Ehegattenunterhalt uneheliches Kind

kamill
ThemenerstellerIn
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Guten Tag

Kann mir jemand sagen, ob ich Ehegattenunterhalt (und Kindesunterhalt) an meine (noch) Frau bezahlen muss, wenn sie Frau mit einem anderen Mann ein uneheliches Kind gezeugt hat und nun ihre bezahlten Arbeit nicht mehr nachgehen kann, weil Sie das uneheliche Kind betreuen muss?

Es ist zum heulen...
*Fanta*
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wenn ihr noch miteinander verheiratet seid, dann bist du momentan rechtlich noch der Vater, auch wenn du es doch nicht bist

dann musst du einen Vaterschaftstest verlangen, damit du nicht noch Kindesunterhalt für ein fremdes Kind zahlen musst
kamill
ThemenerstellerIn
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"*Fanta*" schrieb:

wenn ihr noch miteinander verheiratet seid, dann bist du momentan rechtlich noch der Vater, auch wenn du es doch nicht bist

dann musst du einen Vaterschaftstest verlangen, damit du nicht noch Kindesunterhalt für ein fremdes Kind zahlen musst


Hallo Fanta

Vielen Dank für deine Antwort.
Weisst Du, ob ich auch für meine Frau Unterhalt bezahlen muss, nachdem die Scheidung vollzogen ist. Ich kann ja nichts dafür, dass sie ein Kind von einem fremdem Mann hat und wegen der Kinderbetreuung nicht mehr arbeiten gehen kann.

Danke und Gruss
fraulein
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Wenn deine Noch-Frau bereits mit dem neuen Mann zusammenlebt, hast du eine gute Ausgangslage, dass du keinen Frauenunterhalt mehr bezahlen musst. Lebt sie noch immer alleine, sieht es wieder anders aus.

Das ist aber etwas, was für euren ganz bestimmten Fall anzusehen ist und entweder bei einer Mediation oder dann eben mit eigenem Anwalt geklärt werden sollte.

Partner, 4 Kinder mit teilweise Schwiegerkindern, aktuell 2 Enkel :-)
Stricken, Lesen und immer wieder an meinem Lieblingsplatz sitzen und den Bäumen zuhören.
kamill
ThemenerstellerIn
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Vielen Dank für eure Hinweise.

"fraulein" schrieb:

Wenn deine Noch-Frau bereits mit dem neuen Mann zusammenlebt, hast du eine gute Ausgangslage, dass du keinen Frauenunterhalt mehr bezahlen musst. Lebt sie noch immer alleine, sieht es wieder anders aus.

Das ist aber etwas, was für euren ganz bestimmten Fall anzusehen ist und entweder bei einer Mediation oder dann eben mit eigenem Anwalt geklärt werden sollte.


Hm, nein, sie lebt "leider" nicht mit dem neuen Mann zusammen, da nicht klar ist, wer der Vater ist (es ist nur 100% klar, dass ich es nicht bin).

Ich sehe jedoch nicht ein, dass ich für meine Frau nachehelichen Unterhalt bezahlen soll, zumal es ihre Entscheidung war, mit jemandem anderen ein Kind zu kriegen und nun daher nicht mehr arbeiten zu können.
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Habt ihr beiden denn auch Kinder zusammen?

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
fraulein
Dabei seit: 26.10.2003
Beiträge: 1583
Ich will, ich will *stämpfel*.

Es gibt eine Gesetzeslage und es gibt deine spezielle Situation.
Nimm einen Anwalt, wenn du eine wirklich kompetente Antwort willst.

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kamill
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"goodie" schrieb:

Habt ihr beiden denn auch Kinder zusammen?


Nein, wir haben zusammen keine Kinder.
kamill
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Beiträge: 5
"fraulein" schrieb:

Ich will, ich will *stämpfel*.

Es gibt eine Gesetzeslage und es gibt deine spezielle Situation.
Nimm einen Anwalt, wenn du eine wirklich kompetente Antwort willst.


??

Ich suche hier nicht nach einer Rechtsberatung aber nach einem Erfahrungsaustausch mit Pesonen die allenfalls in einer ähnlichen Situation sind/waren.
Blue64
Dabei seit: 20.08.2003
Beiträge: 1456
1. Hat Fraulein es bereits treffend geschrieben: Erfahrung hin oder her - gerade bei Alimenten ist jede Situation für sich zu klären!

2. Offiziell und vor dem Gesetz bist du Vater des Kindes, weil es in der Ehe geboren wurde! Sollte der Richter erkennen, dass es deiner Frau momentan nicht zumutbar ist zu arbeiten, wirst du zahlen müssen!

ABER: du wirst, um das nicht zu müssen, zuerst mal offiziell die Vaterschaft anfechten müssen! Und ich denke, DAS sollte mal der erste Punkt sein, um den du dich kümmern solltest! Hat dasGericht mal offiziell festgestellt, dass DU nicht der Vater bist, nimmst du dir einen guten Anwalt und schaust, wie unbeschadet du aus der Ehe raus kannst!

So - ist für dich nun alles klar?

Und akzeptier, dass keine Scheidungserfahrung mit einer anderen vergleichbar ist!

Ich denke, also bin ich hier falsch !