Platibus
Dabei seit: 08.10.2005
Beiträge: 239
Pensionskassen vergessen nichts! Da kannst du Jahre später noch nachfragen, die liefern dir postwendend eine Kopie der damaligen Auszahlung. Sie müssen ja beweisen können, dass dein Geld nicht bei ihnen ist.
Dass das PK-Geld in ein Haus investiert wurde, welches auf ihren Partner eingetragen ist, wundert mich etwas. Als ich das damals machte, musste ich sogar mit einem Auszug aus dem Grundbuch antraben, sonst wäre mein Geld nicht rausgerückt worden. Aber das ist auch schon ein paar Jahre her.
Und was den Unterhalt für die Kinder anbelangt: Der Vater zahlt bis das Kind entweder 18 Jahre alt ist oder eine Erstausbildung abgeschlossen hat, in letzterem Fall aber auch höchstens bis 25 Jahre. Ausser man hat im Unterhaltsvertrag (welcher hoffentlich korrekt abgeschlossen wurde) etwas anderes abgemacht.
Dass das PK-Geld in ein Haus investiert wurde, welches auf ihren Partner eingetragen ist, wundert mich etwas. Als ich das damals machte, musste ich sogar mit einem Auszug aus dem Grundbuch antraben, sonst wäre mein Geld nicht rausgerückt worden. Aber das ist auch schon ein paar Jahre her.
Und was den Unterhalt für die Kinder anbelangt: Der Vater zahlt bis das Kind entweder 18 Jahre alt ist oder eine Erstausbildung abgeschlossen hat, in letzterem Fall aber auch höchstens bis 25 Jahre. Ausser man hat im Unterhaltsvertrag (welcher hoffentlich korrekt abgeschlossen wurde) etwas anderes abgemacht.