
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
manya
die gesetze (or, zgb, ...) gelten gesamtschweizerisch. wenn unterschiede festzustellen sind, gründen diese nicht auf geografischen faktoren, sondern in den ermessungsspielräumen der richter. hierbei KANN es sein, dass urteile von obergerichten (kantonsgericht) ihren einfluss in den bezirksgerichten finden.
erna
bei massiven unterschieden zwischen der unterstützungen hinsichtlich der ausbildung KANN es durchaus sein, dass solche summen ausgleichspflichtig würden (erbschaftsrecht). hierbei handelt es sich jedoch immer um antragsrecht, sprich ein kind müsste den ausgleich einfordern, wenn er nicht von den eltern bereits ausgeglichen wurde.
die gesetze (or, zgb, ...) gelten gesamtschweizerisch. wenn unterschiede festzustellen sind, gründen diese nicht auf geografischen faktoren, sondern in den ermessungsspielräumen der richter. hierbei KANN es sein, dass urteile von obergerichten (kantonsgericht) ihren einfluss in den bezirksgerichten finden.
erna
bei massiven unterschieden zwischen der unterstützungen hinsichtlich der ausbildung KANN es durchaus sein, dass solche summen ausgleichspflichtig würden (erbschaftsrecht). hierbei handelt es sich jedoch immer um antragsrecht, sprich ein kind müsste den ausgleich einfordern, wenn er nicht von den eltern bereits ausgeglichen wurde.
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.