Es geht dabei um folgendes "Problem": Wenn man sich bei der ALV anmeldet und Anspruch auf Taggeld hat, wird eine sog. Rahmenfrist für den Leistungsbezug eröffnet. Die geht vom 1. Tag der Anmeldung an zwei Jahre. Sind die 2 Jahre rum, endet auch der Anspruch, egal ob wenig, viel oder schon alle Taggelder bezogen wurden. Das heisst aber nicht immer auch, dass es dann nichts mehr gibt. Wenn man nach den 2 Jahren nämlich immer noch arbeitslos ist, muss man dies melden und beantragen, dass eine neue Rahmenfrist eröffnet werde. Dies gleich auf das Datum hin, wo die alte andet. Es wird dann das ganze Anmeldeverfahren nochmals aufgerollt, d.h. es wird geschaut, ob genügend Beitragszeit in den zwei Jahren davor (d.h. vor Eröffnung der neuen Rahmenfrist) zusammenkommt (das wäre bei euch mit 10 und 9 Monaten Arbeit der Fall) und es wird der versicherte Verdienst neu berechnet; der würde sich jetzt also nach den Löhnen aus diesen Zwischenverdiensttätigkeiten richten. Das ist ja dann eben der Vorteil von Zwischenverdienst, dass man damit wieder Beitragszeit "erwirtschaftet" und dann eben eine neue Rahmenfrist eröffnen lassen kann, wenn die 1. abläuft. So dass es eben nicht besser ist, lieber nichts zu machen...
Also, ich denke, bei euch müsste eine neue Rahmenfrist eröffnet werden.