AHV - Steuern - wer kennt dich aus?

thedolphin
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 26.06.2007
Beiträge: 39
ich arbeite in einem privaten Lädeli, also wirklich sehr klein, im kreativen Bereich. 8h die Woche, verteilt auf 2 Tage. ( nicht im Verkauf ) Ich verdiene 600.- im Monat
Mein Arbeitgeber hat mich nirgens angemeldet, will dies auch nicht tun. auf mein Nachfragen meint er, er gibt mir dann jeweils Ende Jahr eine Lohnbestätigung wenn ich das unbedingt möchte damit ich das bei den Steuern abrechnen kann.
Ich muss das doch angeben oder??? Und wie sieht es mit der AHV aus? Kann mir jemand helfen? Danke
thedolphin
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 26.06.2007
Beiträge: 39
wer kennt sich aus- oh je....
farmerin
Dabei seit: 04.12.2007
Beiträge: 131
Wenn Du angestellst bist MUSS AHV abgerechnet werden, sobald Dein Lohn mehr als Fr. 2'500.--/Jahr ausmacht. Einen Lohnausweis MUSS Dir Dein Arbeitgeber ebenfals ausstellen. Ev. müsste er sogar eine Unfallversicherung für Dich abschliessen - da weiss ich aber nicht Bescheid. Bei den Steuern MUSS alles Einkommen angegeben werden und ist es noch so gering. Im Gegenzug kannst Du Berufsauslagen geltend machen (Arbeitsweg, Pauschalabzug, etc.).
Balance
Dabei seit: 08.01.2009
Beiträge: 2951
http://www.bsv.admin.ch/kmu/ratgeber/00496/00689/index.html?lang=de

Weitere wichtige links siehst Du auf derselben Seite (siehe linkes Register)

Checke auch ab, ob Dich Dein Arbeitgeber bei der Unfallversicherung angemeldet hat; bei mind. 8 Std. pro Woche ist es obligatorisch.
Aber so wie's aussieht, scheint dieser Arbeitgeber ziemlich unseriös zu sein.

Lebe Dein Tag wie es Dein Letzter wäre
Polarlicht1
Dabei seit: 23.03.2004
Beiträge: 25
Hallo,
klar brauchst Du AHV und NBU versicherung. Der Arbeitsgeber muss Dich dort anmelden, oder sicher bis Ende Januar melden.

AHV und ALV wird je zur Haelfte vom Arbeitsgeber und zur Haelfte vom Arbeitsnehmer bezahlt, e.g die Arbeitsnehmer Abzuege sind 5.15 % fur AHV und 1.1 % fuer ALV. NBU (Nicht betriebs unfall) ist voll zur Lasten des Arbeitsnehmers und abhaengig von der Versicherung.

Die Lohnbescheinigung der AHV muss bis Ende Januar gemeldet sein.

Du hast Anrecht auf einen Lohnausweis. Wie sonst willst Du Deine Steuererklaerung korrekt ausfuellen?

Gruss Polarlicht
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Die Ausnahme von farmer gilt nur für Nebenerwerb und bedingt, dass ein Haupterwerb vorliegt für den es eigentlich keine Mindestlimite gibt. Dachte aber dass es 2'300.- sind, kann aber ja angepasst worden sein.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Barbara1
Dabei seit: 09.02.2002
Beiträge: 22
Dein Arbeitgeber muss dich auf jeden Fall versichern. Bei der AHV sind Fr. 2'300.00 das Maximum für den beitragsfreien Nebenverdienst (Hausfrau zählt übrigens auch als Haupttätigkeit). Eine Unfallversicherung benötigt er aber auf jeden Fall, auch wenn du nur 1 Stunde arbeiten würdest. Die Kosten für die Unfallversicherung muss der Arbeitgeber übernehmen, ab 8 Stunden und mehr in der Woche muss er dich auch gegen Nichtbetriebsunfall versichern, diese Prämie kann zur Hälfte beim Arbeitnehmer am Lohn abgezogen werden. Einen Lohnausweis muss er auch ausstellen, dazu ist jeder Arbeitgeber verpflichtet.
Also ich würde da nochmals mit dem Arbeitgeber reden und wenn er nicht einlenkt, solltest du auf diese Stelle verzichten. Er als Arbeitgeber hat gewisse Pflichten und es ist auch strafbar, wenn er diesen nicht nachkommt. Und was ist, wenn du während der Arbeitszeit einen Unfall hast? Das könnte schwerwiegende Folgen haben.
nela65
Dabei seit: 17.04.2007
Beiträge: 716
Er muss dich für Betriebsunfall (ist im Fall gar nicht so teuer) und ab 8 Stunden pro Woche Nichtbetriebsunfall (wiederum sehr teuer, je nach Branche ) versichern. Dazu kommt noch die AHV.

Ich nehme an, er wird dich schwarz bezahlen (wollen) und somit machst auch du dich strafbar.
thedolphin
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 26.06.2007
Beiträge: 39
ja eben, ich finde das Ganze auch etwas komisch.
Lohnausweis bekomme ich sicher; Versicherung hat er auch, wir sind 3 Frauen, die anderen 2 arbeiten aber weniger als ich. Aber er sagt dass er eine Versicherung hat aber wir mussten nichts unterschreiben oder so.
nela65
Dabei seit: 17.04.2007
Beiträge: 716
Du musst auch nirgends unterschreiben.

Wichtig für dich ist einfach, ob du bei ihm NBU oder bei der Krankenkasse unfallversichert bist. Wenn bei ihm, kannst du dies bei deiner KK kündigen.

Ausserdem ist er auch verpflichtet, dir monatlich eine Lohnabrechnung inkl. allen Abzügen (Bei Stundenlohn auch inkl. ausgewiesenen Ferienanteil) abzugeben.