emu
Dabei seit: 21.02.2007
Beiträge: 132
für kvg-pflichtige leistungen gibt es klare vorgaben, welches personal diese leistungen erbringen darf und welches nicht. der qualitätsaspekt ist ein thema, ebenso die patientensicherheit. erfahrungswerte hin oder her: ich bin ebenfalls der meinung, dass es wichtig ist, die funktionen entsprechend den zu erfüllenden aufgaben zu besetzen (und dafür braucht es auch kontrollmechanismen wie eine ausbildung mit abschluss).
aber @ jeannette: wenn du deine stärken in pflege und betreuung siehst, gibts meiner meinung nach 2 möglichkeiten: du suchst dir eine andere anstellung und arbeitest nur im betreuungsbereich oder aber du entscheidest dich, deine bisherigen lernleistungen und erfahrungen anerkennen zu lassen und steigst in ein validierungsverfahren zur fage oder in ein berufsbegleitendes verfahren zur dipl. pflegefachfrau hf ein.
alles gute!
aber @ jeannette: wenn du deine stärken in pflege und betreuung siehst, gibts meiner meinung nach 2 möglichkeiten: du suchst dir eine andere anstellung und arbeitest nur im betreuungsbereich oder aber du entscheidest dich, deine bisherigen lernleistungen und erfahrungen anerkennen zu lassen und steigst in ein validierungsverfahren zur fage oder in ein berufsbegleitendes verfahren zur dipl. pflegefachfrau hf ein.
alles gute!