GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Ich bräuchte eine rechtliche Auskunft. Vielleicht kann mir jemand hier helfen oder sagen, wo ich eine zuverlässige Auskunft erhalte:
Wir sind eine Sportgruppe und fahren ein Wochenende in die Berge zum Skifahren. Nun hat es bei uns 2 Jugendliche, zwischen 17 und nicht ganz 18, welche gerne mitkommen würden.
Ursprünglich hiess es, erst ab dem 18.Geburtstag, da wir im Falle eines Unfalls haften müssten. Der eine wird kurz darauf 18. Wie ist das, wenn wir Jugendliche unter 18 mitnehmen und denen passiert etwas, würden wir wirklich dafür haften?
Ich fände es eben noch schön, wenn die beiden Jugendlichen uns begleiten könnten, möchte aber auch nicht in "Teufelsküche" kommen, wenn wirklich was passieren sollte - und sei es "nur" ein Skiunfall.
Wer weiss wie das rechtlich ist? Oder wo erhalte ich eine zuverlässige Auskunft?
Wir sind eine Sportgruppe und fahren ein Wochenende in die Berge zum Skifahren. Nun hat es bei uns 2 Jugendliche, zwischen 17 und nicht ganz 18, welche gerne mitkommen würden.
Ursprünglich hiess es, erst ab dem 18.Geburtstag, da wir im Falle eines Unfalls haften müssten. Der eine wird kurz darauf 18. Wie ist das, wenn wir Jugendliche unter 18 mitnehmen und denen passiert etwas, würden wir wirklich dafür haften?
Ich fände es eben noch schön, wenn die beiden Jugendlichen uns begleiten könnten, möchte aber auch nicht in "Teufelsküche" kommen, wenn wirklich was passieren sollte - und sei es "nur" ein Skiunfall.
Wer weiss wie das rechtlich ist? Oder wo erhalte ich eine zuverlässige Auskunft?