Haftungsfrage bei einem Weekend mit Jugendlichen?

GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Ich bräuchte eine rechtliche Auskunft. Vielleicht kann mir jemand hier helfen oder sagen, wo ich eine zuverlässige Auskunft erhalte:

Wir sind eine Sportgruppe und fahren ein Wochenende in die Berge zum Skifahren. Nun hat es bei uns 2 Jugendliche, zwischen 17 und nicht ganz 18, welche gerne mitkommen würden.

Ursprünglich hiess es, erst ab dem 18.Geburtstag, da wir im Falle eines Unfalls haften müssten. Der eine wird kurz darauf 18. Wie ist das, wenn wir Jugendliche unter 18 mitnehmen und denen passiert etwas, würden wir wirklich dafür haften?

Ich fände es eben noch schön, wenn die beiden Jugendlichen uns begleiten könnten, möchte aber auch nicht in "Teufelsküche" kommen, wenn wirklich was passieren sollte - und sei es "nur" ein Skiunfall.

Wer weiss wie das rechtlich ist? Oder wo erhalte ich eine zuverlässige Auskunft?
Connie72
Dabei seit: 03.06.2012
Beiträge: 145
Ist die Versicherung Sache der Teilnehmer? Oder habt ihr da eine spezielle Vereinbarung? Unfallversicherung haben sie ja sicher auch wenn sie unter 18 sind!

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag.
*eineFremde*
Dabei seit: 12.06.2012
Beiträge: 199
Vor was genau hast du Angst? Einem Unfall, oder randalieren?
ich verstehe deine Frage nicht.
cucuseli
Dabei seit: 12.03.2005
Beiträge: 687
Ich habe das mal abgeklärt, da ich ja im Sommer eine Woche Lager organisiere. Die Dame von der Versicherung hat mir dann gesagt, dass man einfach auf die Anmeldung schreiben muss: Versicherung ist Sache des Teilnehmers.
Jeder hat ja eine Krankenkasse inkl. Unfall. Wenn sie schon arbeiten, dann über den Arbeitsgeber.

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GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
"Angst" habe ich nicht. Nur hat jemand abgeklärt, dass uns DIE ELTERN rechtlich belangen könnten wegen der Aufsichtspflicht, wenn was passierte. Selbst "nur" ein Skiunfall. Zum andern, wenn wir am Abend in den Ausgang möchten, "dürften" die Jugendlichen nicht mit oder müssten zur gewissen Zeit zurück. Alleine dürften wir sie wieder nicht zurückschicken. Das mit der Versicherung würde vor Gericht nicht durchkommen. So die Antwort von jemandem, der oft Lager über Schulen durchführt.

Doch es hat sich erübrigt. Der eine scheint kein Geld zu haben, der andere hat an besagtem Datum einen Kurs.

Merci viel mal für Eure Antworten.

ibex
Dabei seit: 11.07.2012
Beiträge: 546
Hier geht es ja um die Haftung und nicht um Unfall oder heilungskosten.
Da geht es schlicht um die aufsichtsplicht gegenüber minderjährigen die mit einer solchen Klausel nicht zu umgehen ist. Bei 17 bis fast 18 jährigen ist die meiner Meinung aber praktisch zu vernachlässigen, da diese weitgehend selbständig sind und ihr handeln und die folgen daraus selber abschätzen können und daher auch selber dafür verantwortlich sind. Ansonsten würde allenfalls die privathaftpflicht zum Zuge kommen, solange die Veranstaltung nicht beruflich geführt wird, was aber nur bedingt mit dem alter der Teilnehmer zu tun hat.
GabrielaA
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Inzwischen habe ich bei meinem Anwalt nachgefragt.
wir haften also wirklich nicht, vorallem nicht bei einem normalen Skiunfall.
Zu Beginn der Reise sollten wir die "Spielregeln" bekannt geben:
- kein Sex, kein Alkohol, nicht Verlassen der markierten Pisten, etc.

Aber eben, es hat sich eh erledigt, da die Jugendlichen nicht mitkommen.