@zoe
soweit ich es verstehe, ist nur von gemeinsamem entscheid bei aussergewöhnlich hohen kosten die rede, nicht aber von gemeinsamer elterlicher sorge. doch selbst dann wäre der versuch, ihm einfach die rechnung zustellen zu lassen, wahrscheinlich ein bumerang:
gemeinsame elterliche sorge heisst nicht, dem anderen elternteil einfach rechnungen zustellen lassen zu können, welche dieser dann auch bezahlen muss.
würde der zahnarzt ihm die rechnung zustellen, ohne dass er den auftrag erteilt oder sich ausdücklich damit einverstanden erklärt, hätte der zahnarzt keine reelle chance, seine forderung gegen den rechnungsempfänger durchzusetzen. selbst wenn sich der zahnarzt zu einem solchen vorgehen überzeugen liesse, was ich nicht annehme zumal diese kaste sehr wohl weiss wie sie zu ihrem geld kommt, käme die forderung zwangsläufig auf die mutter/auftraggeberin zurück.
deren situation würde sich demzufolge nicht verbessern. im gegenteil.