Erben als 'Kind'

N.
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 23.09.2002
Beiträge: 140
Wir haben einen aktuellen Fall in unserer Familie. Der Vater (90) ist gestorben. Er hinterlässt eine Ehefrau und 2 Kinder.
Es gibt Geld und Land mit Haus zu erben.
Ich habe immer gemeint in diesem Fall sei es nun 1/2 Ehefrau, je 1/4 die Kinder. Nun hat jemand erzählt, wenn alle einverstanden seien könne man das auch so wie man gerade Lust hat (bzw. sich einig geworden ist) verteilen.
Nun meine Frage: Kontrolliert irgendeine Behörde oder ein Amt, ob das Erbe korrekt verteilt wurde?
Oder 'kontrollieren' das die Erben untereinander?
hanni6
Dabei seit: 25.03.2004
Beiträge: 669
Vielleicht hilft dir dieser Beitrag weiter (speziell der Teil „Wann schalten sich die Behörden ein“).

https://www.beobachter.ch/finanzen/erben/nachlass-beim-erben-lernt-man-die-leute-kennen
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Den Behörden ist das so ziemlich schnugge, ausser....
1. Das Steueramt, das weissen will was ggf. zu versteuern ist.
2. Falls einer der Betroffenen Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe bekommt oder bekam.

Ansonsten ist es eine reine zivilrechtliche Angelegenheit bei der die Gesetze nur zum Zuge kommen, wenn jemand klagt.

Wir haben beim Tod unseres Vaters auch alles unserer Mutter belassen, bis auf einige persönliche Gegenstände die er schon zu Lebzeiten uns zugeteilt hat.

Zwischen den Ehepartnern wird zudem zuerst eine Gütertrennung durchgeführt um das Erbe überhaupt zu beziffern. Bei Gütergemeinschaft ohne grosses Eigengut bekommt die Mutter so schon 50% und erbt dann noch ihren Erbteil von 50% von dem 50% des Vaters, so hat sie schlussendlich 75% vom Ganzen.

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 14.11.2018 um 08:26.]

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
yucca
Dabei seit: 08.02.2007
Beiträge: 3069
Bei uns war es damals so, dass meiner Mutter 3/4 und uns Kinder 1/4 zustand. Meine Mutter musste einige Jahre später ins Alterheim, da die Pflegekosten höher waren als ihr Einkommen, wurde wir damit konfrontiert das Haus zuvekaufen. Es bot sich aber an das Haus zu vermieten, so dass das Geld reichte.

Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.
Nuvole
Dabei seit: 02.06.2007
Beiträge: 1743
Ergänzung zu Pluto

Es kommt darauf an, ob die beiden einen Ehevertrag hatten: im "Normalfall" ist es so, wie Pluto sagt. Wenn die beiden aber Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbart hatten, ist es anders.

Wenn ich es recht im Kopf habe, geht bei Gütergemeinschaft eigentlich alles an den überlebenden Partner. Gütergemeinschaft ist sinnvoll, wenn man eine Liegenschaft besitzt.
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Es ist so wie Pluto schreibt, als meine Mama gestorben ist, hat mein Vater quasi alles geerbt, das war für uns normal, als dann mein Papa gestorben ist, waren nur noch wir 3 Kinder und mein Bruder hat alles mit der Steuerbehörde geregelt, weil die wollen ja wissen was vorhanden ist wegen der Steuer und Erbsteuer und uns hat er eine Auflistung der Geldmittel gegeben und es dann aufgeteilt. Das ging ziemlich unkonventionell.

Allerdings weis ich von anderen Familien die nur über den Anwalt miteinander Kommuniziert haben und dann ging alles darüber, sie sind sich immer noch nicht einig und der Anwalt verschlingt Unsummen. Nicht sehr ratsam.

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
"Nuvole" schrieb:

Ergänzung zu Pluto

Es kommt darauf an, ob die beiden einen Ehevertrag hatten: im "Normalfall" ist es so, wie Pluto sagt. Wenn die beiden aber Gütergemeinschaft oder Gütertrennung vereinbart hatten, ist es anders.

Wenn ich es recht im Kopf habe, geht bei Gütergemeinschaft eigentlich alles an den überlebenden Partner. Gütergemeinschaft ist sinnvoll, wenn man eine Liegenschaft besitzt.


Nicht ganz...
Im Todesfall wird immer eine güterrechtliche Auseinandersetzung gemacht, bei dem alles aufgeteilt wird. Bei Errungenschaftsbeteiligung "gehört" schon während der Ehe jedem Ehepartner seine Errungenschaft selber und erst bei der Auseinandersetzung wird von beiden Teilen hälftig geteilt. Bei Gütergemeinschaft ist die Errungenschaft dagegen schon während der Ehe in einem Topf. Für das Ergebnis der güterrechtliche Auseinandersetzung hat das daher mathematisch keinen Einfluss. Der Unterschied liegt mehr im rechtlichen Besitzverhältnis während der Ehe.

Je nach dem woher das Vermögen kommt (Errungenschaft oder Eigengut) kann man jedoch per Ehevertrag oder Testament den Ehepartner im Todesfall bevorzugen, dies unabhängig vom Güterstand

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)