**Victoria**
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 17.03.2008
Beiträge: 12
Hallo
Ich weiss nicht recht wie ich mich verhalten soll:
Mein Mann und ich haben unseren Firmgöttibuben mit Erlaubnis seines Vormundes zu gemeinsamen Ferien im Herbst eingeladen. Mit Eingeladen meine ich dass er nichts zahlen muss. Die Ferien haben wir im Februar gebucht.
Nun hat unser "Göttibueb" seine Lehrstelle verloren, selbstverschuldet, und sein Vormund meinte nun dass wir die Ferien für ihn anullieren müssen.
Die Reiserücktrittsversicherung kommt nun in diesem speziellen Fall natürlich nicht zum tragen, so müssen wir nun ca. 600.- sFr. Anullationsgebühren zahlen.
Einerseits sehe ich ein, dass der Verlust seiner Lehrstelle konsequenzen haben muss. Die kriegt er auch so ziemlich zu spüren (Timeout, neue Pflegefamilie).
Andererseits sehe ich irgendwie nicht ein, warum wir auch gestraft werden, da wir uns auf diese gemeinsamen Ferien gefreut haben und dies eigendlich ein Geschenk von uns an unseren Göttibueb ist.
Auch sehen wir irgendwie nicht ein, warum wir die Anullationsgebühren zahlen sollen, denn theoretisch könnte er ja mitkommen.... so sind wir uns am überlegen, diese vom Vormund einzufordern.
Was denkt Ihr darüber? Was würdet Ihr machen?
Danke schonmal
Victoria
Ich weiss nicht recht wie ich mich verhalten soll:
Mein Mann und ich haben unseren Firmgöttibuben mit Erlaubnis seines Vormundes zu gemeinsamen Ferien im Herbst eingeladen. Mit Eingeladen meine ich dass er nichts zahlen muss. Die Ferien haben wir im Februar gebucht.
Nun hat unser "Göttibueb" seine Lehrstelle verloren, selbstverschuldet, und sein Vormund meinte nun dass wir die Ferien für ihn anullieren müssen.
Die Reiserücktrittsversicherung kommt nun in diesem speziellen Fall natürlich nicht zum tragen, so müssen wir nun ca. 600.- sFr. Anullationsgebühren zahlen.
Einerseits sehe ich ein, dass der Verlust seiner Lehrstelle konsequenzen haben muss. Die kriegt er auch so ziemlich zu spüren (Timeout, neue Pflegefamilie).
Andererseits sehe ich irgendwie nicht ein, warum wir auch gestraft werden, da wir uns auf diese gemeinsamen Ferien gefreut haben und dies eigendlich ein Geschenk von uns an unseren Göttibueb ist.
Auch sehen wir irgendwie nicht ein, warum wir die Anullationsgebühren zahlen sollen, denn theoretisch könnte er ja mitkommen.... so sind wir uns am überlegen, diese vom Vormund einzufordern.
Was denkt Ihr darüber? Was würdet Ihr machen?
Danke schonmal
Victoria