Wie lange Unterhaltspflicht für erwachsenes Kind ?

austria
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 27.07.2011
Beiträge: 54
Kann mir jemand beantworten wie lange die Eltern unterhaltspflichtig sind für ein erwachsenes Kind mit abgeschlossener Berufslehre ? Im Juni wird eine einjährige,zusätzliche Schule abgeschlossen.Die Schule sowie der gesamte Lebensunterhalt wurde durch uns Eltern bestritten. Mein Kind ist nun der Meinung das wir Eltern bis 25 jährig unterhaltspflichtig sind. Es kann doch einfach nicht sein, das ein erwachsenes Kind mit abgeschlossener guter Ausbildung den Eltern ewig auf der Tasche liegen darf und keinen Finger rührt ? Irre ich mich da ? Falls das Kind keinen Job findet, wäre da nicht das RAF zuständig ?
jacqueline sommer
Dabei seit: 30.06.2002
Beiträge: 1113
Das ist nicht korrekt, da liegt dein Kind falsch. Normalerweise ist es so, dass die Eltern bis zur Volljährigkeit bzw. bis zur Vollendung der Erstausbildung unterhaltspflichtig sind, also z.B. bis zum Ende der Lehre oder bis zum Ende des Studiums (das wird dann ca. 25-jährig oder mehr sein). Wird nach der Lehre eine Zweiausbildung gemacht, sind da die Eltern eigentlich nicht mehr unterhaltspflichtig.

http://www.beobachter.ch/familie/artikel/unterhaltspflicht-zahlen-fuer-25-jaehrige-tochter/
austria
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 27.07.2011
Beiträge: 54
das sehe ich auch so. ein studium wird nicht angepeilt. ber mein kind ist der meinung das wenn es keinen job findet wir verpflichtet wären weiterhin den gewohnten lebensstandart zu finanzieren. da ist dann doch das raf zuständig? finde leider im www. keine antwort auf genau diese frage, oder dann suche ich falsch. kann man erwarten das ausgezogen wird wenn ein job vorhanden ist und das kind auch dann kein kostgeld oder sehr wenig abgeben will ? manchmal habe ich den eindruck , als eltern hat man gar nichts mehr zu sagen, nur noch zu zahlen.....
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 991
meines wissens ist nur dann bis 25, wenn die erstausbilldun (studium) nicht schon vorher abgeschlossen ist. wenn die ausbildung abgeschlossen ist, dann muss das kind sich beim rav/arbeitsamt melden. falls das kind zum sozialfall wird, dann kähme es auf das einkommen und vermögen der eltern an, ob sie es noch unterstüzen müssen.
Sinalco
Dabei seit: 23.04.2003
Beiträge: 1255
Die Eltern sind für die Kinder zuständig bis zum 25. Lebensjahr, resp. solange sie in der ERST-Ausbildung sind. Wird die Ausbildung abgebrochen, ist 'das Kind' für sich selbst verantwortlich.

gruss
s.

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Globi
Dabei seit: 30.07.2008
Beiträge: 2774
Ihr Eltern habt grosszügig nach der Erstausbildung noch eine Zusatzschule bezahlt. Das reicht vollkommen!!

Andere Kinder müssen, bevor sie eine zusätzlich Ausbildung/Schule in Angriff nehmen, zuerst mal Geld verdienen, um diese dann selber zu bezahlen (teil inkl. Lebensunterhalt).

Ihr schuldet eurem Kind gar nichts. Das sollte sich eher schämen, solche Ansprüche zu stellen!!!

Fragt sie doch mal, bis zu welchem Alter sie denn findet, dass Eltern unterhaltspflichtig seine!
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
@sinalco

Das stimmt so leider nicht.
Bricht das Kind die Ausbildung ab und ist volljährig, heisst das leider noch lange nicht das die Eltern nicht mehr bezahlen müssen.
Die müssen bis es 25 ist.

Da kommst du leider nicht rum herum
Sinalco
Dabei seit: 23.04.2003
Beiträge: 1255
@quest
diese auskunft hat eine mir sehr nahestehende person direkt vom richter erhalten...

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Globi
Dabei seit: 30.07.2008
Beiträge: 2774
Wenn man eine Lehre abbricht, entbindet das sicher die Eltern nicht sofort vor der Unterhaltspflicht. Nur wenn man das öfters tut, ist irgendwann wohl Schluss. Denke, der Richter wird wohl eher solche Fälle im Kopf gehabt haben icon_wink.gif