
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
@nela
den Unfallzusatz bei der KK kann man nicht kündigen, den legt man still.
Der kann monatlich angepasst werden, wenn... eben 8 Std. Arbeit am gleichen Ort geleistet werden und eine Versicherung besteht.
Beiträge auf geringfügigem Lohn, dies wäre im Kalenderjahr 2300.--. Jedoch kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der Lohn trotzdem abgerechnet wird. Gerade Frauen haben oft Beitragslücken, ausgenommen der Partner ist erwerbstätig und zahlt ausreichend Beiträge.
Bei dir wäre zusätzlich noch wissenswert: ist der Ferienanteil schon dabei, oder hättest du reguläre Ferien zu beziehen. Zusätzlich, bezieht dein Partner Kinderzulagen?
Auf jeden Fall läuft das Ganze entweder auf Unwissenheit des zukünftigen Arbeitgebers raus (gibt es im Fall mehr als man denk) oder er will dich tatsächlich schwarz beschäftigen.
Betriebsunfall und Nichtbetriebsunfall sollte er sich beraten lassen, ohne dies würde ich mir überlegen einzusteigen.
AHV, IV, EO, ALV usw, sind wie gesagt im einfachen Verfahren abrechenbar...
Merkblätter http://www.ahv-iv.info/andere/00134/index.html?lang=de
Bei einem solchen Arbeitgeber würde ich .. solltest du den Job annehmen... und dann doch wieder aufhören, bei der SVA dann später nachfragen, ob abgezogene Beiträge auch auf deinem Konto gutgeschrieben wurden. Aber eben, im Moment bist du noch nicht soweit.
den Unfallzusatz bei der KK kann man nicht kündigen, den legt man still.
Der kann monatlich angepasst werden, wenn... eben 8 Std. Arbeit am gleichen Ort geleistet werden und eine Versicherung besteht.
Beiträge auf geringfügigem Lohn, dies wäre im Kalenderjahr 2300.--. Jedoch kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der Lohn trotzdem abgerechnet wird. Gerade Frauen haben oft Beitragslücken, ausgenommen der Partner ist erwerbstätig und zahlt ausreichend Beiträge.
Bei dir wäre zusätzlich noch wissenswert: ist der Ferienanteil schon dabei, oder hättest du reguläre Ferien zu beziehen. Zusätzlich, bezieht dein Partner Kinderzulagen?
Auf jeden Fall läuft das Ganze entweder auf Unwissenheit des zukünftigen Arbeitgebers raus (gibt es im Fall mehr als man denk) oder er will dich tatsächlich schwarz beschäftigen.
Betriebsunfall und Nichtbetriebsunfall sollte er sich beraten lassen, ohne dies würde ich mir überlegen einzusteigen.
AHV, IV, EO, ALV usw, sind wie gesagt im einfachen Verfahren abrechenbar...
Merkblätter http://www.ahv-iv.info/andere/00134/index.html?lang=de
Bei einem solchen Arbeitgeber würde ich .. solltest du den Job annehmen... und dann doch wieder aufhören, bei der SVA dann später nachfragen, ob abgezogene Beiträge auch auf deinem Konto gutgeschrieben wurden. Aber eben, im Moment bist du noch nicht soweit.