Mit fremden Kind ins Ausland in die Ferien

taraxacum
Dabei seit: 27.01.2004
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Grundsätzlich müsstest du von der Wohngemeinde des Kindes, respk. der dort verantwortlichen Jugendbehörde, ein schriftliches Dokument mitführen. Ansonsten kannst du wegen Kindsentführung belangt werden. Schreiben der Eltern ist offiziell NICHT ausreichend (wenn denn öpper blöd wott due).

Wisse immer was du sagst, aber sage nicht immer, was du weisst.