Und Scheri, noch was zu deiner Lobeshymne auf die Schweiz - hier die Regelung in Österreich:
Mutterschutz gilt von 8 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt!
Danach: Die Elternkarenz beginnt nach Ende der Mutterschutzfrist (in der Regel Acht-Wochen-Frist nach der Geburt). Die Karenz kann max. zweimal zwischen den Eltern geteilt werden. Ein Karenzteil muss mindestens 2 Monate dauern. Die Karenzdauer muss dem Arbeitgeber schriftlich bekannt gegeben werden. Bitte beachten Sie die Meldefristen für die Elternkarenz!
Die arbeitsrechtlich durch Kündigungs- und Entlassungsschutz abgesicherte Karenz dauert maximal bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Wollen Sie darüber hinaus in Karenz gehen, ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber unbedingt erforderlich.
Während der Elternkarenz erhalten Sie keinen Lohn bzw. Gehalt. Sie erhalten in dieser Zeit jedoch Kinderbetreuungsgeld.
Seit 1.1.2010 kann aus 5 Kinderbetreuungsgeldmodellen gewählt werden - dem einkommenssabhängigen Kinderbetreuungsgeld und vier Pauschalmodellen.
Möglichkeiten, Ihr Kind zu betreuen:
Karenz
-Karenzteilung zwischen Vater und Mutter
-Überlappende Inanspruchnahme in der Dauer eines Monats anlässlich
des Wechsels der Betreuung von einem Elternteil zum anderen
-Aufgeschobene Karenz
-Verhinderungskarenz
-Elternteilzeit (Teilzeitarbeit)
Es gibt einige Länder, wo es um einiges familienfreundlicher ist als in der Schweiz
und für Frau Sassine:
... auch Väter freundlicher!!
Ich denke, also bin ich hier falsch !