Gast_siebenhundert
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 13.08.2013
Beiträge: 17
hallo
ich habe eine Frage - nur interessenhalber (nein, wir sind nicht in Scheidung):
Weiss jemand, wie es rechtlich aussieht mit der Auszahlung des eines Ehepartners (des investierten Eigenkapitals) an den anderen Ehepartner:
Im Scheidungsfall - und wenn einer der beiden Partner die Immobilie weiterhin bewohnen/besitzen möchte - wird ja eine Auszahlung des künftigen Alleinbesitzers an seine(N) Expartner(In) fällig. Dh., an wen die Immobilie künftig überschrieben wird, zahlt den anderen Partner das Geld, das er/sie damals in das gemeinsame Eigenheim investiert hat. Soweit so gut.
Nur: es ist ja so, dass Immobilien im Lauf der Zeit an Wert verlieren oder gewinnen. Wie ist das dann? Muss der "potenziell mögliche Gewinn/Wertsteigerung" der Immobilie (die durch eine Schätzung ermittelt werden kann) auch bei der Auszahlung berücksichtigt werden? Dh., hat der Partner, der sich auszahlen lässt, Anrecht auf die Hälfte des zu diesem Zeitpunktes potenziell möglichen Gewinns?
Ich hoffe, ich habe mich klar ausgedrückt. Vielleicht kann ja jemand aus eigener Erfahrung berichten oder kennt sich aus mit Rechtsfragen.
Danke!
ich habe eine Frage - nur interessenhalber (nein, wir sind nicht in Scheidung):
Weiss jemand, wie es rechtlich aussieht mit der Auszahlung des eines Ehepartners (des investierten Eigenkapitals) an den anderen Ehepartner:
Im Scheidungsfall - und wenn einer der beiden Partner die Immobilie weiterhin bewohnen/besitzen möchte - wird ja eine Auszahlung des künftigen Alleinbesitzers an seine(N) Expartner(In) fällig. Dh., an wen die Immobilie künftig überschrieben wird, zahlt den anderen Partner das Geld, das er/sie damals in das gemeinsame Eigenheim investiert hat. Soweit so gut.
Nur: es ist ja so, dass Immobilien im Lauf der Zeit an Wert verlieren oder gewinnen. Wie ist das dann? Muss der "potenziell mögliche Gewinn/Wertsteigerung" der Immobilie (die durch eine Schätzung ermittelt werden kann) auch bei der Auszahlung berücksichtigt werden? Dh., hat der Partner, der sich auszahlen lässt, Anrecht auf die Hälfte des zu diesem Zeitpunktes potenziell möglichen Gewinns?
Ich hoffe, ich habe mich klar ausgedrückt. Vielleicht kann ja jemand aus eigener Erfahrung berichten oder kennt sich aus mit Rechtsfragen.
Danke!