengehören. zB. Berufsziel Bauführer, da gehört noch die Polierschule dazu nach zwei Lehren.
Oder Bachelor und Master einer Studienrichtung.
Wenn ich Richter wäre, würde ich im vorliegenden Fall nicht annehmen, dass die Handelsschule sozusagen eine Vorstufe auf dem Weg zum angemessenen Beruf ist. Es war ja eher eine Alternative, um endlich mal den eigene Lebensunterhalt bestreiten zu können. Das ist jetzt (im Sommer) gegeben, also erlischt die Unterhaltspflicht. Sonst könnte ja jeder kommen, der mit 40 noch studieren will, und nochmals bei den Eltern anklopfen.
KlaraM
Dabei seit: 01.03.2013
Beiträge: 1770
Danke, Fisi, für den Link. Eine feste Alterslimite gibt es tatsächlich nicht, aber die Zumutbarkeit hängt nicht unwesentlich davon ab.
Fakt ist, Erstausbildung ist nicht so einfach zu definieren. So wie ich die TE verstanden habe, wird sie auch in D wieder Psychologie studieren, also wäre das schon ihr klarer Lebensplan und damit auch ihre Erstausbildung.
Fazit: Wir können alle gar nicht beurteilen, wie hoch ihre Chancen wären.
Ebenfalls prüfenswert wäre, ob er ihr etwas schuldet, wenn er während der Handelsschule keinen Unterhalt bezahlt hat.
Mir zieht es einfach den Magen zusammen, wenn Eltern und Kinder über Anwälte verhandeln müssen. Aber das ist meine unbeteiligte Aussensicht. Wenn der Vater das schon so vorschlägt, dann kann es ja ev. nicht schaden, mal mit der Anwältin zu sprechen.
Menschlich würde ICH einen anderen Weg wählen und es gut sein lassen. Vielleicht kommt der Vater dann von sich aus einen Schritt entgegen.