Alimentenkürzung

waldchutz
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Ich brauche eure hilfe. Eben hat mein ex angerufen, und mir mitgeteilt, dass er ein budget gemacht hat, und für ihn nichts mehr übrig bleibt. Wieviel ich jetzt verdiene, und er gerne die alimente neu berechnen möchte. er werde auf den soz gehen, da sein geld nirgends hinreiche. ich weiss dies schon lange, war schon während der ehe immer streitpunkt. nun meine frage, kann er mir die kleinen alimente die er bis jetzt bezahlt hat wirklich auch noch streichen?
in der zwischenzeit arbeite ich 70 % und verdiene soviel, dass ich und meine zwei kids über die runden kommen. ich bekomme von ihm 484 pro monat für die zwei jungs. er arbeitet aber nicht auf seinem gelernten beruf und auch nur 80 %. bin nun wirklich ich wieder die leidtragende?

kann mir jemand weiterhelfen? nur dass ich mich etwas vorbereiten könnte, ist dies wirklich möglich?

wer nicht wagt, gewinnt nichts
goodie
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Bleibt denn für euch Drei viel übrig ende Monat?

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
waldchutz
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also ich verdiene knapp 4000 plus die alimente. wohne mit meinem freund in seinem haus bezahle aber dort 1200 miete usw. übrig bleibt da leider nicht so viel. gut ich leiste mir ein auto.

wer nicht wagt, gewinnt nichts
goodie
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Hab mal auf der HP von Fribourg geschaut und da steht, dass jedem Kind bis 10 Jahren 400 Fr. zusteht, ab 10 Jahren sind es 600 Fr. Er zahlt ja jetzt schon nur 242 Fr pro Kind, wo will er denn da noch kürzen?

Kann mir darum höchstens vorstellen, dass er weniger als das Existenzminimum hat, sonst kann er nicht kürzen.

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
orcas
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@waldchutz
hab ihr ein Gerichtsurteil? Wenn ja, so kann er nur eine Kürzung bei Gericht beantragen, aber sicher nicht von sich aus kürzen.
Auch muss erwiesen sein, dass der Minderverdienst andauernd und unverschuldet ist.
Wenn er mit seinem Budget nicht zugange kommt, ist das nicht euer Problem.

es chunnt nid guet, es isch scho guet, me mues es nume gseh
waldchutz
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wir haben ein gerichtsurteil, jedoch sei dies in alimentenfrage nicht durchsetzbar (habe vor zwei jahren es von einer anwältin kontrollieren lassen) es seien zuviele gummiartikel drin. es wurde jedoch von einem schweizer gericht angenommen. da soll jemand draus kommen.

nun mit seinen 80 % hat er gerade 3'200 ausbezahlt, da bleibt halt nicht mehr als 484 bis zum existenzminimum.

wer nicht wagt, gewinnt nichts
waldchutz
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@goodie
hast du da eine gute internetseite? ich finde nämlich nicht viel schlaues. kantönligeist lässt grüssen. werde mich morgen wohl mal beim sozdienst melden, schauen ob die mir weiterhelfen können.

wer nicht wagt, gewinnt nichts
goodie
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Ich hab geschaut was ist verpfändbar:

http://www.fr.ch/opf/de/pub/betreibungsverfahren/existenzminimum.htm

Unter Monatlicher Grundbetrag stehen da die 400/600 Fr.

Ok sehr viel verdienen tut er nicht, hat das einen Grund warum er nur 80% Arbeitet? Ist er Krank oder kann er nicht mehr? Du hättest die Möglichkeit die Kinderalimente zu bevorschussen.

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
goodie
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kleine Korrektur:

Du hättest die Möglichkeit dir die fehlenden Kinderalimente bevorschussen zu lassen.

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
angelface
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@goodie
nur kurz: hast du die kantonalen bestimmungen über die bevorschussung von unterhaltszahlungen geprüft?
in vielen kantonen gibt es keine bevorschussung mehr, wenn die wiedereinbringlichkeit nicht gegeben ist.