alimente und aussergewöhnliche kosten/getrennte eltern...

Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
Also mein Ex fragt auch nicht nach, ob ich und Tochter gut versichert sind. Und das nicht, weil er sich nicht dafür interessiert, sondern weil er mir zutraut, dass ich für uns das beste abgeschlossen habe.

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@alexa3
eine konkrete aussage oder gar auskunft ist hier schlicht nicht möglich. zunächst wäre nämlich mal konkret zu prüfen, was du über kvg und vvg im krankenkassenbereich abgedckt hast.
dann wäre hinsichtlich einer beteiligung des vaters zu prüfen, auf welcher basis eure regelung steht (einkommen, unterhalt, sonderaufwendungen etc.). daraus könnte durchaus resultieren, dass er sich an den ausgaben beteiligen muss. ob dem so wäre und in welchem umfang, lässt sich nur mit konkreten zahlen ermitteln.

meine empfehlung: mit den entsprechenden unterlagen zu einer guten beratungsstelle. die prüft und du bekommst konrete infos.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@ second wife
ist dir möglicherweise aufgefallen, was alexa 3 geschrieben hat? "im unterhaltsvertrag steht dazu einzig, dass hier die eltern gemeinsam entscheiden, wer was bezahlt."

da wollte jemand mit "gemeinsam entscheiden" fortschrittlich sein. das war die theorie - und alexas situation ist nun praxis. ganz deinen zielen und deiner propaganda entsprechend. bravo.
fraulein
Dabei seit: 26.10.2003
Beiträge: 1583
Zahnarztkosten hatten wir in der Konvention geregelt: ich zahle die ersten Fr. 400.-- auf jeden Fall alleine, den Rest, der nicht von der KK übernommen wird, bezahlen wir je zur Hälfte. Wobei ich oft dem Geld nachrennen muss und es nicht so schnell erhalte, wie ich zahlen muss icon_frown.gif

Brillen haben wir vergessen und da nix im Scheidungsurteil steht, übernimmt mein Ex daran gar nichts.

Partner, 4 Kinder mit teilweise Schwiegerkindern, aktuell 2 Enkel :-)
Stricken, Lesen und immer wieder an meinem Lieblingsplatz sitzen und den Bäumen zuhören.
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
@alexa
Ich würde auf jeden Fall eine Zweitmeinung holen. Frag herum bei den anderen Eltern. Es gibt Zahnärzte, die würden praktisch jedem Kind eine Spange reintun, andere sind zurückhaltender. Ich war selber so ein Kind, das laut Schulzahnarzt unbedingt eine Spange gebraucht hätte, weil meine Schaufeln mehr als einen halben cm auseinander waren. Meine Eltern hatten dafür kein Geld und haben sich für eine Light-Version mit abschleifen je eines Milchstockzahns und nach einiger Zeit ziehen entschieden. Heute habe ich zu wenig Platz für die Schaufeln. Man hätte also besser gar nichts gemacht.
Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
@ angelface
"Gemeinsam Entscheiden" heisst für dich also: beide Seiten werden immer bei allem ja und amen sagen? Gemeinsam lässt für dich also keine individuelle Meinungen zu?


Übrigens finde ich 8000.-- sehr viel für eine Zahnspange. Ich würde da unbedingt eine Zweitmeinung einholen.

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
alexa3
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 12.05.2008
Beiträge: 97
danke für eure antworten! ich werde eine 2.meinung einholen und die finanzielle sache mit einer beratungsstelle anschauen.

nela, ich hätte mich auf keinen fall geärgert, ich hätte mich gefreut. er ist der vater, wir haben gemeinsames sorgerecht, also wieso um alles in der welt sollte das allein meine angelegenheit sein?!
und dass ich da am falschen ort gespart habe ist mir JETZT AUCH KLAR!
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@second wife
das war doch mal wieder einer deiner typischen verdreher - dabei zeigt alexa3 mit ihrem beispiel geradezu klassisch eine konfliktsituation und ein machtspiel, wie es aus dem von dir und deinem club so hoch gelobten gemeinsamen elterlichen sorge entsteht:

ein einfaches "nein" des vaters bringt alexa3 erst mal mehrfach in die bedrouille: einerseits gegenüber ihren kindern, denen sie die behandlung, wahrscheinlich mit guten gründen zukommen lassen will. andererseits entsteht ein loyalitätskonflikt gegenüber dem kindesvater, dem gegenüber sie sich moralisch zu einer gemeinsamen lösungsfindung verpflichtet hat.
will sie prüfen (lassen), ob das "nein" des vaters (rechtlich) zulässig ist und bleibt er auf seinem standpunkt, käme sie schlimmstenfalls um ein verfahren nicht herum. eine äusserst verunsichernde situation, vor allem auch unter dem aspekt, dass dann mehr oder minder eine drittperson entscheidet und dies auch auswirkungen auf das weitere verhalten des vaters haben dürfte.

und was bietest du, als verfechterin der gemeinsamen elterlichen sorge hier für eine lösung? keine, noch nicht mal einen vernünftigen tipp aus deinem vev-club. du bringst mal wieder die nummer, wie gut du selbst doch seiest. super.

@alexa3
dass du am falschen ort gespart haben sollst ist ein absolut unbegründeter und haltloser vorwurf, den du gleich wieder vergessen kannst. dies wäre nämlich zunächst mal von den (finanziellen) möglichkeiten, von der beratung deines versicherers und weiteren aspekten abhängig. und dazu hier in unkenntnis der effektiven sachlage ein solches urteil abzugeben ist schlichte anmassung.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
angelface

im urteil von alexa hat schlicht und einfach einer deiner berufsgenossen es verpasst, den passus bezüglich ausserordentliche kosten vernünftig und umsetzbar zu formulieren.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@thomas.fisler
um von berufsgenossen schreiben zu können, müssten sie erst mal wissen, welcher berufsgattung der verfasser jenes dokumentes angehört hat. ihr rückschluss greift mal wieder ins leere.

im übrigen sollte ihnen als universal-spezialist und angelface-allergiker bekannt sein, dass ein trennungs-/scheidungsurteil niemals alle eventualitäten abdeckt. kommt hinzu, dass bei einer formulierung wie "die eltern entscheiden gemeinsam" zwar eine absicht festgehalten wird, für den fall der uneinigkeit jedoch die gesetzlichen bestimmungen da sind.

welche lösungen da die bisherige wie die aktuell zur diskussion stehende regelung der gemeinsamen elterlichen sorge bietet, wissen sie bestimmt schon auswendig. dass damit aber ex-partnerInnen in verfahren gezwungen werden und dann eine drittpartei entscheidet, widerspricht nach meiner persönlichen ansicht dem angeblich angestrebten grundsatz der gemeinsamen entscheidung.