Auszahlung im Scheidungsfall (bei gemeinsamem Eigenheim)

Platibus
Dabei seit: 08.10.2005
Beiträge: 239
Pensionskassen vergessen nichts! Da kannst du Jahre später noch nachfragen, die liefern dir postwendend eine Kopie der damaligen Auszahlung. Sie müssen ja beweisen können, dass dein Geld nicht bei ihnen ist.

Dass das PK-Geld in ein Haus investiert wurde, welches auf ihren Partner eingetragen ist, wundert mich etwas. Als ich das damals machte, musste ich sogar mit einem Auszug aus dem Grundbuch antraben, sonst wäre mein Geld nicht rausgerückt worden. Aber das ist auch schon ein paar Jahre her.

Und was den Unterhalt für die Kinder anbelangt: Der Vater zahlt bis das Kind entweder 18 Jahre alt ist oder eine Erstausbildung abgeschlossen hat, in letzterem Fall aber auch höchstens bis 25 Jahre. Ausser man hat im Unterhaltsvertrag (welcher hoffentlich korrekt abgeschlossen wurde) etwas anderes abgemacht.
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
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Danke, Platibus für die Erläuterung.
Gamma2
Dabei seit: 29.05.2012
Beiträge: 128
Wegen der Wertsteigerung gemäss Schätzung: Ich frage mich nur, wie das denn konkret aussehen soll: Schätzungen sind keine exakte Wissenschaft, es gibt viele Softfaktoren, die hineinspielen und je nach der schätzenden Person wird das Ergebnis anders ausfallen. Die Differnez zwischen den Schätzungen kann ganz beträchtlich sein.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
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Entweder man einigt sich gemeinsam auf einen Schätzer oder vereinbart, dass jede Partei einen beauftragt und dann der Mittelwert genommen wird.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Platibus
Dabei seit: 08.10.2005
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Wenn du möchtest, dass das Haus mehr Wert ist als früher, lässt du es von der Bank schätzen. Möchtest du den Wert verringern, nimm einen, der mit Immobilien handelt. Beide Schätzungen sind teuer und sehr von der Tagesform des jeweiligen Schätzers abhängig.
Möchtest du keine Umtriebe, nimm den Kaufpreis von dazumal. Oder ihr kennt jemanden, der Häuser schätzt, zahlt ihm einen guten Znacht und sagt ihm, was das Haus ungefähr Wert sein soll.

Häuser schätzen ist wie Zahlenlotto: Die grossen Gewinne kriegen immer die anderen 😉
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
@Platibus: wusste gar nicht, dass das nicht sehr zuverlässig ist, der Wert des Hauses, der geschätzt wurde. Was ist eigentlich mit dem Wert, der in der Steuererklärung angegeben werden muss? Ist der nicht auch verbindlich?

Ich habe selber noch nie das Haus schätzen lassen (müssen), hatten aber grad heute eine Gespräch über ein Haus, welches innerhalb der Familie geschätzt wurde und eben, nicht zu alle den Wert akzeptieren.

Dachte, die müssten alle quasi nach denselben Richtlinien arbeiten.
Platibus
Dabei seit: 08.10.2005
Beiträge: 239
Nein, leider ist das mit dem schätzen eine sehr mühsame Sache. Oft scheitern Schätzungen daran, dass man sich nicht auf einen Sachverständigen einigen kann. Je ja Wetterlage und Mondstand kann das erhebliche Differenzen ergeben.

Ich finde nach wie vor, es ist besser eine Münze zu werfen als ein Haus schätzen zu lassen. Spart Ärger und viel Geld! Hatte jetzt gerade einen Fall eines (winzigen) Ferienhäuschens, dessen Schätzung ein Drittel des Steuerwertes ausgemacht hätte icon_evil.gif
KlaraM
Dabei seit: 01.03.2013
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Das Wort Schätzung beinhaltet ja bereits die Ungenauigkeit. Es geht ja darum, den Preis zu schätzen, den das Haus zu diesem Zeitpunkt erzielen würde. Das ist nun mal schwierig zu schätzen, weil der Faktor Käufer fehlt. Ausserdem erzielt man für das gleiche Haus einen höheren Preis, wenn man Geduld hat und gewillt ist, auch 2 oder 3 Jahre auf einen willigen Käufer zu warten, als wenn man sofort verkaufen will. Ja, welches ist denn nun der geschätzte Verkaufswert?
Wie Fisi sagt: zwei Schätzer und den Mittelwert nehmen, das kommt der Sache am nächsten oder so ist wenigstens jeder am Entscheid beteiligt. Oder das Haus verkaufen, dann weiss man, wieviel es erzielt.
Nicht vergessen darf man, dass eine Schätzung für beide Seiten Risiken birgt. Kann ja auch sein, dass derjenige, der das Haus behält, es ein paar Jahre später verkaufen muss/will und es dann weniger erzielt als bei der Scheidung geschätzt. Das muss nicht mal an der Schätzung liegen, sondern auch am Markt. Der unterliegt Schwankungen.
dido
Dabei seit: 08.03.2002
Beiträge: 462
@Platibus: ich sähe es eher umgekehrt - die Bank wird tiefer schätzen und der Immobilienvermittler höher icon_smile.gif

Meistens geben Banken ihre internen Schätzungen nicht heraus. Somit wird man sinnvollerweise einen Schätzer aus der Region beauftragen, möglichst viele Unterlagen (Pläne, Gebäudeversicherung, getätigte Investitionen) bereits mitliefern und einen Kostenrahmen im voraus vereinbaren. Es muss ja keine ausgefeilte Schätzung mit 3 Seiten Beschreibung sein, sondern eine Berechnung. Wenn das Haus < 15 Jahre ist, kann man es in den meisten Regionen genausogut bei den seinerzeitigen Anlagekosten belassen, wenn beide einverstanden sind.
Platibus
Dabei seit: 08.10.2005
Beiträge: 239
Nach meinen Erfahrungen ist es aber wirklich so: Die Bank ist an teuren Häusern interessiert, für welche man hohe Hypotheken aufnehmen muss. Und die Immobilienmakler machen es umgekehrt: Wenn sie dir das Haus abkaufen wollen, schicken sie dir einen eigenen Schätzer ins Haus, der sehr tiefe Zahlen errechnet, damit der Makler das Gebäude schön günstig erwerben kann. Wenn er es dann wieder weiter verkauft, dann natürlich immer nach Bankschätzung. Von der Differenz lebt dann der Makler und das, wie es aussieht, wirklich nicht schlecht.

Und der Steuerwert ist auch nicht über jeden Verdacht erhaben, er ist erfahrungsgemäss zu tief angesetzt. Muss aber von Fall zu Fall abgeklärt werden.