Arbeitslos und krankgeschrieben - wie funktioniert das?

GabrielaA
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Ein Mann, ca. Mitte vierzig, kündigte seinen Job. Schon lange fühlte er sich dort nicht mehr wohl. Er hatte aber noch keine neue Stelle, als er dort aufhörte. Obwohl er mehrere Stellenangebote erhielt, lehnte er sie ab, mit der Begründung, er arbeitete vorher im Kader-Team, ohne Zusatz-Ausbildung. Er wolle wieder eine Kaderstelle, die er nicht erhielt, da er zu wenig qualifiziert ist.

Etwa 6 Monate später erzählte er, er könne sich keine neue Arbeit suchen, er sei auf längere Zeit (psychisch) krank geschrieben.
Wie ist das? Wer zahlt da? IV? Arbeitslosenversicherung? Niemand?

Die Tochter meiner Kollegin fand nach der Lehre (Hofa) keine Stelle, zu jung, zu unerfahren, keine Praxis. Sie meldete sich gleich beim Arbeitsamt an, wo sie recht strenge Auflagen erhielt. Sofort machte sie, auf Raten des Arbeitsamtes, Weiterbildungen und fand nach knapp 6 Monaten endlich eine Festanstellung.

Deshalb frage ich mich, wie das ist, wenn jemand krank geschrieben ist, kann er sich ja nicht bewerben, wer denn dafür aufkommt.
RenaW
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Ich denke mal, wenn es zumutbare Stellen gewesen sind, die abgelehnt worden sind, gab es Sanktionen vom RAV (kürzung vom Arbeitslosengeld).
Die psychische Krankheit muss sicher sorgfältig abgeklärt (ärztliches Gutachten?) sein, damit weiter Arbeitslosengeld ausbezahlt wird oder IV beantragt werden kann. Die IV bezahlt auch nicht mehr "einfach so", die schauen auch, das im Rahmen der Möglichkeiten eine Arbeit gefunden werden kann. Kann sein, das schlussendlich die Sozialhilfe bleibt wo bezahlt, die haben aber auch ihre Bestimmungen.
Das tönt jetzt sehr böse, aber offenbar werden psychische Krankheiten und Schleudertrauma gerne dazu benutzt staatliche Unterstützung in irgendwelcher Form zu bekommen. Beides ist schwerer nachweisbar als eine körberliche Krankheit.
GabrielaA
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Ja, das stimmt. Ich hatte mal vor ein paar Jahren nach einen Auto-Auffahr-Unfall ein Schleudertrauma. Obwohl ich keinen Tag krank geschrieben war, musste der Arzt sogar messen, wie fest ich den Kopf noch abdrehen kann, damit es als Schleudertrauma durchgeht. Die gemeldeten Schleudertraumas hätten in den letzten Jahren massiv zugenommen.

abgesehen davon: Wenn jemand über Schmerzen, sei es Kopf- oder Rücken klagt, ist dem ja nicht nachzuweisen, ob er wirkich Schmerzen hat oder nicht.
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
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Hier wird es gut erklärt: http://www.beobachter.ch/arbeit-bildung/arbeitslosigkeit/artikel/arbeitslos_gibt-es-taggelder-trotz-krankheit/
Die IV zahlt nur, wenn eine Rente gesprochen wurde. Zur Zeit muss man fast den Kopf unter dem Arm tragen, damit man nur 1/4 Rente kriegt....
Schleudertraumata stellen seit einiger Zeit keinen Grund mehr für eine IV Rente dar.

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Antworte nicht, wenn Du wütend bist
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Autor unbekannt.
GabrielaA
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Danke, Universum. Ist noch krass, wenn jemand ernsthaft krank wird während der Arbeitslosigkeit.
Was ich mich auch grad frage: Die meisten sind ja über den AG Unfall (auch NBU) versichert. Erlöscht das Arbeitsverhältnis, wäre es ratsam, eine Unfallversicherung bei der KK abzuschliessen, oder? Stelle mir grad vor, jemand ist seit 4 Monaten arbeitslos und verunfallt. Es folgen lange OP's, Kuren, etc. Es dauert bis zu 1 Jahr, bis die Person wieder arbeitsfähig ist. Wäre da jetzt nicht noch die private Unfallversicherung, wäre sie ja nicht mal versichert. Oder täusche ich mich?

Ich bin eben nicht über den AG unfallversichert (NBU), daher kenn ich es nicht.
Lorel
Dabei seit: 28.08.2008
Beiträge: 65
Wenn man Arbeitslos ist und Anspruch auf ALV-Taggelder hat ist man bei der SUVA unfallversichert. Wenn man sonst nicht arbeitet, sollte man Unfall bei der KK einschliessen um zumindest die Heilungskosten versuchert zu haben.
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
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@Gabriela, ab 8 Stunden in der Woche muss dich der Arbeitgeber zwingend gegen Berufs-und Nichtberufsunfall versichern. Arbeitest du weniger, UNBEDINGT den Unfall bei der KK einschliessen!! Im Schadenfall springt die KK zwar auch Rückwirkend ein, also im Regen wird dann niemand stehen gelassen.

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Autor unbekannt.
GabrielaA
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Beiträge: 5446
Ich selber bin schon bei der KK versichert, da ich knapp nicht auf diese Stunden komme. Mein Mann hat noch eine Zusatzversicherung. Wenn er also unfallbedingt ins Spital muss, kann er auch in eine Privatklinik oder in ein Halbprivat Zimmer. Zudem hat er eine Krankentaggeldversicherung.

Vor knapp 10 Jahren wollten wir die eigentlich kündigen, da er nie was hatte, ich kein Einkommen hatte, und es einfach auch etwas kostete. Irgendwie verpassten wir es. Kurze Zeit später hatten er einen Arbeitsunfall und war längere Zeit krank geschrieben. Der AG zahlte nur 75 oder 80% vom Einkommen aus. Da waren wir sehr froh, dass es noch die Taggeldversicherung gab. Diese zahlte war erst rückwirkend, als er bereits wieder erwerbsfähig war. Er selber wollte schon viel früher wieder arbeiten gehen, aber die SUVA verbot es.

So erging es auch einem Kollegen von uns. Auch er verunfallte bei der Arbeit und musste sich einer komplizierten OP unterziehen. Er wurde recht lange krank geschrieben und durfte nicht arbeiten, obwohl er sich wieder gut fühlte.