Frage zu eigener Ferienwohnung!

Trolli
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 07.01.2002
Beiträge: 61
Wir hätten die Möglichkeit eine Ferienwohnung zu mieten. Da wir diese nicht das ganze Jahr benutzen, würden wir die Wohnung gerne weitervermieten. Dürfen wir das, oder nur wenn man der Besitzer ist?
Banana
Dabei seit: 01.07.2003
Beiträge: 198
Ich denke das kommt auf den Mietvertrag an. Ob der Eigentümer damit einverstanden ist, dass ihr die Wohnung weitervermietet.
Doi
Dabei seit: 29.03.2005
Beiträge: 102
Ich denke auch dass ihr dies mit eurem Vermieter besprechen solltet. Wir haben eine eigene FeWo und würden sie nie weitervermieten. Wenn ich so von den Nachbarn höre wie teilweise die Mieter mit der Wohnung verfahren und wie sie die Wohnung hinterlassen stehen mit die Haare zu Berge.

Nimms wies chund!
Glück76
Dabei seit: 07.09.2005
Beiträge: 224
Hallo Trolli

Wir haben ebenfalls seit bald einem Jahr eine Ferienwohnung (komplett möbiliert und eingerichtet) in Dauermiete gemietet.
Uns ist es jedoch nicht gestattet, die Wohnung weiter-/unterzuvermieten. Dies wurde mit dem Eigentümer(=Vermieter)so im Mietvertag abgemacht.
Ich denke, dass Du diese Frage mit dem Vermieter klären musstest ( unbedingt im Vertag festhalten!!!)
Globi
Dabei seit: 30.07.2008
Beiträge: 2774
@Trolli

Du hast schon den Titel falsch geschrieben: eigener Ferienwohnung! Die ist eben nicht eigenicon_wink.gif

Würde mir als Vermieter an dich nie in den Sinn kommen, eine Untervermietung zuzulassen. Was, wenn dann irgendwelche Schäden entstehen, es Probleme im Haus gibt, etc.? Wer kümmert sich dann darum???

Eine Mitwohnung darf man auch nicht einfach weiter vermieten, warum soll das bei einer Ferienwohnung dann gehen?
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Art. 262 / OR

K. Untermiete
1 Der Mieter kann die Sache mit Zustimmung des Vermieters ganz oder teilweise untervermieten.
2 Der Vermieter kann die Zustimmung nur verweigern, wenn:
a. der Mieter sich weigert, dem Vermieter die Bedingungen der Untermiete bekanntzugeben;
b. die Bedingungen der Untermiete im Vergleich zu denjenigen des Hauptmietvertrags missbräuchlich sind;
c. dem Vermieter aus der Untermiete wesentliche Nachteile entstehen.
3 Der Mieter haftet dem Vermieter dafür, dass der Untermieter die Sache nicht anders gebraucht, als es ihm selbst gestattet ist. Der Vermieter kann den Untermieter unmittelbar dazu anhalten.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Laubfrosch73
Dabei seit: 03.04.2006
Beiträge: 99
Ob man das darf oder nicht kann ich Dir leider auch nicht sagen, aber ich bin Eigentümer einer Ferienwohnung, die ich wochenweise vermiete. Falls der Vermieter zustimmt, unterschätze nicht die Arbeit die dahintersteckt eine Ferienwohnung zu vermieten.
Zum Beispiel: - wer putzt die Wohnung
- wie erhalten die Leute den Schlüssel
- Verträge schreiben / Miete bekommen
- Erreichbarkeit bei Fragen / Problemen
- ev. Homepage / Inserate -> Kosten?
- Persönliche Sachen, was damit machen
- usw., usw.

Also, es ist nicht so einfach, eine Wohnung wochenweise oder so zu vermieten.