alimente und aussergewöhnliche kosten/getrennte eltern...

Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
@ angelface

Ich habe sehr wohl einen Tipp gegeben. Vermutlich passt er dir nicht, deshalb ist es für dich KEIN Tipp.

Du kommst in diesem Posting sehr streitsüchtig rüber. Erwähnst gleich ein Verfahren. Das riecht schon nach Krieg. Kann man nicht einfach miteinander reden? Den Ex-Mann noch einmal höflichst bitten? Ihm erklären, in welche finanzielle Lage man kommt, sollte die Zahnarztrechnung so hoch ausfallen?
Allenfalls prüfen, ob die Kinder in seiner KK besser versichert wären. Und wie lange man warten müsste, bis eine Zahnkorrektur von der KK gedeckt oder anteilsmässig übernommen würde.
Ihn ev. in die Untersuchungen miteinbeziehen. Aufgrund welcher Kosten die Alimentenberechnun gemacht wurde.

Miteinander reden. Nicht STREITEN.

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Gelöschter Benutzer
höflichst bitten? icon_biggrin.gif wenn angelface streitsüchtig klingt, klingt das unterhündisch kriecherisch. unter gemeinsam sorgen verstehe ich eigentlich auf gleicher augenhöhe sprechen. ist interessant, am praktischen beispiel die vorstellungen der gs als norm befürworter zu sehen
Gelöschter Benutzer
und das, wo wir doch nun wissen, dass sw bei meinungsverschiedenheiten gerne mit anzeige droht um die leute zum kuschen zu bringen. also in der praxis. im gegensatz zur theorie
neuer name
Dabei seit: 08.02.2011
Beiträge: 189
sw,

dies ist leider ein ganz zulässiger Tarif.

Behandlung mit festsitzenden Zahnspangen : SFR 4'000.- bis 12'000.-

DARUM ist dies für ganz viele Eltern ein grosses finanzielles Problem.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@second wife
streitsüchtig? in bezug auf wen? - nö. scheint dir lediglich unangnehm zu sein, wenn abläufte auf den tisch kommen, welche deiner propaganda widersprechen.

wie würde denn ein(e) vev-berater(in) es denn nennen, wenn ein elternteil den anderen auf kosten von zahnarztbehandlungen der gemeinsamen kinder anspricht und vom gegenüber ein "nein, ich bezahle genug unterhalt" bekommt? eine übereistimmende willensäusserung zu einem gemeinsamen entscheid im interesse des betroffenen kindes nenne ich das nicht.
und nun soll - in diesem beispiel alexa3 - nicht nur höflich sondern sogar "höflichst" bitten um nicht zu sagen betteln? und das bei einer auch für ihn gültigen absichtserklärung, in solchen fällen gemeinsam entscheiden zu wollen?

nun, ob er tatsächlich "genug" unterhalt bezahlt oder nicht, wissen wir nicht und ist auch irrelevant. seine vorgehensweise widerspricht aber offenbar der ursprünglichen absichtserklärung - sonst hätte er nämlich nicht "nein" sondern "schauen wir uns das genauer an" gesagt.

mit deinem "höflichst bitten" bringst du sie in die bettelposition, die es ihm noch einfacher macht, das geld-macht-spiel zu spielen. du nimmst ihr damit erheblich selbstwert und wertest sie ab - und das absolut unnötig. für mich lässt sich das in keinerweise mit gleichberechtigung, gemeinsamer verantwortung für die kinder etc. unter einen hut bringen.

die begründung, welche der vater der kinder hier gebracht hat, er bezahle schon "genug" ist absolut lau und ein klassiker im geld-macht-spiel. da funktionieren solche platidüden wie "der klügere gibt" nach keinesfalls - sie provozieren die vermeintlich stärkere seite vielmehr, bei nächster gelegenheit weiterzuspielen.

deine idee, allenfalls über seine krankenkasse laufen zu lassen, wäre ein weiterer verlust ihrer selbstachtung. mal abgesehen davon, dass dies absoluter blödsinn wäre: sie kann grundsächlich sich und jedes kind einzeln bei verschiedenen krankenkassen versichern - wo immer sie es für am besten hält. eine verpflichtung, das bei "ihrer" krankenkasse zu tun gibt es schon mal gar nicht. es wird gemacht, weil die versicherer dann mit rabatten bei den zusatzversicherungen locken - mehr ist da nicht dahinter.

ihn in die "untersuchungen" miteinzubeziehen, aufgrund welcher kosten die alimentenberechnung gemacht wurde, schiesst ebenfalls am problem völlig vorbei. die frage ist die unterhaltszahlung - die läuft ja soweit offenbar gut. die frage ist lediglich eine kostenbeteiligung an den der sonderausgabe zahnarztkosten. und da ist der fall ziemlich klar:
Art. 286 Abs. 3 Bei nicht vorgesehenen ausserordentlichen Bedürfnissen des Kindes kann das Gericht die Eltern [also auch ihn] zur leistung eines besonderen Beitrages verpflichten.

hat er also einen tatsächlichen grund, seinen beitrag zu verweigern, soll er - nicht sie - diesen vorbringen und belegen. andernfalls muss er sich bewusst sein, dass er nur schon weil er nicht konkret begründet hat, einen für ihn ungünstigeren entscheid in kauf nimmt.

da gibt's kein "bitten und betteln" - sondern allenfalls den hinweis an die "gegenseite", dass wenn sie sich schon verweigert, damit rechnen muss, dass der finanzhebel in seiner hand möglicherweise kürzer ist, als er denkt. dann ist es sein entscheid, an den verhandlungstisch zu kommen oder...
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@neuer name
eine detaillierte prüfung der kk-versicherungspolice würde sich aus meiner sicht in jedem fall lohnen.
bei meinen kindern waren, ohne spezielle zahnversicherung, korrekturen bis 10'000 gedeckt.
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Man könnte natürlich auch die Rechnungen auf den Vater ausstellen sie und ihm direkt zukommen lassen. Dann könnte er auf die Mutter zugehen und gemeinsam mit ihr entscheiden, wer was bezahlt.
Maya1
Dabei seit: 05.11.2007
Beiträge: 626
Wie Zoe schon erwähnt hat, hast du dir schon eine Zweitmeinung eingeholt? Ich bin überzeugt, dass viele Spangen völlig unnötig sind. Mir, meinem Mann und meinem Sohn wollten sie eine Spange einsetzen. Unsere Eltern haben sich damals dagegen entschieden und wir haben heute beide ein wirklich sehr schönes Gebiss.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@zoe
die nummer ginge gar nicht. gegenüber dem zahnarzt wäre nach wie vor die mutter auftraggeberin und demnach haftbar. da ist es alleweil cleverer, die situation vorab zu klären.
Zoe007
Dabei seit: 28.02.2007
Beiträge: 1663
Spielt das den eine Rolle, wenn sie das gemeinsame Sorgerecht haben? Finde ich jetzt nicht so klar wie du, angelface.