Zwei Mal hintereinander Fernreise mit Kindern

nela65
Dabei seit: 17.04.2007
Beiträge: 716
Ich habe diese Jokertage in allen 9 Schuljahren von meinen Söhne nur 1 x benötigt und zwar für eine sonst nicht bewilligte Schnupperlehre. Bei uns wird darüber Buch geführt, nicht bewilligtes Fernbleiben wird im Zeugnis notiert und je nachdem mit einer Busse.

Es ist also nicht so schwierig, sich an die Schulferien- und gesetze zu halten, und Ferien haben die Kinder ja genug, vor allem für mich als arbeitende Mutter icon_smile.gif.
Balaine
Dabei seit: 13.03.2002
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass das zulässig ist mit Verbot, noch einmal Urlaub zu bekommen und Jokertage zu streichen. Das Eine hat doch mit dem Anderen nichts zu tun.
In den Klassen meiner Kinder fehlen vor und nach jeden Ferien immer die gleichen Kinder, welche länger weg sind. Die meisten sind zu Besuch bei Verwandten im Ausland.
Die haben doch gerade eine neue Regel erfunden und wenden sie an dir an.

Es gab auch schon Jahre, in denen ich die Jokertage nicht benutzt habe.

ich bin ein Star, holt mich hier raus!
-Königin-
Dabei seit: 27.06.2009
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@Blumerl
man kann halt nicht den Föifer und s'Weggli haben!
Blumerl
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Ich finde es auch komisch, dass die fünf Halbtage an diese Woche angerechnet werden, die wir unsere Tochter aus der Schule nehmen. Vielleicht sollten wir lieber diese Halbtage beziehen und ein wenig früher nach Hause kommen, damit Töchterchen am Freitag morgen die Schule besuchen kann und wir somit nicht fünf Jahre warten müssen, bis wir sie wieder vom Unterricht befreien lassen können.
zürcherlis
Dabei seit: 01.03.2004
Beiträge: 745
@blumerl
Ist doch eigentlich klar, dass ihr die 5 freien Halbtage an diese Woche geben müsst. Schliesslich ist die schule obligatorisch und kein Wunschkonzert. Ob euch diese Woche wert ist, dass ihr die nächsten 5 Jahre kein Gesuch um Schulbefreiung mehr stellen könnt, müsst ihr wohl selbst entscheiden. Mit dem Gedanken zu spielen, dass diese Auflage aber dann schon vergessen gehen wird, fände ich persönlich höchst fragwürdig.
Im Kanton Bern gibt es im Volksschulgesetz übrigens einen Paragraphen, der vorsieht, dass ein Schüler in seiner Schullaufbahn einmal einen "Urlaub" von bis zu acht Wochen beziehen kann.
Blumerl
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Dabei seit: 25.10.2007
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Zürcherlis, danke für die Informationen.

Übrigens habe nicht ich mit dem Gedanken gespielt, dass hoffentlich vergessen gehen würde, dass wir diesen Urlaub für unsere Tochter schon bezogen haben.
zürcherlis
Dabei seit: 01.03.2004
Beiträge: 745
@blumerl
Sorry, hab grad gesehen, dass das nicht von dir war... icon_wink.gif
Blumerl
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 25.10.2007
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Ich bin ja so was von korrekt, es ist schon gar nicht mehr lustig icon_wink.gif.
Miss Maple
Dabei seit: 10.03.2010
Beiträge: 513
bei uns ist es offiziell so, dass man direkt vor und nach den ferien keine jokertage einlösen darf. aber trotzdem werden öfter direkt von den lehrern ausnahmen bewilligt, ohne dass ein gesuch an die schulleitung gelangt.

wir haben übrigens in der bis jetzt insgesammt 16 jährigen schulkarriere meiner kinder noch nie einen jokertag bezogen. hochzeiten oder beerdigungen wurden immer vom lehrer freigegeben, ohne einen jokertag einzuziehen!
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@Miss Maple: In unserer Schule ist es auch so. Immer fehlen die selben Kinder vor oder nach den Ferien. Wir mussten vor 2 Jahren unseren Flug in die Herbstferien am Freitag vor den Schulferien buchen. Ich ging zum Klassenlehrer, der das nicht bewilligen durfte.

Wir stellten ein Gesuch an den Schulleiter, der das bewilligte, mit der Auflage das gesamte Schuljahr (es hatte ja erst begonnen) über keine Joker Tage mehr zu nehmen. Gemäss §38 des Schulgesetzes haben die Schülerinnen und Schüler auf Ersuchen der Eltern das Recht auf einen freien Halbtag pro Quartal (nicht kumulierbar); dies ohne Begründung. Die Kontrolle über diesen Urlaub führt die Klassenlehrperson. Somit verlor er mehr freie Tage, als er bezog. Andere Familien buchen regelmässig ihre Ferien so, dass sie ein oder zwei Tage vor Beginn reisen, da die Preise dann um einiges günstiger sind. Bei gewissen Lehrpersonen, brauchts kein Gesuch, keine freien Halbtage (§3icon_cool.gif, nur das o.k. der Lehrperson.

Den "Paragraph" brauchen wir höchstselten. Einmal im Jahr haben wir ein Familientreffen, welches bereits am Freitag beginnt. Meistens nehmen wir dann die Kinder am Nachmittag raus, dass wir am Mittag losfahren können. Die Fahrt dauert etwa 3-4 Stunden. So sparen wir einen halben Tag.