Feiertag vor/nacharbeiten oder Lohnabzug ist das möglich ?

MaddieK
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 15.10.2012
Beiträge: 4
Also ich hoffe ich kann mich gut genug erklähren so das mir jemand helfen kann icon_redface.gif

Ich arbeite seit April teilzeit ( 70% ) das heisst Di-Fr jeden nachmittag und Samstags ganzer Tag. Lief auch alles gut bis jetzt. Nur kommt heute meine Cheffin und meinte, weil hier Donnerstag Feiertag ist " müsse" ich morgen den ganzen Tag arbeiten um den Feiertag auszugleichen sonst würde sie mir den nicht gearbeiteten nachmittag von meinem Lohn abziehen .
Ist das möglich ??? :/
Smile79
Dabei seit: 07.04.2009
Beiträge: 2397
Hallo maddieK


Wow, da hat jemand Führungsqualitäten (meine ironische Meinung dazu)

Meine Gegenfrage wäre, ob ein 100% - Angestellter aus dem selben Grund am Wochenende nacharbeiten muss - und direkt, ob SIE auch den Feiertag nacharbeitet.

Sind die Wochentage an denen du Arbeitest fix im Vertrag geregelt?

p.s. es gibt auch Menschen, die zwei Jobs haben - wenn ich z.b. fix
für zwei Tage hier was tue - Nebenbei Kurse gebe - und ev. 1x Wöchentlich putzen gehe - kann man von mir diese Flexibilität nicht erwarten.

Doch trotzdem würde ich rechtlich das ganze abklären - ich arbeite Teilzeit im Stundenlohn, zusätzlich wird mir eine Entschädigung bezahlt für Feiertag und Ferien.... und ein Zuschlag für "Nachtarbeit" - ab 24.00 Uhr. Mir war von Vornherein bewusst, dass Feiertage bei mir - Arbeitstage sind.

Ich würde mich wehren und verlangen, dass der Arbeitgeber mir die rechtliche Grundlage dafür aufzeigt - ich habe als Arbeitnehmer das Recht vorab informiert zu sein - wie ich jetzt eingestellt bin... oder nicht?
(natürlich mit all dem nötigen fingerspitzengefühl und respekt)

Gruss
ibag
Dabei seit: 14.11.2007
Beiträge: 1310
Kommt es nicht auch drauf an ob du einen Lohn oder im Stunden Lohn arbeitest. Ich arbeite im Stunden Lohn wenn der Arbeitstag auf einen Feiertag fällt oder ich Ferien habe bekomme ich die Stunden nicht. Das ist vergütet mit Ferien und Feiertag Entschädigung bei jedem Lohn. Oder ich arbeite diese Stunden vor oder nach.
Arbeite ich im Monatslohn denke ich muss ich nicht arbeiten wird aber auch nichts abgezogen.

take it easy
Smile79
Dabei seit: 07.04.2009
Beiträge: 2397
Habe hier ein Bericht gefunden:

Teilzeitangestellte sind NICHT zur Nacharbeit verpflichtet. Feiertag ist ein bezahlter Tag.

http://www.arbeitsrechtsberatung.ch/download/tuecken_der_teilzeit.pdf?cs_popup_name_1=download/tuecken_der_teilzeit.pdf
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Normalerweise steht in einem Arbeitsvertrag wieviele Feiertage pro Jahr bezahlt werden. Da in den katholischen Gebieten viel mehr Feiertage sind, als in den protestantischen, kommt es oft vor, dass die Tage vorgeholt werden müssen.

Als ich auf dem Personalbüro arbeitete, wurden einfach 9 Feiertage pro Jahr gemäss %-Arbeitszeit gutgeschrieben. Das könnte so aussehen:
9 Feiertage 2012: 2.Januar, Karfreitag, Ostermonat, Auffahrt, Pfingsten, 1.August, 1.Nov., 25.+ 26. Dezember. Weitere Feiertage würden somit nicht bezahlt. (Alle die "Maria-Feiertage). Würde die wöchtenliche Arbeitszeit bei 100%, wäre das 8h55 pro Tag. Bei 70% somit 6 h. Somit würdest du an jenem Tag 6h Zeit gutgeschrieben erhalten. Ob du jeweils an diesem Tag 9 oder 4 h arbeitest, wäre egal.

Kommt halt darauf an, was in deinem Arbeitsvertrag steht.
ondemand
Dabei seit: 31.03.2010
Beiträge: 98
Wenn in Deinem Vertrag die Arbeitstage auf Wochentage fixiert sind (also zum Beispiel Montag oder Dienstag etc.), dann ist der Feiertag auch für Dich ein Feiertag, wenn er eben auf den Montag oder Dienstag fällt.
Nix mit Abzug und auch nix mit Nacharbeiten. Müsste Dein Boss eigentlich wissen. Und sonst lässt sich das nachlesen.
donald
Dabei seit: 01.03.2004
Beiträge: 464
Ostermontag und Pfingstmontag kriegst du ja sicher auch nicht zusätzlich geschenkt. Bei meiner früheren Arbeitsstelle hatten wir viele Teilzeitler. Sie arbeiteten jeweils an fixen Tagen ( jeweils Montag und Donnersteg etc). Entweder fiel ein Feiertag auf ihren normalen Arbeitstag, dann hatten sie Glück und mussten nicht arbeiten kommen; oder der Feiertag fiel auf einen arbeitsfreien Tag und sie hatten diesmal halt Pech. Wenn Weihnachten auf ein Wochenende fällt, haben die meisten Vollzeitler ja auch Pech. Aber viele Feiertag sind ja nicht tag- sondern datumbezogen und so ändern sie jährlich.

Bei Angestellten, welche nicht in einem Mo-Fr Betrieb arbeiten ( Spital, Hotel, ÖV) sind wohl prozentuale Feiertagsentschädigungen im Arbeitsvertrag.

Nur wer gegen der Strom schwimmt kommt aufwärts
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Genau, donald. Wie gesagt, ein Betrieb bezahlt einfach eine gewisse Anzahl Feiertage. Oft machen die Firmen dann noch die Brücke, wie Freitag nach Auffahrt. Arbeitet jemand, vollzeit, in einem Betrieb in einem Gebiet, wos einige Feiertage gibt, so haben die auch nicht alle bezahlt, sondern müssen die vorschaffen.

Auch der 1.Mai ist (jedenfalls im AG) kein gesetzlicher Feiertag. Manche Betriebe machen ganz zu, und die Mitarbeiter erhalten diesen Tag geschenkt, manche können frei machen, müssen aber Ferien nehmen.

Tja, und wer 100% Montag-Freitag arbeitet, hat halt auch Pech, wenn es gar keine 9 Feiertage im Jahr sind, wie 2010. Da war der 1.Januar an einem Freitag, sowie Ostern, Auffahrt und Pfinsten, wie immer. Insgesamt warens auch nur 5 Tage. Da käme auch niemand drauf, die "restlichen" 4 nachzufordern.
MaddieK
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 15.10.2012
Beiträge: 4
Hallo an alle ... erstmal vielen lieben Dank für die vielen Antworten icon_biggrin.gif

Und jetzt zum thema, ich habe einen montaslohn und habe mir zwar nicht nocheinmal ( was ich natürlich machen werde ) meinen Vertrag durchgelesen, aber ich meine von april bis heute gab es bestimmt schon ein paar feiertage und sie hat mir nie so etwas gesagt und kommt jetzt erst einen tag davor icon_evil.gif

Smile79: Danke auch für den link,werde mir das mal ausdrucken icon_smile.gif

L.G.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Wenn Du im Monatslohn angestellt bist und der 1. November an deinem Arbeitsort ein ordentlicher Feiertag ist, dann muss Du diesen nicht vor- oder nachholen. Er wäre dann voll bezahlt.
Ist der Feiertag jedoch am Arbeitsort nicht ordentlich, macht das Geschäft aber dennoch zu, z.B. aus Tradition, so ist der Tag nicht bezahlt. Du kannst jedoch nicht verpflichtet werden, ihn vor- oder nachzuholen, musst aber die Lohneinbusse akzeptieren.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.