Was machen? (Gebuchte Ferien vom Göttibueb anullieren)

Globi
Dabei seit: 30.07.2008
Beiträge: 2774
Victoria, ihr habt ja gefragt wegen dem Urlaub. Habt ihr das schriftlich? Wenn ja, bezahlen klar die die Annulationskosten. Schliesslich haben sie ja zugestimm!

Und klar doch, schildet mal bei der Vormundschafts- bzw. Sozialbehörden euer Fall. Hört sich hier schon fast so an, als ob der Vormund macht, was er will icon_wink.gif Mehr als euch dort abwimmeln können die ja nicht!
jacqueline sommer
Dabei seit: 30.06.2002
Beiträge: 1113
Ich habe auch das Gefühl, dass der Vormund euch nicht besonders mag. Ich würde es auf jeden Fall versuchen und sonst eine "neutrale Stelle/Person" einschalten, der den Fall beurteilt. Der Vormund scheint mir nicht sehr neutral zu sein.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
eine vormundschaft löst sich mit der volljährigkeit nicht automatisch auf, sondern die auflösung muss beantragt werden. dies kann vom betroffenen selber oder von dritten, die interesse daran haben, beantragt werden. ist der grund der bevormundung weggefallen, muss sie auf jedenfall aufgelöst werden.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
kamira
Dabei seit: 04.04.2012
Beiträge: 83
"Victoria" schrieb:
Jein... Wir haben dem Vormund das Angebot als Pflegefamilie unterbreitet, worauf er nur meinte dass dies für ihn sicher nicht in Frage käme, solange er Betreuungsmandat der Sozialbehörde betraut ist.

Ich bin grad ziemlich geschockt icon_eek.gif
Das kann er doch nicht von sich aus entscheiden. Und schon gar nicht zwischen Tür und Angel ohne irgendwelche Abklärungen...Mir scheint, dass er seine Kompetenzen massiv überschreitet.
Da solltet ihr unbedingt dran bleiben. Das geht doch nicht!
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Ich denke auch der Vormund überschreitet seine Kompetenzen:

gründe für eine aufhebung der Vormundschaft:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a433.html

Kommt drauf an warum er einen Vormund bekommen hat.

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
**Victoria**
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 17.03.2008
Beiträge: 12
@ Globi
Wir haben die Zusage für die Ferien leider nicht schriftlich. Wir haben die Zusage via Göttibueb erhalten, wobei aber erst diskutiert wurde wieviel er an die Ferien zahlen soll, welches wir dann aber später erlassen haben.

Ich werde mir Morgen telefonischen Rat beim Beobachter einholen...

Ich möchte bestmöglich gewappnet sein, wenn ich in den Ring steige....
**Victoria**
ThemenerstellerIn
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Beiträge: 12
@ goodie
Der Junge wurde vor 9 Jahren "zum Schutze seines Wohles" aus der Familie geholt...
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
"**Victoria**" schrieb:

@ jacqueline sommer
Jein... Wir haben dem Vormund das Angebot als Pflegefamilie unterbreitet, worauf er nur meinte dass dies für ihn sicher nicht in Frage käme, solange er Betreuungsmandat der Sozialbehörde betraut ist.
Sollen wir bei der Sozialbehörde vorsprechen gehen? Und wie sollen wir dies anstellen? Ich denke da haben wir doch null Chancen....


Victoria, es gibt in jedem Kanton eine Aufsichtsbehörde über die Vormundschaftsbehörde.

Meines Erachtens könnt ihr schriftlich den Antrag stellen, dass er bei Euch plaziert wird. Wird dieser abgelehnt, so könnt ihr euch auf jeden Fall an die Aufsichtsbehörde wenden und je nach Kompetenz auch da oder beim Gericht eine Einsprache gegen den Entscheid einreichen.
GeduldbringtRosen
Dabei seit: 09.02.2007
Beiträge: 131
Hmm...ist denn der Vormund von Eurem Güttibueb ein Amtsvormund oder eine private Person die dieses Amt übernommen hatte?
Ich habe auch die Vormundschaft über einen erwachsenen Menschen, die bestehen bleibt und nicht aufgelöst wird. Kommt immer auf den Fall an warum und wieso eine Vormundschaft besteht.
Ich habe diese Vormundschaft schon über 9 Jahre und habe schon einiges erlebt, durchgemacht....Wenn es eine private Person ist die diese Vormundschaft hat kann sie Dir/Euch meines Erachtens nicht verbieten mit diesem Jungen in die Ferien zu reisen, ausser das würde in einer schriftlichen Verfügung der Vormundschaft/Gemeinde, Gericht etc... stehen.

Ich würde schnellstmöglich beim Chef der Vormundschaftsbehörde einen Termin abmachen wo Du erscheinst zusammen mit Deinem Mann und Eurem Göttibueb und ihr mit dem spricht. Vorher wichtige Argumente etc..notieren und auch ein Exemplar mitnehmen um abzugeben, damit der Chef alles in Ruhe nochmals durchlesen kann.
**Victoria**
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 17.03.2008
Beiträge: 12
Der Vormund ist "eine private Person", welcher eine Institution angehört (Er ist auch der Chef dort).
Also die Vormundschaftsbehörde der Gemeinde hat den Jungen an diese Institution übergeben. Diese Institution übernimmt praktisch alles, Finanzen, Pflegefamilien, Lehrstellensuche etc.
Und eben dieser Chef dieser Institution hat uns im Februar durch den Jungen die Zusage für den Urlaub gegeben....