Wie lange Unterhaltspflicht für erwachsenes Kind ?

Russalka
Dabei seit: 16.02.2002
Beiträge: 716
@manya
meine brüder haben eine berufslehre mit -matur gemacht, anschliessendes FH-studium (im gleichen 'bereich'). bei ihnen war die erstausbildung erst nach abschluss des studiums zu ende.
ich kann mich nicht mehr ganz erinnern, ich glaube das war deshalb, weil sie es gleich ANSCHLIESSEND an die lehre gemacht haben! hätten sie eine bestimmte anzahl jahre schon selbständig gelebt und gearbeitet (ich glaube zwei jahre - oder war's mehr?), dann hätte bereits die lehre als 'abgeschlossene erstausbildung' gezählt.
jeruscha
Dabei seit: 30.12.2003
Beiträge: 1196
Bei unserem Stipendienmamt (Kanton SH) erhielten wir die Auskunft, dass nach Berufslehre mit Berufsmatur jeder Stipendienanspruch erlischt, da das eine anerkannte Erstausbildung darstelle. Wer danach studieren wolle, erhalte definitiv kein Stipendium.
Genau aus dem Grund, haben wir unseren Töchtern geraten den Weg Gymnasium/Studium zu wählen, da wir mit 6 Kindern auch nicht unbegrenzt unterstützen können. So haben sie wenigstens Stipendienberechtigung.
Manya
Dabei seit: 30.05.2002
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@jeruscha: Da kann ja durchaus sein, dass das unterschiedlich gehandhabt wird, Stipendiat und Unterhaltspflicht der Eltern.
Mich würde es auch nicht wundern, wenn die Unterhaltspflicht je nachdem Kanton, Sichtweise ?)unterschiedlich gehandhabt wird.
Ich bin mal gespannt, was angelface dazu sagen kann.
anita-cornelia
Dabei seit: 18.09.2004
Beiträge: 826
@angelface

gesetzlich gesehe hast du sicher recht...emotional-sozial gesehen, wird es sicher zeit, dass sich diee eltern mehr neins erlauben und ihre grenzen aufzeigen...da müssen wirn aber nicht gleicher meinung sein icon_wink.gif
Manya
Dabei seit: 30.05.2002
Beiträge: 1707
@anita-cornelia: Es liegt sowieso immer an den Eltern, die die falsche Erziehung praktizeren, gäll...
*paxxie*
Dabei seit: 29.06.2010
Beiträge: 1478
@anita-cornelia
andererseits gibt es auch noch den Aspekt, dass ich eben vielleicht lieber mein Kind noch etwas finanziell unterstütze, und es dafür eine längere/bessere Ausbildung machen kann, um auf dem Arbeitsmarkt mitbieten zu können.

Heute ist jedoch eher die Tendenz, lieber gut ausgebildete Arbeitskräfte zu importieren als Geld in die Ausbildung unsere Jugendlichen zu investieren, und ich meine jetzt nicht mal die Eltern, sondern den Kanton...
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
Wir hatten vor Kurzem eine Gesprächsrunde unter Mütter:

Vorgabe: ihr habt mehrer Kinder/bezw. Kids in Ausbildung, einer studiert, die anderen machen eine Lehre. Dann kommt der Wunsch im erlernten Beruf die Berufsmatura zu machen und dann zu studieren. Nach Gesetz ist es immer noch die Erstausbildung... da nicht ausbildungsfremd, das heisst, aufbauend auf der Lehre.

Dann kommt der nächste und möchte sich auch weiterbilden.

Weiss jemand, wie man das eigentlich geldmässig ausgleicht, wenn einer keine Weiterbildung genossen hat?

Ich habe gegoogelt und nichts darüber gefunden... weiss dies jemand?

Stipendien gibts bei keinem.... (Haus).
Gelöschter Benutzer
Erna, es gibt doch keine gesetzlichen Vorschriften, dass alle Kinder gleich viel Geld für ihre Ausbildung "verbrauchen" können. Ich meine, dass es wichtig ist, dass jede/r das machen kann, was passt. Wenn es beim einen die Lehre ist, ok, beim andern ein Studium, ebenfalls ok. Aber ich persönlich habe absolut nicht den Anspruch, dass ich dies geldmässig ausgleichen müsste! Geht es nicht mehr darum, dass man jedem Kind ermöglicht, das zu lernen, was es gerne macht, was seinen Interessen, Fähigkeiten und Möglichkeiten entspricht? Also ich habe Mühe damit, dass man dies in Fr. aufrechnet...
jeruscha
Dabei seit: 30.12.2003
Beiträge: 1196
Wie es rechtlich geregelt ist, ob und wie man als Eltern das ausgleichen muss, wenn die Kinder unterschiedlich lange Ausbildungen machen: ehrlich gesagt, keine Ahnung.

Aber muss denn alles gegeneinander aufgerechnet werden? Sollte es nicht selbstverständlich sein, dass jedes Kind soviel Unterstützung und Zuwendung kriegt, wie es benötigt? Nicht nur in materieller Hinsicht, sondern generell. Ansonsten müsste man ja beispielsweise schauen, dass man später die Kinder des Kindes welches "leicht" durch die Schule ging viel öfters hütet, als die des Kindes, bei welchem man stundenlang mit an den Hausaufgaben hockte. Das gäbe eine Rechnerei ohne Ende...
anita-cornelia
Dabei seit: 18.09.2004
Beiträge: 826
ne manya in dem alter geht es nun wirklich nicht um erziehung...eigentlich geht es mir wenn, dann IMMER um BEZIEHUNG.

nein, es geht viel mehr um selbstwert, um persönliche grenzen und persönliche werte...wenn die BEZIEHUNG stimmt, sollte "du hast mir zu zahlen" nämlich nicht so zentral sein.