@ Goodie, die Tageskarte hat eben nur die Gültigkeit für einen Tag WIE ein GA ist aber kein normales GA.
Es ist daher ziemliches Juristenfutter ob und wie man das im Zusammenhang mit der Kindertageskarte deutet.
Nach der Passage welche du zitierst ist die Gemendetageskarte kein GA sondern ein gütiger Fahrausweis, zu dem es noch das Halbtax braucht.
In den AGB's zur Gemeindetageskarte steht noch folgendes:
Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gilt für die Beförderung der Personen mit der «Tageskarte Gemeinde» der «Tarif für General- und Halbtaxabonnemente»
Da keine Ausnahme zur Kindertageskarte besteht, könnte man sich auf Grund dieses Artikels wirklich darauf beruhen, dass der Beriff "GA" auch sinngemäss für die Gemeidetageskarte gilt. Da sich die beiden Passagen in der Auslegung jedoch wiedersprechen kann sich ein Richter parktisch aussuchen was nun gilt und ob man den Text aus den AGB's zur Gemeindetageskarte wirklich als Gleichstellung zum GA deuten kann.
Man darf sich ruhig auch an die Antworten erinnern welche die SBB zur Velomitnahme von Kindern (Kind mit Velo, Erwachsener ohne Velo) gegeben hat, wo ebenfalls unterschiedliche Antworten kamen, weil der Tarif diesen Punkt nicht ganz klar definiert und unterschiedlich ausgelegt wurde.