Buchungsanfrage - rechtlich bindend?

melli
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.01.2005
Beiträge: 780
Ach du Sche...! Sorry, anders kann ich es leider nicht ausdrücken icon_eek.gif(.
Ich habe gestern eine Buchungsanfrage für eine FeWo versendet. Ausserdem habe ich unter "Bemerkungen" gefragt, ob im Ort auch Langlauf möglich sei. Daraus geht ja klar hervor, dass ich eine FeWo in einem Ort suche, in welchem auch Langlauf möglich ist. Auf alle Fäll kriege ich jetzt ein Mail, in welchem sich der Vermieter für die Buchung bedankt und bemerkt, dass Langlauf im Ort leider nicht möglich sei. Die Buchung sei aber verbindlich... HALLO? Geht das? Ich bin weiss Gott kein leichtgläubiger oder fahrlässiger Mensch. Sowas ist mir noch nie passiert. Ich habe jetzt freundlich zurück geschrieben, dass ich davon ausgegangen bin, lediglich eine Anfrage versendet zu haben.
Auf einen Rechtsstreit wegen einer FeWo habe ich jetzt also gar keinen Bock!
kaye
Dabei seit: 25.11.2009
Beiträge: 963
nein, eine Buchungsanfrage ist nicht verbindlich. Auf keine Fall. Schreib sofort, dass du nicht gebucht hast, sondern nur gefragt. Ueblich ist immer, dass man mit dem ersten Kontakt anfragt, auch bei Hotels. Dann schickt das Hotel eine Offerte, und dann sagt man ja oder nein. Bei Ferienwohnungen schickt der Vermieter dann sogar erst den Mietvertrag, und erst wenn beide Unterschriften drauf sind ist es bindend. Uebrigens haben alle Telefon- oder Internetverträge eine Kündigungsfrist, während der du zurücktreten kannst (5 Tage?), sogar wenn du schon ja gesagt hast.
Keine Ahnung, ob das auch zB bei Flugbuchungen gilt. Dort kannst du ja mit einem Klick fest buchen.
melli
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.01.2005
Beiträge: 780
Danke kaye!
Die Fewo ist wirklich toll und auch das Skigebiet. Langlauf muss aber sein, da unsere Begleitung das gerne ausüben möchte. Auf dem Kontaktformular stand schon "Anmeldung". Ich habe dies aber nur darum ausgefüllt, da ich für klare Verhältnisse sorgen wollte. Also Anzahl Personen etc. Ich hätte wohl klugerweise nur eine unverbindliche Mail senden sollen...
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
anders als bei der hotelbuchung ist ein mietvertrag erst dann bindend, wenn der vertrag rechtsgültig unterschrieben ist.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
huch, muss meine aussage relativiern:

http://www.swiss-advocate.com/assets/files/Ferienwohnraum_1.pdf

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Also wenn da stand "Anmeldung" dann ist das ja wohl klar. Dann hast du dich angemeldet.

Ansosnten hättest du wirklich buchungsanfrage machen sollen.
Red mit den Leuten, wenn du die Wohnung nicht willst.
Balance
Dabei seit: 08.01.2009
Beiträge: 2951
Eine Anmeldung ist noch lange nicht eine def. Buchungsbestätigung solange Du nicht unterschrieben oder eine Teilzahlung bereits geleistet hast.

Lebe Dein Tag wie es Dein Letzter wäre
Ulli
Dabei seit: 26.07.2008
Beiträge: 171
@kaye und Balance
So einfach ist es dann nicht, von wegen es ist nur gültig mit Unterschrift.
Auch im Internet abgeschlossene Verträge für eine Fewo sind ohne Mietvertrag oder Teilzahlung gültig.

@melli
Ich denke, du solltest unbedingt Kontakt mit dem FeWo- Besitzer aufnehmen und alles klären. Ein Kontaktformular mit Anmeldung reicht ja noch nicht als definitive Buchung. Du kennst ja noch nicht alle Kosten etc.
Ausserdem wusstest du ja auch zum Anfragezeitpunkt noch nichts, ob die Whg dann noch frei ist.
Such das Gespräch und alles wird sich regeln.
melli
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.01.2005
Beiträge: 780
Ich habe dem Besitzer ja mitgeteilt, dass es sich um ein Missverständnis handle. Bis jetzt habe ich noch keine Antwort. Ich gehe mal davon aus, dass der Vermieter die Mails nur einmal am Tag ansieht.
Er wird mich kaum festnageln können. Ist ja auch nicht in seinem Interesse, denke ich.