als Mieter: Welche Reparaturen muss ich bezahlen?

regula_ch
Dabei seit: 17.04.2008
Beiträge: 616
Bis Fr. 100.- bezahlt es üblicherweise der Mieter. Ersatzgeräte (Waschmaschine) der Vermieter, ebenso die Lampe. Was ist das Problem mit dem Novilonboden?
Regula
Gelöschter Benutzer
Ich arbeite in einer Immobilienverwaltung. Je nach Kanton ist es unterschiedlich mit dem sogenannten kleinen Unterhalt. In Luzern sind es bis 150.- die der Mieter selber zahlen muss. Wenn die Rechnung höher ist muss alles der Eigentümer bezahlen. Die genauen Beträge sind in den allgemeinen Bestimmungen zum Mietvertrag ersichtlich.
zürcherlis
Dabei seit: 01.03.2004
Beiträge: 745
Achtung, nicht einfach einen Reparaturauftrag erteilen und wenn die Rechnung über 150.-- sie dem Vermieter zur Bezahlung weiterleiten. Das geht dann nicht. Der Vermieter muss vorher sein Einverständnis gegeben haben für die Reparatur.
Gelöschter Benutzer
Genau zürcherlis, das ist sehr wichtig. Der Eigentümer kann die Rechnung sonst ablehnen. Bei uns müssen alle Aufträge über uns laufen.
Ardena
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 13.06.2009
Beiträge: 161
Danke euch allen!

@regula: Ich hab mcih falsch ausgedrückt. Ich meinte, dass der Novilonboden eventuell ncoh ASBEST enthält. Da er Löcher hat, würde das heissen, dass das Aspest gesundheitsschädigend sein kann.

@zürcherlis und eidechsli
ja, das ist mir klar und ich frage immer zuerst, ob ich reparatur-Auftrag geben soll oder nicht. Den Elektriker hat der Vermieter bestellt, da die Reparatur aber nicht so rasch gemacht werden konnte, wurde es uns zugeschoben. Die Kosten für das Schauen, wo das Problem liegt, hat der Vermieter aber übernommen. Die Fr. 80.- wären weggefallen,wenn wir es grad repariert hätten. ;-(
Sca
Dabei seit: 02.07.2005
Beiträge: 240
Puah, dann müsste der Boden ja wirklich uralt sein, das war ja glaubs in den 70ern, als diese Böden noch mit Asbest gemacht wurden. Hast Du den Eigentümer schon mal darauf hingewiesen?
Sca
Dabei seit: 02.07.2005
Beiträge: 240
Wie lange seid ihr denn schon in dieser Wohnung?
Gelöschter Benutzer
Ardena, phu das ist kein toller Vermieter. Solche gibt es leider öfters. Wenn möglich würde ich eine neue Wohnung suchen.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@ardena
ob und in welchem umfang mieter für reparaturen aufkommen muss, ergibt sich in erster linie aus dem mietvertrag und in zweiter linie aus dem OR.
die regelungen in den mietverträgen sind, je nach gegend und ausgabe, unterschiedlich. wurden im mietvertrag keine regelungen getroffen, ist sowohl bei reparaturen während der mietdauer als auch bei sogenannten mieterschäden das OR massgebend. dabei kommen auch die nutzungsdauer-tabellen von HEV/MV zum zug, welche allenfalls auch noch (meist geringfügige) differenzen aufweisen können.

was den "novilon" angeht, stellt sich die frage, wann dieser tatsächlich hergestellt bzw. eingebaut wurde. diesbezüglich wäre der vermieter vorzugsweise schriftlich auf die schäden und risiken aufmerksam zu machen und er wäre, so das risiko besteht, dass es sich noch um das "alte Produkt" gehandelt hat, aufzufordern, diesen sofort und fachgerecht zu ersetzen.
WinniePooh
Dabei seit: 28.01.2003
Beiträge: 861
Bei uns sind es 150.- bis zu diem betrag müssen wir Reperaturen selber zahlen. Was darüber geht zahlt der Vermieter (Genossenschaft)