als Mieter: Welche Reparaturen muss ich bezahlen?

Ardena
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 13.06.2009
Beiträge: 161
Wir sind schon lange Mieter im gleichen Haus und langsam aber sciher werden die Apparaturen alt und einzelne gingen bereits kaputt. Mir sit nicht klar, was ich selbst bezahlen bzw reparieren muss und was nicht.

z.B. Lampe über Kochherd hat Wackelkontakt, Elektriker könnte das für paar hundert Franken flicken. Elektriker war schon da, hat Problem rasch festgestellt und Vermieter findet, wir müssen das bezahlen, wenn wirs flicken wollen. Aber die Küche ist dunkel und ich finde, da muss ein Licht sein.

oder: Abwaschmaschine: Räder am Besteckkorb sind abgebrochen, habe neue bestellt und 70.- bezahlt. Laut Vermieter muss ich das bezahlen. Obwohl die Abwaschmaschine jeden Moment kaputt gehen kann, weil so alt.

und: Ein Boden ist so alt, dass er ev. noch Novilon enthält. Wir möchten das vom Fachmann abklären und den Boden dann auswechseln (ist eh kaputt)

Umluft im Backofen funktionierte nicht mehr. Ich fand, man kann denBbackofen auch so benutzen, aber sobald mein Vermeiter das bemerkt hat, hat er den Backofen reparieren lassen und auch selbst bezahlt.

Wir haben offenbar andere Ansichten, was wichtig ist und was nicht. Wo finde ich zuverlässige Angaben, wer was bezahlen muss? Oder ist das Ermessensfrage?
all inclusive
Dabei seit: 03.04.2007
Beiträge: 1033
Angaben dazu findest du beim Mieterverband. Kleinere Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, grössere muss der Vermieter bezahlen. Habe die Höhe gerade nicht im Kopf, aber ich glaube bis so Fr. 100.-- gehen Reparaturen zu Lasten des Mieters. Ansonsten google mal, dann findest du bestimmt eine Antwort.
Gelöschter Benutzer
ich denke, dass hier mehrere Faktoren mitspielen.
Klar - kleine Rep gehen zu Lasten Mieter ...
da kanns unter Umständen auch Unterschiede geben laut Mietverträgen...

aber für vieles gibt es Listen, wo man sehen kann, was wie lange halten muss....

zum Beispiel: Wände malen soll 10 Jahre halten (weiss die Zahl nicht genau), dann wärs durch Vermieter wieder zu tragen.... nach weniger Jahren wäre es dann prozentual auch zu Lasten Mieter aufgeteilt.

so gibt es für verschiedenes wie eben auch Böden und Beläge Richtzeiten ...

Kann mir aber vorstellen, dass das in unserer riesengrossen Schweiz nicht einheitlich sein könnte, deshalb würd ich mich beim Wohnungsamt oder Mieterverband erkundigen, ev. sogar Schlichtungsstelle

Und Vermieter sind da bestimmt auch sehr unterschiedlich, die einen sind "ehrlich" und andere ev. weniger, die versuchen, alles auf Mieter abzuwälzen
mietzi blitzi
Dabei seit: 09.02.2009
Beiträge: 160
Ardena, ich bin der Meinung das kleine wie auch grössere Reparaturen zu Lasten der Vermieters geht. Wir haben dasselbe Problem. Ich will nicht aufzählen wieviel grosse und kleine Mängel wir haben. Hauswartungsfirma will nichts reparieren und bei der Verwaltung Druck machen werde ich nicht, da ich mit den Anliegen sowieso zur Hauswartungsfirma gewiesen werde. Nun haben wir eine neue Wohnung gefunde und ohne Mängel icon_smile.gif
Gelöschter Benutzer
all inclusive
Dabei seit: 03.04.2007
Beiträge: 1033
ja, es gibt eine "Lebensdauer-Tabelle" für Wohnungen. Jedoch hast du nicht automatisch als Mieter Anrecht auf einen neuen Farbanstrich nach 10 Jahren, nur weil dies in der Tabelle so angegeben wird. Auch eine neue Küche kann nach 25 Jahren nicht einfach eingefordert werden.

Anders sieht es bei einem Mieterwechsel aus, wenn du in eine Wohnung ziehst, dann darfst du schon verlangen dass neu gestrichen wird, wenn dies schon 15 Jahre nicht mehr gemacht wurde. Anspruch auf eine neue Küche aber hast du nicht, nur Anspruch darauf, das alle Geräte funktionieren.

Die Lebensdauertabelle kommt vor allem dann zu tragen wenn du Sachen beim Auszug ersetzten musst. Z.B. du hast 8 Jahre in der Wohnung gelebt und beim Auszug sehen die Wände so schlimm aus, dass gestrichen werden muss. Das bedeutet dann, dass der Vermieter 80 % und du 20 % der Kosten tragen musst. Das Gleiche gilt z.B. beim Parkett, nach 30 Jahren kann kein Vermieter mehr kommen und finden, du musst den Parkett reparieren lassen auf eigene Kosten.
helios
Dabei seit: 31.10.2004
Beiträge: 12
Hier findest du die Lebensdauertabelle. Sie wird herausgegeben vom Schweizerischen Hauseigentümerverband (HEV) und vom Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband.

http://typo3.mietrecht.ch/32.0.html
-Königin-
Dabei seit: 27.06.2009
Beiträge: 968
@mietzi blitzi
Nein, kleine Reparturen gehen zulasten des Mieters, lies mal bei den Link von Goldfisch
mietzi blitzi
Dabei seit: 09.02.2009
Beiträge: 160
Das stimmt schon so, nur finde ich klar, das wenn die Apparaturen so uralt sind, nicht zu Lasten des Mieters wären. Ist bei uns auch das Problem, nebst grösseren auch kleineren. Z.B. Griffe die abgebrochen sind. Hauswartungsfirma würde sie reparieren, sind aber einfach zu faul dazu. Ich sehe es nicht ein alles auf eigene Kosten zu raparieren wenn ich das Geld dazu nicht habe. Kommt natürlich auch noch darauf an wie kooperativ die Verwaltungen und Vermieter sind ob man sich einigen kann.
all inclusive
Dabei seit: 03.04.2007
Beiträge: 1033
Wenn die Verwaltung nötige Reparaturen nicht vornimmt, so hat man die Möglichkeit die Mängel schriftlich zu melden und eine Frist zu setzten, werden die Mängel dann immer noch nicht behoben, so kann ein Teil des Mietzinses auf einem Depot zurückbehalten werden. Spätestens dann reagieren die meisten Vermieter und beheben den Mangel.

Kleinere Reparaturen sind immer zu Lasten des Mieters!