Auszahlung im Scheidungsfall (bei gemeinsamem Eigenheim)

Gast_siebenhundert
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 13.08.2013
Beiträge: 17
hallo
ich habe eine Frage - nur interessenhalber (nein, wir sind nicht in Scheidung):

Weiss jemand, wie es rechtlich aussieht mit der Auszahlung des eines Ehepartners (des investierten Eigenkapitals) an den anderen Ehepartner:

Im Scheidungsfall - und wenn einer der beiden Partner die Immobilie weiterhin bewohnen/besitzen möchte - wird ja eine Auszahlung des künftigen Alleinbesitzers an seine(N) Expartner(In) fällig. Dh., an wen die Immobilie künftig überschrieben wird, zahlt den anderen Partner das Geld, das er/sie damals in das gemeinsame Eigenheim investiert hat. Soweit so gut.
Nur: es ist ja so, dass Immobilien im Lauf der Zeit an Wert verlieren oder gewinnen. Wie ist das dann? Muss der "potenziell mögliche Gewinn/Wertsteigerung" der Immobilie (die durch eine Schätzung ermittelt werden kann) auch bei der Auszahlung berücksichtigt werden? Dh., hat der Partner, der sich auszahlen lässt, Anrecht auf die Hälfte des zu diesem Zeitpunktes potenziell möglichen Gewinns?

Ich hoffe, ich habe mich klar ausgedrückt. Vielleicht kann ja jemand aus eigener Erfahrung berichten oder kennt sich aus mit Rechtsfragen.

Danke!

fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Ganz einfach und kurz: JA

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Gast_siebenhundert
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 13.08.2013
Beiträge: 17
Vielen Dank! Alles (oder ziemlich alles) klaro!icon_wink.gif
Platibus
Dabei seit: 08.10.2005
Beiträge: 239
Da gebe ich fisi (wie immer...) recht. Du bekommst genau gleich viel Geld zurück, wie du in die Immobilie reingesteckt hast. Verändert sich deren Wert, erhälst du deinen prozentualen Anteil. Also: Hat das Haus mal 600'000 Fr. gekostet und du bezahltest 300'000.- davon aus deinem Eigengut, dann bekommst du für den Fall, dass das Haus nun eine Million Wert ist auch 500'000.- zugesprochen. Im umgekehrten Fall, wenn der Wert des Hauses sich verringert, schrumpft auch dein Anteil.

Ach ja, die Schätzung wird in der Regel hälftig bezahlt, egal wie viel dir von dem Haus gehört.
dido
Dabei seit: 08.03.2002
Beiträge: 462
Genau, rechtlich klar, aber in der Praxis manchmal schwierig zu finanzieren. Es gibt auch geschiedene Eheleute, die ihre Liegenschaft immer noch gemeinsam besitzen.
Gast_siebenhundert
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 13.08.2013
Beiträge: 17
@dido: ja, genau -auf diese Tatsache sind wir auch gekommen. Es kann beiderseits schwierig werden, die Auszahlung tatsächlich vorzunehmen...und wenn jemand der Partner mit den Kindern im Eigenheim vorerst wohnen bleiben möchte, macht es allenfalls Sinn, dass beide die Liegenschaft weiter gemeinsam besitzen und eine(r) dem anderen Miete bezahlt für seinen Anteil.
Platibus
Dabei seit: 08.10.2005
Beiträge: 239
Vor allem wenn ein Haus mit einem Vorbezug der Pensionskasse teilfinanziert wurde, macht es durchaus Sinn, von einer Auszahlung abzusehen. Wenn man sich trotz Scheidung noch vernünftig verständigen kann, ist die Variante mit der Vermietung in jedem Fall vorzuziehen.

Für den häufigen Fall, dass die Frau mit den Kindern im Haus wohnen bleibt und dem Mann Miete dafür bezahlt, darf man nicht vergessen, dass diese Miete dem Mann als Einkommen angerechnet wird. Ausserdem ist es sinnvoll, einen langfristigen Mietvertrag abzuschliessen und ganz genau festzulegen, wer was an Unterhalt zu übernehmen hat. So spart man sich viel Nerven!
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Wie verhält es sich, wenn das Paar Kinder hat, nicht verheiratet ist, das Haus mit ihrer PK finanziert wurde, aber auf den Mann eingetragen wurde?
Muss sie das irgendwie beweisen, dass sie das Geld damals aufgebracht hat? Und bis zu welchem Alter der Kinder zahlt der Vater Unterhalt?

Paxxie
Dabei seit: 04.01.2002
Beiträge: 594
@gabrielaA
ja natürlich muss sie die Unterlagen von ihrem finanziellen Beitrag unbedingt aufbewahren.
Lorel
Dabei seit: 28.08.2008
Beiträge: 65
Ich bin mir sicher, GabrielaA, Du kennst jemand bei dem das genau so ist. Aber eigentlich ist es vom Gesetz nicht so vorgesehen, dass man PK-Geld in ein Haus stecken kann, welches einem nicht gehört. Die PK muss genau prüfen und es erfolgt bei PK-Vorbezug für Wohneigentum auch ein Eintrag im Grundbuch.