Tochter mit Gotti ins Ausland

nena
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 30.10.2002
Beiträge: 10
Meine Tochter darf eine Woche mit ihrem Gotti nach Sardinien in die Ferien gehen. Nun haben wir uns überlegt, wie dass am Zoll wohl funktioniert. Soll ich dem Gotti meiner Tochter einen Brief mitgeben, in dem steht, dass ich diese Ferien erlaube oder macht da niemand Probleme? Falls ja, wie sollte so ein Brief formuliert werden?
rumpelritterinn
Dabei seit: 12.02.2007
Beiträge: 1109
Nein, nur ID mitgeben und einen Schutzengel.

Wer mit der Herde geht, folgt nur den Ärschen
Lovely
Dabei seit: 03.04.2010
Beiträge: 14
ich habe oft mein Patenkind in den Ferien. Wenn wir über die Grenze gehen, habe ich immer ein Bestätigungsschreiben meiner Schwester dabei. In diesem Brief bestätigt sie, dass ihre Tochter in Begleitung von mir die Grenze passieren darf.
Ganz einfach formuliert, so gibts keine Probleme, sollte mal jemand Euch darauf ansprechen.

Schöne Ferien wünscht Euch

Lovely

Lebe jeden Tag als seis dein letzter
Yvonne
Dabei seit: 31.12.2001
Beiträge: 676
Mein Sohn durfte auch mal mit der Familie eines Kollgen nach Südfrankreich.

Dabei hatte er:

- Pass (ID genügt auch)
- Krankenkassenkarte
- Bestätigungsschreiben für den Zoll, wie von Lovely erwähnt

Wünsche deiner Tochter schöne Ferien!

Gruess Yvonne
nena
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 30.10.2002
Beiträge: 10
Vielen Dank für eure Antworten! Ich werde zur Sicherheit ein Bestätigungsschreiben mitgeben.

Meine Tochter freut sich riesig auf die Ferien! (Und ich mich auch icon_wink.gif)
JJ
Dabei seit: 17.04.2008
Beiträge: 765
UNBEDINGT ein schreiben mitnehemn. kam mal mit meinem eigenen sohn fast nicht durch die passkontrolle (flugreise), weil wir verschieden heissen!!!
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Ein Bestätigungsschreiben ist sicher von Vorteil, ich frage mich aber ernsthaft, wie ein Zollbeamter die Richtigkeit dieses Schreibens überprüfen kann, sieht eher danach aus, dass sie sich damit eine Verantwortung abschieben können als nach ernsthaftem Kinderschutz ;-(

Angenommen der Zollbeamte überprüft das Schreiben, muss er ja genau das selbe machen, wie wenn kein Schreiben vorliegt, denn selbst wenn er Zugriff auf ein Dokument mit der Unterschrift hätte, besagt dies noch nichts über die Obhuts- und Sorgepflichsberechtigung aus.

Ich mich am kopfkratz über Vorgehensweise von Beamten...

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)