als Mieter: Welche Reparaturen muss ich bezahlen?

Ardena
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 13.06.2009
Beiträge: 161
@Sca
Sind über 10 Jahre Mieter hier.

Wegen dem Novilon: Als wir einzogen war über dem jetzigen Boden ein anderer Novilonboden, den jemand über den alten gelegt hatte. Als der kaputt war, kam darunter - oh Überraschung- ein unbeschädigter Boden hervor und man liess ihn so. Nach wenigen Jahren begann er kaputt zu gehen und vom Muster her könnte er eben sehr alt sein.

@Eidechsli
Wir geniessen eben auch viele Vorteile in dem Haus hier, z.B dürfen die Kids auch mal etwas "kaputt spielen", Lärm machen und im Garten as liegen lassen. Das ist nicht überall so! Da wirs eher easy mögen, haben wir bis jetzt nicht viel diskutiert mit dem Vermieter udn darum fragte ich auch nach unseren Pflichten und Rechten.
jasashi
Dabei seit: 16.08.2008
Beiträge: 149
Tja, das ist immer so ne Sache.... Wie schon beschrieben, eine unendliche Geschichte, als wir vor 6 Jahren aus unserer Wohnung auszogen, in der wir übrigens 10 Jahre lebten, versuchte unser Vermieter rauszuholen, was rauszuholen war, da die Wohnung nach uns Verkauft wurde..... Teppiche sollten wir ersetzen, da Flecken (zum Glück hatten wir schriftlich, dass diese schon vor uns alt und gefleckt waren und wir diese damals nicht erneut haben wollten, bei kleinen Kindern) Plattenboden... (obwohl nach einem Einbruch unsere Versicherung bereits den ganzen Eingang/Küchen/Bad und wohn-essbereich überwiesen hatte, wir es aber erst nach unserem Auszug erneuern lassen wollten, da lediglich 2 Platten einen kleinen Riss hatten) Geschirrwaschmaschine obwohl positiv abgenommen wurde....... Backofen, da Umluft nicht mehr funktionierte, was wir aber gemeldet haben und auf eine Reparatur einvernehmlich verzichteten, da es ein neuer Ofen hätte werden müssen, altersbedingt....Zum Glück hatten wir rechtlichen Beistand, der sich dieser Sache annahm... Somit mussten wir schlussendlich nichts übernehmen, da alles widerlegt wurde...!!!
Nun müssen wir im Eigenheim alles übernehmen, doch bin ich froh, muss mich mit solchen Dingen endlich nicht mehr rumschlagen!!!!!! icon_smile.gif

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Elve
Dabei seit: 08.04.2002
Beiträge: 17
Wir müssen bis 200.- selber bezahlen.
-Königin-
Dabei seit: 27.06.2009
Beiträge: 968
@Ardena
wenn seinerzeit darüber ein anderer Novilon gelegen hat und ihr es so akzeptiert habt wegen dem anderen Bodenbelag darunter dann hättet ihr bereits beim Einzug reagieren müssen und schauen

hatte so etwas mal bei einem Teppichboden und darunter Parkett, die Vormieter hatten einen Teppich gelegt, aber ich habe es so dann nicht akzeptiert und der Teppich musste dann entfernt werden

die Lebensdauer bei Novilon ist 20 Jahre
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@königin

die angabe über die 20 jahre amortisationsdauer für novilon ist nicht so absolut, wie königin es erwähnen. zu berücksichtigen ist z.b. ob der bodenbelag fachgerecht verlegt wurde und um welche qualität es effektiv geht. zudem wäre zu klären, ob es sich effektiv um novilon handelt, werden doch verschiedene ähnliche jedoch andere bodenbeläge fälschlicherweise auch so bezeichnet.

im weiteren ist es nicht sache des mieters, beim einzug vorhandene bodenbeläge anzuheben um nachzusehen, was sich darunter befindet. massgebend ist der bei ordenlticher prüfung erfassbare zustand.

@Ardena
will der vermieter in bezug auf den bodenbelag einen mieterschaden geltend machen (schäden, welche über die normale abnutzung hinausgehen) kommt er in die situation nachweisen zu müssen, wann er den betreffenden belag eingebaut hat.

es ist immer noch so, dass der vermieter den mieterschaden nachweisen muss.

im übrigen: die haftpflichtversicherung ist nicht nur da, um allfällig berechtigte ansprüche zu decken. es ist auch deren pflicht, unberechtigte ansprüche abzuwehren.
NS65
Dabei seit: 27.11.2006
Beiträge: 245
heute kam ein Bericht im DRS 1, Espresso ein Bericht über dieses Thema, habe aber nur mit einem Ohr zugehört, kannst es aber im Netz "nachhören"
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Bei uns sind es 200 Fr. für Reparaturen, wenn ein Gerät ausgetauscht wird müssen wir nichts bezahlen.

Bei uns ging eine Türe kaputt, die Verwaltung wollte es uns reparieren lassen und ich hab dann mit der Hausratversicherung gesprochen und gesagt, dass die Türe ja schon 30 Jährig wäre und die Kinder nie an der Türe was gemacht hätten, ausser mal zugeschlagen *lol* und die haben sich dann geweigert zu zahlen und mir geholfen, dass der Vermieter die gesamten Kosten übernommen haben. Mussten also nichts bezahlen.
Ich finde es ok, auch als Mieter gewisse Reparaturen zu übernehmen, wie Rädli und Dichtungen auswechseln oder mal eine Wand zu streichen, weil ich ja selber will, dass die Wohnung bewohnbar ist. Würde mir nie in den Sinn kommen den Kindern zu erlauben irgendwas kaputt zu machen nur weil die Wohnung 30 Jährig ist. Auch da kann man lernen acht zu geben und sorgsam mit umzugehen. Ich will nicht, dass die Kinder das Gefühl haben, ach es ist alt und gehört mir nicht, also muss ich nicht drauf acht geben. Ich finde das ist ne falsche Einstellung.

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
-Königin-
Dabei seit: 27.06.2009
Beiträge: 968
@angelface
lies mal hier, Seite 12

http://www.mieterverband.ch/fileadmin/alle/M_W/M_W_3_10.pdf

dort steht, wie gesehen so gemietet!