Was machen? (Gebuchte Ferien vom Göttibueb anullieren)

**Victoria**
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 17.03.2008
Beiträge: 12
Danke Euch!!!
Das grösste Problem liegt darin dass der Vormund uns die Schuld gibt!
Aber mal von Vorn:
Wir haben den Jungen als Freund unserer Tochter vor ca. einem Jahr kennen gelernt. Da war er 17 und musste so ca. alle 2 Wochen seine Mutter besuchen, wo er nicht gerne hin geht.
Mit Erlaubnis seines Vormundes verbrachte er dann die Weihnachtsfeiertage mit uns. Zur Mutter ging er danach. Ab seinem 18 Geburtstag verbrachte er die Wochenenden bei uns. Er meinte er dürfe nun selber entscheiden wo er sein WE verbringe. Da er ansonsten sehr strenge Regeln befolgen muss dachten wir uns nichts dabei und freuten uns dass er bei uns war wo er sich wohlfühlte. Dann kam seine Firmung, welche wir dann organisierten da es sonst niemand machte. Wir lernten seine Mutter und Geschwister kennen.... Zur Firmung bekam er von ihr kein Geschenk und sein Essen bezahlte sie auch nicht...
Seine Vergangenheit ist wirklich absolut schrecklich... Deshalb hat er immer wieder mal Probleme mit kiffen. Im Juni wurde es damit immer schlimmer und er kriegte dann Hausarrest. Ende Juli verlor er dann seine Lehrstelle, was aber nicht mit dem Kiffen zu tun hat.
Nun, nach auffassung des Vormundes sind wir Schuld. Wir hätten ihn absichtlich von seiner Familie ferngehalten und ihn von unserer Familie abhängig gemacht.... Deshalb darf er mit uns nicht in die Ferien. Auch der Kontakt zu uns wurde unterbrochen. Wir haben keine Ahnung wie es ihm geht und wo er ist. Wir wissen nur, dass er gerade im Timeout ist....

Ich habe wirklich keine Ahnung was ich machen soll.... und wie wir uns wehren sollen!!!
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
viktoria

ich weiss nicht, aus welchem grund oder welchen gründen der junge mann seinerzeit bevormundet wurde, aber inzwischen ist er volljährig. allenfalls bestünde nun die möglichkeit, diese aufzuheben.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
ibex
Dabei seit: 11.07.2012
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Ich frage mich da ernsthaft, ob diese Vormundschaft nach dem 18. Geburtstag überhaupt noch bestand hat, oder ob es sich dabei viel mehr um eine Beistand handelt, der zwar Empfehlungen und Hilfe anbieten kann, darf und auch soll, die aber keineswegs rechtlich bindend sind.
**Victoria**
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 17.03.2008
Beiträge: 12
Er hat keine Wahl. Wenn er aus der Vormundschaft Austritt wird er von der Gemeinde nicht mehr unterstützt.
Ich weiss auch nicht inwieweit wir uns da überhaupt einmischen dürfen... wir sind nicht verwandt....
Auch haben wir Angst dass die uns schlussendlich den Kontakt komplett verbieten....
Der Vormund kennt uns nicht mal, als wir mal kurz aufeinander traffen hat es ihn nicht interessiert wer wir sind. Urteilt aber über uns... Die ganzen Monate hat er nie etwas von sich hören lassen... und jetzt sollen wir Schuld sein.
Ich bin so stinksauer.... und traurig....
ibex
Dabei seit: 11.07.2012
Beiträge: 546
Wenn da zwei gleichzeitig das selbe Schreiben, wird wohl etwas dran sein. Ich gehe eher davon aus, dass hier ungerechtfertigter Druck aufgebaut wird, der so nicht haltbar ist, denn Sozialleistungen sind und waren noch nie von einer Vormundschaft abhängig. Was sind denn das für "Unterschützungen" die nur im Rahmen einer Vormundschaft möglich sein sollen? Ist er in einem speziellen Programm, das nur so funktioniert?
**Victoria**
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 17.03.2008
Beiträge: 12
Er hat wirklich keine Wahl, weil er durch den *Bock* welcher zum Lehrausschluss geführt hat, schwerwiegend ist.....
kamira
Dabei seit: 04.04.2012
Beiträge: 83
Hier handelt es sich wahrlich um eine BEVormundung.

"Vicroria" schrieb:
Nun, nach auffassung des Vormundes sind wir Schuld. Wir hätten ihn absichtlich von seiner Familie ferngehalten und ihn von unserer Familie abhängig gemacht....

"Victoria" schrieb:
Der Vormund kennt uns nicht mal, als wir mal kurz aufeinander traffen hat es ihn nicht interessiert wer wir sind. Urteilt aber über uns... Die ganzen Monate hat er nie etwas von sich hören lassen... und jetzt sollen wir Schuld sein.

Worauf stützt der Vormund diese Behauptung, wo er euch nicht einmal kennt? Dass ihr den Jungen 'absichtlich' von der Familie fern haltet, ist eine Unterstellung, die er kaum nachweisen kann. Und weshalb hättet ihr den Jungen von euch abhängig machen sollen? Was hättet ihr davon?

Ich bin nicht ganz sicher, aber ich war auch der Ansicht, dass die Vormundschaft mit Erreichen der Volljährigkeit normalerweise endet. Aber zumindest sollte der Mündige, das Recht haben, den Vormund abzulehnen resp. einen Ersatz zu beantragen, wenn er mit ihm nicht zufrieden ist. Das würde vielleicht schon etwas bringen.

Eure Möglichkeiten sind wahrscheinlich gering, weil ihr nicht verwandt seid, aber vielleicht könntet ihr euch an den Beobachter wenden.
Hier einige Infos zur Vormundschaft
http://www.beobachter.ch/familie/vormundschaft/
ibex
Dabei seit: 11.07.2012
Beiträge: 546
Na soo gross kann ein Bock gar nicht sein, denn auch Kapitalverbrecher werden nicht einfach so ohne weiteren Grund bevormundet, dazu braucht es schon etwas das in die Richtung einer Geisteskrankheit geht.
jacqueline sommer
Dabei seit: 30.06.2002
Beiträge: 1113
Habt ihr euch schon mal überlegt, ob ihr die Vormundschaft übernehmen könntet? Oder ist das kein Thema?
**Victoria**
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Dabei seit: 17.03.2008
Beiträge: 12
@ jacqueline sommer
Jein... Wir haben dem Vormund das Angebot als Pflegefamilie unterbreitet, worauf er nur meinte dass dies für ihn sicher nicht in Frage käme, solange er Betreuungsmandat der Sozialbehörde betraut ist.
Sollen wir bei der Sozialbehörde vorsprechen gehen? Und wie sollen wir dies anstellen? Ich denke da haben wir doch null Chancen....