Auszahlung im Scheidungsfall (bei gemeinsamem Eigenheim)

Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Also bei uns im Kanton Zug ist es schon so, wenn du etwas billig schätzen willst geh zu Bank. Wenn du einen höheren Betrag willst geh zur Immobilienfirma.

Aber das kann ich nur mitreden, wenn man nicht verkaufen will.

Und der Steuerwert ist viel zu klein.

z.B. ist er bei uns 75% vom Kaufpreis. Und das über Jahre.

Meine Wohnung hat vor 6 Jahren run 700'000.-- gekostet. Versteuern tue ich rund 525'000.--
Gerade ging die Nachbarswohnung für über 1 Mio über den Tisch. Also ist der Steuerwert schon fast auf 50% des effektiven Wertes.

Aber es ist natürlich nicht in allen Kantonen so extrem.



GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Wie wird das eigentlich angerechnet, wenn immer etwas am/im Haus gemacht wurde? Ich meine, jemand der quasi 20 Jahre lang kaum etwas ins Haus gesteckt hat, kann es wohl nicht gleich teuer verkaufen, wie der Nachbar mit dem selben Haus, der immer mal wieder etwas erneuert oder investiert hat.

Wie sieht es eigentlich bei einer Trennung mit Eigenleistung aus? Wir z.B, haben einiges am Haus gemacht. Das meiste davon hat mein Mann selber gemacht bzw. mit den Handwerkern mitgearbeitet. Wird das auch aufgerechnet?

Meines Wissens nach kann bei den Steuern die eigene Arbeit auch angegeben werden, so sollte es wohl auch als Investition bei einem Verkauf oder Schätzung angesehen werden, oder?
dido
Dabei seit: 08.03.2002
Beiträge: 462
Es sind halt zwei verschiedene paar Schuhe: Quest spricht vom Marktwert (was könnte man heute lösen bei einem Verkauf). Das hat nicht viel mit den effektiven Investitionen zu tun. GabrielaA, bei deinem Beispiel wird der Marktwert dann tiefer ausfallen beim schlecht unterhaltenen Objekt. Es spielt dann auch keine Rolle, ob diese Investitionen als Eigenleistungen getätigt wurden oder ob der Handwerker vorbeikam. Wenn Ihr viele Eigenleistungen gemacht habt, habt Ihr entsprechend weniger Schulden (oder mehr im Portemonnaie). Der Gegenwert in der Liegenschaft ist derselbe. Bei einer Trennung geht es ja dann um die Verteilung der Differenz (Verkehrswert ./. Hypothek = was bleibt Euch netto). Das könnte man dann ja je nach eingebrachten Mitteln/Arbeit unter den Partnern verteilen.
Weisch was i meine?
second2
Dabei seit: 01.06.2012
Beiträge: 815
Das ist eine interessante Diskussion.

Ich bin überrascht, wie in manchen Kantonen offenbar der Steuerwert dem Marktwert nahe steht!

In unserem Kanton sind die Steuerwerte seeeeehr viel tiefer als der reelle Marktwert.

Ich habe gerade nachgeguckt.

Unser Haus hat einen Steuerwert von 240'000.-; der Marktwert ist jedoch locker über 800'000.-.

Bei der Ferienwohnung ist der Unterschied noch krasser: 50'000.- Steuerwert gegenüber 290'000.- Marktwert ...

Was Schätzungen betrifft, würde ich auch dem Vorschlag zustimmen, dass jede Partei einen Schätzer auswählt, und dann der mittlere Wert genommen wird.

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Sepp13
Dabei seit: 11.08.2016
Beiträge: 3
Wenn ich 100% der Anzahlung nachweislich selbst getätigt habe. Wie sieht dann die Situation aus?

Wohnung einschätzen und dann erhält die andere Partei 50% von der Wertsteigerung?

Was ist wenn die Wohnung überschuldet ist? -Eine Partei die Wohnung jedoch behalten will?
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Wenn sie im Grundbuch auch mit eingetragen ist mit 50% dann erhält sie auch die Hälfte, auch wenn du 100% vom EK erbracht hast. (Ist bei meinem Schwiegervater auch so, obwohl seine Frau keinen rappen in das Haus investiert hat, aber sie steht drin und darum kriegt sie dann auch die Hälfte, wenn es verkauft wird.)

Beim anderen weiss ich es nicht. Bei der Bank wird man doch meistens als Risiko eingestuft, wenn man sich trennt und die Zinsen nicht mehr aufbringen kann, oder?

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
Sepp13
Dabei seit: 11.08.2016
Beiträge: 3
Hallo Goodie, danke für Deine Antwort
Ist das generell so, oder kantonal verschieden?

Ich habe zwischenzeitlich bei meinem Banker angerufen, welcher dazu meinte, dass die ganze Anzahlung via Erbvorbezug und Lebensversicherungen geleistet habe und mir deshalb keine Sorgen machen müsse.

Die Situation ist folgendermassen. Es herrscht ein totaler Scheidungskrieg. Sie ist nach mindestens einem halben Jahr Tächtel-Mächtel in der Familienwohnung (während ich bei der Arbeit war) mit ihrem neuen aus der Familienwohnung ausgezogen, direkt zum neuen.

Als es um die Obhut ging hat sie ihren Job gekündet.

Ihr Lebenspartner hat ein Einkommen von 140'000 Fr. Jährlich. Ich wurde zu einem Unterhalt verdonnert, dass ich nicht mehr davon leben kann, sprich mir bleiben noch zwischen 300 - 600Fr. im Monat für mich (Essen, Kleider etwas mit meinem Kind unternehmen usw.) und habe deshalb Sozialhilfe beantragt.

Während der Ehe machten wir einen Pfandvertrag für 85'000Fr., welchen wir auf die Wohnung belasteten (somit kam die Überschuldung der Wohnung).

Bei der Bank sind 390'000 Hyposchulden, 50'000 bei der PK, 50'000 Eigenkapital und die 85'000 welche wir zusätzlich belastet haben. Den Effektiven Wert der Wohnung kenne ich nicht vermute jedoch zwichen 450'000 und 500'000.

Wie kann es denn weitergehen?
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
Sepp, mach dich schon mal drauf gefasst, dass diese Wohnung unter den Hammer kommen wird...

Versprich nichts, wenn Du glücklich bist.
Antworte nicht, wenn Du wütend bist
und triff keine Entscheidungen wenn Du traurig bist.

Autor unbekannt.
ibex
Dabei seit: 11.07.2012
Beiträge: 546
Die Sache ist wie so oft in der Juristerei etwas verworren.
Grundsätzlich gilt aber vorwiegend die Rechtslehre, dass die Wertsteigerung von Immobilien proportional der Gütermasse zugewiesen wird aus der sie finanziert wurde. Ergo, wurde das EK zu 100% aus dem Eigengut des einen Partners finanziert, fällt auch die Wertsteigerung zu 100% in diese Gütermasse.
Der Knackpunkt liegt darin, dass Eigengut auch zu belegen ist, ansonsten wird Errungenschaft angenommen.

Der Teil aus dem Erbvorbezug ist wohl klar Eigengut, bei der Versicherung stellt sich die Frage, wann und mit welchem Geld die Prämien oder die Einmaleinlage dazu geleistet wurden.

@Sepp mir ist nicht ganz klar für was und von wem die 85'000 Pfandschuld kommen. Im Normalfall ist die Hypothek mit einem Schuldbrief inkl. Grundbucheintrag geschützt. Die 20% EK dienen dazu dass sich die Bank im Verwertungsfall schadlos halten kann, falls die Immobilie unter Einstandswert verkauft werden muss. Wurde hier die Hypothek erhöht oder wurde ein Pfandvertrag ohne Grundbucheintrag gemacht mit dem Risiko des Pfandnehmers nur im 2. Rang zu stehen und trotz Pfand nichts zu bekommen obendrein mit dem Makel dass Immobilien-Verträge sowieso nur mit Grundbucheintrag rechtskräftig sind? Ich habe da das Gefühl, dass hier etwas nicht stimmen kann oder ein etwas dubioses Geschäft gemacht wurde.

[Dieser Beitrag wurde 3mal bearbeitet, zuletzt am 13.08.2016 um 00:59.]
Sepp13
Dabei seit: 11.08.2016
Beiträge: 3
Nein, alles lief regulär. Wir sind betrogen worden und meine Eltern haben unter der Vorraussetzung dies im Grundbuch einzutragen uns das Geld geliehen.
Somit kam es zur Überschuldung der Wohnung.
Somit hat mein Expartner lediglich Anspruch auf 50% welche aus der Pensionskasse vorbezogen wurden? -nach der Rückzahlung an die Eltern also eigentlich auf gar nichts, da nur ein defizit vohanden ist?

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 13.08.2016 um 01:18.]