Alimentenkürzung

goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
angleface, es betrifft nicht mich, du kannst gerne waldchutz ansprechen betreffs der Alimentenbevorschussung und kannst ihr helfen. Habe lediglich ein Input gegeben, wie es hier im GR ist.

waldchutz:
http://www.fr.ch/sasoc/de/pub/unterhaltsbeitrage.htm
Du kannst sie über das Sozialamt einfordern. Hier steht max. 400 Fr. pro Kind. Dann wäre evt der Druck weg, weil er doch sehr wenig verdient, egal jetzt aus welchem Grund.

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
grappa
Dabei seit: 13.09.2011
Beiträge: 6
Und was passiert, wenn bei einer Neuberrechnung die Frau ihr Einkommen nicht preisgeben will?
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
grappa

dann hat der richter zwei möglichkeiten:
- eine annahme zu treffen
- die offenlegung zu erzwingen, sprich den/die arbeitgeber um auskunft ersuchen

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
waldchutz
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 10.04.2008
Beiträge: 211
ich bin jederzeit bereit mein einkommen offenzulegen, jedoch bin ich nicht bereit meinen exmann finanzielle zu unterstützen, nur weil er zu faul ist, einen anderen job zu suchen, oder wieder auf dem erlernten beruf zu arbeiten, von den 100 % schon gar nicht mehr sprechen mag.

gibt es jemanden, er dies erlebt hat?

wer nicht wagt, gewinnt nichts
jola
Dabei seit: 03.01.2008
Beiträge: 24
@waldschutz
Von sich aus kürzen kann er nicht, betreffend Alimentenbevorschussung kommt es auf den Kanton an, je nachdem würde sich für dich aber eine Neubeurteilung des Unterhalts lohnen, da die Kinderalimente auf jeden Fall geschuldet sind und somit in den meisten Kantonen bevorschusst werden. Ob er die dann zurückbezahlt ist seine Sache.
carmelita233
Dabei seit: 28.05.2007
Beiträge: 1328
wenn er tatsächlich so wenig verdient dann kommt die alimentenbevorschussung in kraft!!

man bekommt alles hin wenn man nur genug will!!!
jola
Dabei seit: 03.01.2008
Beiträge: 24